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Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren (Gelesen: 4.700 mal)
yerrb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.09.2015 um 11:53:03
 
Hallo zusammen,

ein fiktiver Fall:

- Serbe mit serbischer und bulgariacher staatsangehörigkeit. Hat 3 Kinder (serbische Staatsangehörigkeit) und eine Frau (serbische Staatsangehörigkeit).

- Serbe lebt in Deutschland und ist dort gemeldet. (Da EU Bürger ohne Visum).

Er möchte das Frau und Kinder mit Ihm in Deutschland leben.

- Soweit ich es verstanden habe müsste die Frau definitiv ein Visum (FzF) in der Botschaft in Belgrad beantragen (mit allem was dazugehört) und damit nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltagenehmigung beantragen.

- Müssen die Kinder (alle unter 12 Jahre) dies auch machen? Oder kann er Sie einfach in Deutschland Melden. (Weil er EU Bürger ist).

PS: Dieser Fall ist fiktiv konstruiert, füht aber zu Diskussionen  Smiley

Vielen Dank schonmal, dies ist ein super Forum.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.09.2015 um 12:08:25
 
yerrb schrieb am 01.09.2015 um 11:53:03:
Soweit ich es verstanden habe müsste die Frau definitiv ein Visum (FzF) in der Botschaft in Belgrad beantragen (mit allem was dazugehört) und damit nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltagenehmigung beantragen.

Vielleicht hast du das etwas falsch verstanden. Wenn der "Serbe" auch die bulgarische Staatsangehörigkeit hat, sollte das auch im Meldeamt so registriert sein. Damit wäre er freizügigkeitsberechtigt und seine Frau und seine Kinder könnten, da sie ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht haben, bei der deutschen Botschaft in Belgrad ein einfaches Einreisevisum beantragen, nicht zu verwechseln mit einem Visum zur FZF, das nach dem AufenthG notwendig wäre.

Einen komplizierten Fall erkenne ich hier nicht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.09.2015 um 12:27:55
 
trixie schrieb am 01.09.2015 um 12:08:25:
bei der deutschen Botschaft in Belgrad ein einfaches Einreisevisum beantragen,


Serben brauchen kein Visum, um in den Schengenraum einzureisen. Frau und Kinder kommen her, melden sich an und beantragen gleichzeitig eine Aufenthaltskarte als Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers. Deutschtest nicht nötig.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/StaatenlisteVisumpflicht...

Sie brauchen allerdings biometrische Pässe, um visumsfrei einzureisen.
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yerrb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.09.2015 um 12:46:24
 
Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn ein deutscher eine Serbin Heiratet muss die Frau natürlich ein FzF beantragen um in Deutschland zu leben.  (klar, für 90 Tage ist die Einreise Visum frei.)

Warum sollte die Frau des Serben (mit bulgarischer Staatsangehörigkeit) den kein FZF Visum benötigen um in Deutschland zu leben? Dafür ist doch das FZF Visum.

Genau so ist es doch mit den Kindern oder?


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trixie
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Antwort #4 - 01.09.2015 um 12:53:56
 
yerrb schrieb am 01.09.2015 um 12:46:24:
Warum sollte die Frau des Serben (mit bulgarischer Staatsangehörigkeit)

Nein, er ist nicht nur Serbe, sondern auch Bulgare. Somit kann er von den Vorteilen eines EU-Bürgers profitieren.
Wenn er allerdings seine bulgarische Staatsangehörigkeit unter den Tisch fallen läßt und sich nur als Serbe outet, trifft das zu, was du im Kopf hast, nämlich, dass die Familie ein Visum zur FZF beantragen muss. Dazu müßte aber sein Einkommen schon sehr hoch sein, wenn es um die Sicherung des LU von fünf Personen geht.
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yerrb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 01.09.2015 um 13:07:16
 
Ich dachte ich verstehe die Thematik einigermaßen. Jetzt bin ich aber ziemlich irritiert  Laut lachend

Fall 1: Deutscher heiratet Serbin. In Serbien. Frau muss ein FZF beantragen und damit Einreisen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen um in Deutschland mit dem Ehemann leben zu können.
Richtig?
(Oder gilt hier auch das Freizügigkeitsabkommen des deutschen und die Frau kann einreisen und eine Aufenthaltskarte beantragen?)

2. Fall: Bulgare lebt in Deutschland und kann die Frau und Kinder (beide Serbisch) ohne FZF nach Deutschland holen ohne FZF.

Das scheint mir komisch. Und erschwert es dem deutschem im Vergleich zum Bulgarischem Staatsbürger.

Wäre logisch für mich das die Frau und die Kinder auch ein FZF beantragen müssen.

Sorry das ich so oft frage. Möchte es aber verstehen.

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trixie
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Antwort #6 - 01.09.2015 um 13:13:13
 
yerrb schrieb am 01.09.2015 um 13:07:16:
Deutscher heiratet Serbin. In Serbien. Frau muss ein FZF beantragen und damit Einreisen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen um in Deutschland mit dem Ehemann leben zu können. Richtig? 

Ja, aber nur fast, denn es gibt seit 2005 keine Aufenthaltsgenehmigung mehr, sondern nur noch eine Aufenthaltserlaubnis. Zwinkernd

yerrb schrieb am 01.09.2015 um 13:07:16:
Bulgare lebt in Deutschland und kann die Frau und Kinder (beide Serbisch) ohne FZF nach Deutschland holen ohne FZF.Das scheint mir komisch. Und erschwert es dem deutschem im Vergleich zum Bulgarischem Staatsbürger.

Auch das ist richtig und läuft unter dem Aspekt "Inländerdiskriminierung" wozu du hier eine Menge Beiträge finden wirst.

EU-Recht geht vor nationalem Recht.
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yerrb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 01.09.2015 um 13:21:17
 
Das war mir so nicht bewusst. Das ist ja richtig Krass. Das heißt wirklich das der Ehemann (bulgare) Kinder UND Frau einfach in Deutschland melden kann. Und die Aufenthaltskarte beantragen kann?

Das ist ja total krass. Ich bin richtig perplex Smiley.

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trixie
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Antwort #8 - 01.09.2015 um 13:25:32
 
yerrb schrieb am 01.09.2015 um 13:21:17:
Das heißt wirklich das der Ehemann (bulgare) Kinder UND Frau einfach in Deutschland melden kann. Und die Aufenthaltskarte beantragen kann?

Ja!
Es werden von der Ehefrau auch keine deutschen Sprachkenntnisse gefordert. Das ist, was den Integrationsgedanken anbelangt, auch unverständlich, zumal davon auszugehen ist, dass in der Familie weniger deutsch gesprochen wird, als in einer deutsch-ausländischen Familie.

EU-Bürger brauchen sich nicht zu integrieren, sie sind es bereits von Geburt an. Zwinkernd
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Antwort #9 - 01.09.2015 um 13:33:47
 
Bin auch ehrlich etwas irritiert,
in einem ähnlichen Fall: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1440815048/15

Wurde so eine Vorgehensweise bei deutschen Staatsbürgern,teilweise als Trickserei angeprangert und bei EU-Bürgern ist soetwas möglich?
Peru hätte ja in kurzer absehbarer Zeit den gleichen Status was Schengenbesuche ohne Visum angeht,wie Serbien.
Ist schon verwirrend, das scheinbar mit zweierlei Maß gemessen wird.Das ist echt eine schwere Thematik für einen Laien. unentschlossen
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Antwort #10 - 01.09.2015 um 13:38:46
 
ralfbl61 schrieb am 01.09.2015 um 13:33:47:
Wurde so eine Vorgehensweise bei deutschen Staatsbürgern,teilweise als Trickserei angeprangert und bei EU-Bürgern ist soetwas möglich?

... weil hier die EU-Freizügigkeitsrichtlinie zum Tragen kommt.
Auch wenn man es nicht versteht (will), ist es so.

ralfbl61 schrieb am 01.09.2015 um 13:33:47:
Peru hätte ja in kurzer absehbarer Zeit den gleichen Status was Schengenbesuche ohne Visum angeht,wie Serbien

... und wenn der Zuzug zu einem EU-Bürger (nicht Deutschen) stattfindet, dann wird genauso verfahren wie im Fall eines Serben.
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yerrb
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Antwort #11 - 02.09.2015 um 09:11:34
 
Wird den daran gearbeitet das die Inländerdiskriminierung abgeschaft wird speziell im Fall der Ehezusammenführung. Da müssen m.M.n Gesetze geändert werden. Kann ja nicht sein das si eine Diskriminierung per Gesetz stattfindet. Gibt es nicht recht viele Menschen in Deutschland die davin persönlich betroffen sind und versuchen dagegen vorzugehen.

Hat jemand dazu Informationen. News, oder weiteres was interesant sein könnte?

Gruß
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Antwort #12 - 02.09.2015 um 09:17:56
 
yerrb schrieb am 02.09.2015 um 09:11:34:
Wird den daran gearbeitet das die Inländerdiskriminierung abgeschaft wird speziell im Fall der Ehezusammenführung.

Nein, denn die Verpflichtung A1 Kenntnisse nachzuweisen, gibt seit Juli 2007. Wer sollte sich bis zum EUGH mit dem Kosten- und Zeitaufwand durchklagen, zumal nach einem Jahr nachweislich versuchtem - aber erfolglos - Sprachnachweis von dieser Forderung abgesehen werden kann.
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yerrb
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Antwort #13 - 02.09.2015 um 09:29:38
 
Okay, macht sin  Smiley. Der Integrationskurs ist ja auch generall sinnvoll. Aber es geht ja nicht nur um den Deutschtest sondern auch um den Lebensunterhalt.

Fall:

Deutscher Heiratet Serbin in Serbien.
Frau Beantragt FZF in Serbien.
Reist mit diesem ein und beantragt die Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltserlaubnis.
Diese ist für 3 Jahre Gültig
Danach kann die Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Anforderungen an Niederlassungaerlaubnis:

- Abgeschlossenen Integrationskurs B1
- Deutscher muss gesicherten Lebensunterhalt nachweisen.

Stimmt das mit dem "Nachweis gesicherten Lebensunterhalt" oder müssen deutsche dies nicht nachweisen?

Viele Grüße
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Antwort #14 - 02.09.2015 um 09:39:30
 
yerrb schrieb am 02.09.2015 um 09:29:38:
Aber es geht ja nicht nur um den Deutschtest sondern auch um den Lebensunterhalt.

Hierzu hast du vielleicht etwas falsch verstanden.
Der LU beim Zuzug zu deutschen muss für die AE nicht nachgewiesen werden.

Einigen wir vielleicht, dass es seit 2005 keine Aufenthaltsgenehmigung mehr gibt. Zwinkernd
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