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GKV und AE (Gelesen: 8.136 mal)
Melanny
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12.09.2015 um 11:51:56
 
Wieder ein Hallo ... zum Glück betrifft es einmal nicht mich. Mein Cousin hat geheiratet, seine Ehefrau könnte eigentlich sofort einreisen (Begünstigte) und ihren A1 Kurs hier beginnen.
Es geht um die GVK. Die Familienversicherung ist nicht möglich, da das Einkommen ca. 100 Euro über der Einkommensgrenze liegt (betrifft eine Versicherungsleistung, die zum Einkommen zählt).

Die ABH teilte sinngemäß mit: Die AE wird „vorläufig“ erteilt, abhängig vom Bestehen des Kurses. (nachvollziehbar)
Die GKV meint, es müsse mindestens eine AE für 13 Monate vorliegen, um Mitglied in der GKV zu werden –in diesem Fall sei nur eine PKV möglich mit dem Hinweis, dass damit auch eine Rückkehr in die GKV nicht mehr gegeben sei. Die Beiträge für eine PKV übersteigen aber die finanziellen Möglichkeiten meines Cousins und seiner Ehefrau.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, für die Dauer des Kurses eine befristete PKV abzuschließen, um anschließend Mitglied der GKV zu werden?
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trixie
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Antwort #1 - 12.09.2015 um 13:59:08
 
Melanny schrieb am 12.09.2015 um 11:51:56:
Die Familienversicherung ist nicht möglich, da das Einkommen ca. 100 Euro über der Einkommensgrenze liegt (betrifft eine Versicherungsleistung, die zum Einkommen zählt). 

Das verstehe ich nicht ganz.
Hat die Ehefrau deine Cousins bereits Einkommen in Deutschland, dass sie sich selber versichern muss oder ist dein Cousin selber privat versichert?
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Melanny
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Antwort #2 - 12.09.2015 um 14:25:19
 
Danke für die Antwort

Er ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ... welche, das weiß ich im Moment nicht.
Seine Ehefrau bezieht eine Rente, die über 405 Euro liegt (ca. 500 Euro), diese Rente wird ihr einziges Einkommen hier sein, kein Arbeitsverhältnis in DL, auch nicht geplant - sie ist 58, mein Cousin 56, Arbeitnehmer.

Sie möchte hier einreisen (FZF, Herkunftsland USA), nach Einreise die AE beantragen und innerhalb von 3 Monaten A1 hier machen. Weil sie A1 noch nicht hat, wird es auch keine sorfortige AE für die von der GVK gewünschten 12+ Monate geben.

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Aras
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Antwort #3 - 12.09.2015 um 15:29:05
 
Dann ist sie eben die ersten drei Monate Tourist und macht A1. Und dann beantragt sie eine dreijährige AE.

Manche Ausländerbehörden sind bei US-Amerikanern großzügig. Sie sollte zumindest vorsprechen. Im Zweifel bittet sie um eine AE mit einer Gültigkeit von 12 monaten und ein Tag. Falls die in NRW leben wollen, kann ich dir gerne die email vom innenminister geben. Ich hab das Problem schonmal angesprochen und man meinte, dass man gerne konkrete Fälle brauchen würde...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Melanny
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Antwort #4 - 12.09.2015 um 16:13:28
 
@Aras,

das mit dem Touristenaufenthalt ist eine gute Möglichkeit, so lange man den Test in 3 Monaten schafft. Wir haben nach Kursen an Volkshochschulen gesucht - Möglichkeiten sind zahlreich, die Mehrzahl liegt zwischen 3-4 Monaten (ohne Prüfungstermin) ... damit wäre die 3 Monatefrist als Tourist überschritten ...
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trixie
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Antwort #5 - 12.09.2015 um 18:28:41
 
So, wie ich deinen Worten entnehme, ist das große Problem die KV.
Wie ich ältere Beiträge immer gelesen und verstanden habe, stellt die ABH eine FB aus, wenn man die A1 Kenntnisse noch nicht nachweisen kann.

In meinen Augen wäre das Problem wie folgt lösbar:
Einreisen mit einer Incoming Versicherung, die z. B. für sechs Monate gültig ist. Den Sprachkurs besuchen und am Ende der drei Monate den Antrag auf die AE stellen. Wenn dann nach vier oder fünf Monaten die Sprachkenntnisse vorhanden sind, dürfte die AE erteilt werden und der Gang in die GKV möglich sein, das die sog. Incoming Versicherung nicht als privat versichert gilt.
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Antwort #6 - 12.09.2015 um 18:55:47
 
Danke. Smiley
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Antwort #7 - 12.09.2015 um 20:45:58
 
trixie schrieb am 12.09.2015 um 18:28:41:
inreisen mit einer Incoming Versicherung, die z. B. für sechs Monate gültig ist.


In den meisten Bundesländern muss man sich nach 1- 4 Wochen anmelden. Wird ein Wohnsitz in Deutschland genommen, zahlen viele Incomeversicherungen nicht mehr....also genau die Vertragsbedingungen lesen!
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Antwort #8 - 12.09.2015 um 21:09:36
 
deerhunter schrieb am 12.09.2015 um 20:45:58:
Wird ein Wohnsitz in Deutschland genommen, zahlen viele Incomeversicherungen nicht mehr.

... dann wäre ein KV Schutz bei einem Schengen Visum auch nicht mehr gegeben, nachdem die Anmeldung erfolgte. Das wiederum ist aber obligatorisch, um ein Schengen Visum zu bekommen.
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Aras
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Antwort #9 - 12.09.2015 um 21:18:12
 
Das ist kein echter touristischer Aufenthalt sondern ein Zuzug. Klar kann man diskutieren, dass man in den ersten 90 Tagen deutsch lernt und erst irgendwann in der Zukunft einen Wohnsitz begründet. Aber nach den 90 Tagen wäre ich bei der Incoming Versicherung vorsichtig. Die kann dann locker fragen wie der Aufenthalt ausländerrechtlich überhaupt erlaubt ist. Dann kommt man mit einer FB und dann sagen die, dass ist kein touristischer Zweck mehr sondern ein gewöhnlicher Aufenthalt. Man hätte sich gefälligst normal versichern müssen.

Und dann ist das Geschrei groß
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Antwort #10 - 12.09.2015 um 21:41:30
 
Aras schrieb am 12.09.2015 um 21:18:12:
Aber nach den 90 Tagen wäre ich bei der Incoming Versicherung vorsichtig.

Wieso? Hatte schon einmal Gesellschaften gesehen, die eine Incoming Versicherung für 12 Monate angeboten haben.
Die Versicherung mit den vier großen Buchstaben bietet bis zu 12 Monaten an.

Aras schrieb am 12.09.2015 um 21:18:12:
Dann kommt man mit einer FB und dann sagen die, dass ist kein touristischer Zweck mehr sondern ein gewöhnlicher Aufenthalt. 

Ein Visum kann verlängert werden. Dadurch ergibt sich nicht automatisch ein gewöhnlicher Aufenthalt. Und eine FB sagt erst  einmal aus, dass der jetzige Aufenthalt legal ist.

Sicher, man sollte sich die Vertragsbedingungen der Versicherungsgesellschaften genau durchlesen. Wahrscheinlich wird die günstigste nicht die all umfassende Versicherung sein.


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« Zuletzt geändert: 13.09.2015 um 15:37:52 von Mick » 
Grund: Auf Wunsch Unsachliches entfernt. 
 
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Antwort #11 - 12.09.2015 um 23:44:07
 
Sie kommt mit einer Auslandsreisekrankenversicherung. Die ist bspw. gültig bis t1. In t2<t1 stellt sie Antrag auf AE, erhält aber die AE erst in t3, bis dahin höchstens FB.
Wenn die AE für länger als 12 Monate erteilt wird, wird sie versicherungspflichtig in der GKV, entweder ab t2 also mit dem ersten Tag der Gültigkeit der AE oder an dem Tag nach t1, also wenn die anderweitige Absicherung im Krankheitsfall wegfällt. Versichert ist sie auf jeden Fall, ob in der AuslandsreiseKV oder der GKV zwischen t2 und t1 ist Interpretationssache.
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Antwort #12 - 12.09.2015 um 23:57:37
 
Alacrity schrieb am 12.09.2015 um 23:44:07:
Sie kommt mit einer Auslandsreisekrankenversicherung

Meinst du jetzt Auslandskrankenversicherung eines amerikanischen Versicherungsunternehmens oder eine Incoming Versicherung eines deutschen Versicherungsunternehmens?

Bei erstgenannten dürfte der Versicherungszeitraum - sofern hier ähnliche Bedingungen gelten wie bei einer deutschen Auslands KV - kaum die drei Monate, bzw. länger abdecken.
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Antwort #13 - 13.09.2015 um 00:15:09
 
Google mal Auslandsreisekrankenversicherung für Ausländer in Deutschland.
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Antwort #14 - 13.09.2015 um 05:43:50
 
Alacrity hat es gut erklärt. Hab nicht immer Zeit deine falsch verstandenen und falsch interpretierten Rechtsvorstellungen zu widerlegen. Interpretier das als stänkern, oder einfach als nicht begründete Verneinung. Hier geht es um echt wichtige Themen und nicht um irgendwelche Lapalien.

Ich würde nochmal schauen, was das Sozialversicherungsabkommen zwischen den USA und Deutschland zum Thema Krankenversicherung bzw. Rente sagt. Vielleicht gibt es da irgendeine Regelung.

Aber ansonsten sollte man ggf. darauf setzen, dass die ABH bitte eine AE für drei Jahre gibt und wenn nicht doch bitte für 12 Monate und einen Tag.

Oder man sollte überlegen einen Monat einen 451 € Job ernsthaft auszuüben und so über die Versicherungspflicht in die GKV zu fallen
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