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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
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Beitrag begonnen von yerrb am 01.09.2015 um 11:53:03

Titel: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von yerrb am 01.09.2015 um 11:53:03
Hallo zusammen,

ein fiktiver Fall:

- Serbe mit serbischer und bulgariacher staatsangehörigkeit. Hat 3 Kinder (serbische Staatsangehörigkeit) und eine Frau (serbische Staatsangehörigkeit).

- Serbe lebt in Deutschland und ist dort gemeldet. (Da EU Bürger ohne Visum).

Er möchte das Frau und Kinder mit Ihm in Deutschland leben.

- Soweit ich es verstanden habe müsste die Frau definitiv ein Visum (FzF) in der Botschaft in Belgrad beantragen (mit allem was dazugehört) und damit nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltagenehmigung beantragen.

- Müssen die Kinder (alle unter 12 Jahre) dies auch machen? Oder kann er Sie einfach in Deutschland Melden. (Weil er EU Bürger ist).

PS: Dieser Fall ist fiktiv konstruiert, füht aber zu Diskussionen  :)

Vielen Dank schonmal, dies ist ein super Forum.

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von trixie am 01.09.2015 um 12:08:25

yerrb schrieb am 01.09.2015 um 11:53:03:
Soweit ich es verstanden habe müsste die Frau definitiv ein Visum (FzF) in der Botschaft in Belgrad beantragen (mit allem was dazugehört) und damit nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltagenehmigung beantragen.

Vielleicht hast du das etwas falsch verstanden. Wenn der "Serbe" auch die bulgarische Staatsangehörigkeit hat, sollte das auch im Meldeamt so registriert sein. Damit wäre er freizügigkeitsberechtigt und seine Frau und seine Kinder könnten, da sie ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht haben, bei der deutschen Botschaft in Belgrad ein einfaches Einreisevisum beantragen, nicht zu verwechseln mit einem Visum zur FZF, das nach dem AufenthG notwendig wäre.

Einen komplizierten Fall erkenne ich hier nicht.

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von cabrio am 01.09.2015 um 12:27:55

trixie schrieb am 01.09.2015 um 12:08:25:
bei der deutschen Botschaft in Belgrad ein einfaches Einreisevisum beantragen,


Serben brauchen kein Visum, um in den Schengenraum einzureisen. Frau und Kinder kommen her, melden sich an und beantragen gleichzeitig eine Aufenthaltskarte als Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers. Deutschtest nicht nötig.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/StaatenlisteVisumpflicht.html?nn=350374

Sie brauchen allerdings biometrische Pässe, um visumsfrei einzureisen.

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von yerrb am 01.09.2015 um 12:46:24
Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn ein deutscher eine Serbin Heiratet muss die Frau natürlich ein FzF beantragen um in Deutschland zu leben.  (klar, für 90 Tage ist die Einreise Visum frei.)

Warum sollte die Frau des Serben (mit bulgarischer Staatsangehörigkeit) den kein FZF Visum benötigen um in Deutschland zu leben? Dafür ist doch das FZF Visum.

Genau so ist es doch mit den Kindern oder?



Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von trixie am 01.09.2015 um 12:53:56

yerrb schrieb am 01.09.2015 um 12:46:24:
Warum sollte die Frau des Serben (mit bulgarischer Staatsangehörigkeit)

Nein, er ist nicht nur Serbe, sondern auch Bulgare. Somit kann er von den Vorteilen eines EU-Bürgers profitieren.
Wenn er allerdings seine bulgarische Staatsangehörigkeit unter den Tisch fallen läßt und sich nur als Serbe outet, trifft das zu, was du im Kopf hast, nämlich, dass die Familie ein Visum zur FZF beantragen muss. Dazu müßte aber sein Einkommen schon sehr hoch sein, wenn es um die Sicherung des LU von fünf Personen geht.

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von yerrb am 01.09.2015 um 13:07:16
Ich dachte ich verstehe die Thematik einigermaßen. Jetzt bin ich aber ziemlich irritiert  ;D

Fall 1: Deutscher heiratet Serbin. In Serbien. Frau muss ein FZF beantragen und damit Einreisen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen um in Deutschland mit dem Ehemann leben zu können.
Richtig?
(Oder gilt hier auch das Freizügigkeitsabkommen des deutschen und die Frau kann einreisen und eine Aufenthaltskarte beantragen?)

2. Fall: Bulgare lebt in Deutschland und kann die Frau und Kinder (beide Serbisch) ohne FZF nach Deutschland holen ohne FZF.

Das scheint mir komisch. Und erschwert es dem deutschem im Vergleich zum Bulgarischem Staatsbürger.

Wäre logisch für mich das die Frau und die Kinder auch ein FZF beantragen müssen.

Sorry das ich so oft frage. Möchte es aber verstehen.


Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von trixie am 01.09.2015 um 13:13:13

yerrb schrieb am 01.09.2015 um 13:07:16:
Deutscher heiratet Serbin. In Serbien. Frau muss ein FZF beantragen und damit Einreisen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen um in Deutschland mit dem Ehemann leben zu können. Richtig? 

Ja, aber nur fast, denn es gibt seit 2005 keine Aufenthaltsgenehmigung mehr, sondern nur noch eine Aufenthaltserlaubnis. ;)


yerrb schrieb am 01.09.2015 um 13:07:16:
Bulgare lebt in Deutschland und kann die Frau und Kinder (beide Serbisch) ohne FZF nach Deutschland holen ohne FZF.Das scheint mir komisch. Und erschwert es dem deutschem im Vergleich zum Bulgarischem Staatsbürger.

Auch das ist richtig und läuft unter dem Aspekt "Inländerdiskriminierung" wozu du hier eine Menge Beiträge finden wirst.

EU-Recht geht vor nationalem Recht.

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von yerrb am 01.09.2015 um 13:21:17
Das war mir so nicht bewusst. Das ist ja richtig Krass. Das heißt wirklich das der Ehemann (bulgare) Kinder UND Frau einfach in Deutschland melden kann. Und die Aufenthaltskarte beantragen kann?

Das ist ja total krass. Ich bin richtig perplex :).


Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von trixie am 01.09.2015 um 13:25:32

yerrb schrieb am 01.09.2015 um 13:21:17:
Das heißt wirklich das der Ehemann (bulgare) Kinder UND Frau einfach in Deutschland melden kann. Und die Aufenthaltskarte beantragen kann?

Ja!
Es werden von der Ehefrau auch keine deutschen Sprachkenntnisse gefordert. Das ist, was den Integrationsgedanken anbelangt, auch unverständlich, zumal davon auszugehen ist, dass in der Familie weniger deutsch gesprochen wird, als in einer deutsch-ausländischen Familie.

EU-Bürger brauchen sich nicht zu integrieren, sie sind es bereits von Geburt an. ;)

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von ralfbl61 am 01.09.2015 um 13:33:47
Bin auch ehrlich etwas irritiert,
in einem ähnlichen Fall: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1440815048/15

Wurde so eine Vorgehensweise bei deutschen Staatsbürgern,teilweise als Trickserei angeprangert und bei EU-Bürgern ist soetwas möglich?
Peru hätte ja in kurzer absehbarer Zeit den gleichen Status was Schengenbesuche ohne Visum angeht,wie Serbien.
Ist schon verwirrend, das scheinbar mit zweierlei Maß gemessen wird.Das ist echt eine schwere Thematik für einen Laien. :-/

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von trixie am 01.09.2015 um 13:38:46

ralfbl61 schrieb am 01.09.2015 um 13:33:47:
Wurde so eine Vorgehensweise bei deutschen Staatsbürgern,teilweise als Trickserei angeprangert und bei EU-Bürgern ist soetwas möglich?

... weil hier die EU-Freizügigkeitsrichtlinie zum Tragen kommt.
Auch wenn man es nicht versteht (will), ist es so.


ralfbl61 schrieb am 01.09.2015 um 13:33:47:
Peru hätte ja in kurzer absehbarer Zeit den gleichen Status was Schengenbesuche ohne Visum angeht,wie Serbien

... und wenn der Zuzug zu einem EU-Bürger (nicht Deutschen) stattfindet, dann wird genauso verfahren wie im Fall eines Serben.

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von yerrb am 02.09.2015 um 09:11:34
Wird den daran gearbeitet das die Inländerdiskriminierung abgeschaft wird speziell im Fall der Ehezusammenführung. Da müssen m.M.n Gesetze geändert werden. Kann ja nicht sein das si eine Diskriminierung per Gesetz stattfindet. Gibt es nicht recht viele Menschen in Deutschland die davin persönlich betroffen sind und versuchen dagegen vorzugehen.

Hat jemand dazu Informationen. News, oder weiteres was interesant sein könnte?

Gruß

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von trixie am 02.09.2015 um 09:17:56

yerrb schrieb am 02.09.2015 um 09:11:34:
Wird den daran gearbeitet das die Inländerdiskriminierung abgeschaft wird speziell im Fall der Ehezusammenführung.

Nein, denn die Verpflichtung A1 Kenntnisse nachzuweisen, gibt seit Juli 2007. Wer sollte sich bis zum EUGH mit dem Kosten- und Zeitaufwand durchklagen, zumal nach einem Jahr nachweislich versuchtem - aber erfolglos - Sprachnachweis von dieser Forderung abgesehen werden kann.

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von yerrb am 02.09.2015 um 09:29:38
Okay, macht sin  :). Der Integrationskurs ist ja auch generall sinnvoll. Aber es geht ja nicht nur um den Deutschtest sondern auch um den Lebensunterhalt.

Fall:

Deutscher Heiratet Serbin in Serbien.
Frau Beantragt FZF in Serbien.
Reist mit diesem ein und beantragt die Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltserlaubnis.
Diese ist für 3 Jahre Gültig
Danach kann die Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Anforderungen an Niederlassungaerlaubnis:

- Abgeschlossenen Integrationskurs B1
- Deutscher muss gesicherten Lebensunterhalt nachweisen.

Stimmt das mit dem "Nachweis gesicherten Lebensunterhalt" oder müssen deutsche dies nicht nachweisen?

Viele Grüße

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von trixie am 02.09.2015 um 09:39:30

yerrb schrieb am 02.09.2015 um 09:29:38:
Aber es geht ja nicht nur um den Deutschtest sondern auch um den Lebensunterhalt.

Hierzu hast du vielleicht etwas falsch verstanden.
Der LU beim Zuzug zu deutschen muss für die AE nicht nachgewiesen werden.

Einigen wir vielleicht, dass es seit 2005 keine Aufenthaltsgenehmigung mehr gibt. ;)

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von deerhunter am 02.09.2015 um 09:44:08

yerrb schrieb am 02.09.2015 um 09:29:38:
Stimmt das mit dem "Nachweis gesicherten Lebensunterhalt" oder müssen deutsche dies nicht nachweisen?


Der Ausländer beantragt ja eine NE, nicht der Deutsche.
Auch hier muss der Deutsche, wenn der Ausländer nicht genug verdient, dann den LU nachweisen.

§9 Aufenthaltsgesetz

Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
     1.      er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
     2.      sein Lebensunterhalt gesichert ist,

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von yerrb am 02.09.2015 um 09:51:27
Okay ,einigen wir und auf Aufenthaltserlaubnis  ;).

Ich kenne einen Fall wo der deutsche Ehepartner den LU für das FZF Visum seiner Frau nachweisen musste. (Für das Visum ist es vieleicht ja auch erforderlich).

Bei der Beantragung der  Aufenthaltserlaubnis wurde gesagt das in 3 Jahren die Niederlassungserlaubnis beantragt werden kann. Wenn der Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde und der LU gesichert ist.

Ist die Aussage der Ausländerbehörde falsch bzgl. LU?

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von trixie am 02.09.2015 um 10:00:17

yerrb schrieb am 02.09.2015 um 09:51:27:
Ich kenne einen Fall wo der deutsche Ehepartner den LU für das FZF Visum seiner Frau nachweisen musste.

Auch hier im Forum kannst du regelmäßig von solchen Forderungen lesen, heißt aber immer noch nicht, dass diese auch rechtmäßig ist.


Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von yerrb am 02.09.2015 um 10:11:35
Klar, der Ausländer (in diesem Fall die Frau) beantragt die Niederlassungserlaubnis.

§9 Aufenthaltsgesetz

Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
     1.      er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
     2.      sein Lebensunterhalt gesichert ist,

Die Niederlassungserlaubnis wird doch bei deutschem Ehepartner nach 3 Jahren erteilt.

Bzgl. Inländerdiskriminierung: Der EU-Staatsbürger bringt seine Familie nach Deutschland ohne Sprach und LU Nachweis und der deutsche Ehepartner muss im Fall das der Ausländische Ehepartner (Frau) den LU nicht alleine Nachweisen kann diesen Nachweisen? Seit Ihr euch das sicher das der LU bei deutschem Ehepartner nachgewiesen werden muss?




Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von trixie am 02.09.2015 um 10:32:27

yerrb schrieb am 02.09.2015 um 09:51:27:
Bei der Beantragung derAufenthaltserlaubnis wurde gesagt das in 3 Jahren die Niederlassungserlaubnis beantragt werden kann. Wenn der Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde und der LU gesichert ist.

Hier die Voraussetzungen für die NE (Abs.2):
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28
Von einem erfolgreich abgeschlossenen I-Kurs ist da nicht die Rede.

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von yerrb am 02.09.2015 um 10:59:27
"Deutsch-Verheiratete:
Hier kommt die Erteilung der NE nach drei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft und gleichzeitigem Besitz der Aufenthaltserlaubnis in Betracht.  Voraussetzungen sind u. a. das Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft, die Sicherung des Lebensunterhaltes (dadurch wird nachgewiesen, dass kein Sozialhilfeanspruch, also ein bestimmter Ausweisungsgrund nicht besteht), ausreichender Wohnraum, Sprachkenntnisse (einfacher Art), keine Ausweisungsgründe. Siehe insgesamt: § 28 Abs. 2 AufenthG.
Ausländisch-Verheiratete:"

Daraus schieße ich das der LU gesichert seien muss. Entweder drch den Ausländer oder den Ehepartner. Und Sprachkenntnisse (einfacher Art), was nicht zwingend bedeutet den Abschluss des Integrationskurses, allerdings in der Praxis von den Ausländerbehörden so verlangt wird.

Was würde den Theoretisch passieren wenn der LU nicht gesichert ist?
Keine Niederlaussungserlaubnis okay.
Muss dann der Ausländer ausreisen? Das wäre ja schon krass. Die Lebensgemeinschaft von deustchen/Ausländern sollte doch in Deuschland erlaubt sein.

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von trixie am 02.09.2015 um 11:19:56

yerrb schrieb am 02.09.2015 um 10:59:27:
Was würde den Theoretisch passieren wenn der LU nicht gesichert ist?

... dann wird die AE wieder um drei Jahre verlängert.
Deshalb gibt es ja die Fälle, wo ausländische Mitbürger jahrelang eine AE und keine NE haben.


yerrb schrieb am 02.09.2015 um 10:59:27:
Und Sprachkenntnisse (einfacher Art), was nicht zwingend bedeutet den Abschluss des Integrationskurses, allerdings in der Praxis von den Ausländerbehörden so verlangt wird.

... was trotzdem rechtswidrig ist. Ob man nun die Prüfung noch einmal macht oder den Rechtsweg bestreitet, muss jeder für sich beantworten.

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von deerhunter am 02.09.2015 um 11:21:23

trixie schrieb am 02.09.2015 um 10:32:27:
Von einem erfolgreich abgeschlossenen I-Kurs ist da nicht die Rede. 

Bei einer Verpflichtung i.d.R. schon  8-)


Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
7. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,

8. er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt

Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Im Übrigen kann zur Vermeidung einer Härte von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 abgesehen werden. Ferner wird davon abgesehen, wenn der Ausländer sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann und er nach § 44 Abs. 3 Nr. 2 keinen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs hatte oder er nach § 44a Absatz 2 Nr. 3 nicht zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet war. Darüber hinaus wird von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 abgesehen, wenn der Ausländer diese aus den in Satz 3 genannten Gründen nicht erfüllen kann.

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von trixie am 02.09.2015 um 12:56:14
@deerhunter
Meine Antwort ...

Zitat:
Von einem erfolgreich abgeschlossenen I-Kurs ist da nicht die Rede. 

... bezog sich eindeutig darauf, dass es sich um einen deutsch-verheiraten Ausländer handelt.

Die TS brauchte genau diesen Sachverhalt ins Spiel:


yerrb schrieb am 02.09.2015 um 09:51:27:
Ich kenne einen Fall wo der deutsche Ehepartner den LU für das FZF Visum seiner Frau nachweisen musste. (Für das Visum ist es vieleicht ja auch erforderlich).Bei der Beantragung derAufenthaltserlaubnis wurde gesagt das in 3 Jahren die Niederlassungserlaubnis beantragt werden kann. Wenn der Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde und der LU gesichert ist.


Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von deerhunter am 02.09.2015 um 13:16:52
Möglicherweise stehe ich auf dem Schlauch und verstehe dich nicht wirklich  :-/

Auch bei einem Ausländer, der mit einem Deutschen verheiratet ist, benötigt der Ausländer i.d.R. einen abgeschlossenen Ikurs für eine NE...auch der LU muss gesichert sein! Sonst keine NE...Ausnahmen siehe meinen obigen Post

Das ist mein Wissensstand....meinst du jetzt das gleiche, oder bist du anderer Meinung?

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von yerrb am 02.09.2015 um 13:25:59
Ich habe es auch so verstanden. Für die NE verpflichtet man sich zum I-Kurs.
Für die NE muss der LU gesichert sein.

Wo ich noch ein Fragezeichen habe ist:

Nach der Einreise mit FZF Visum und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis prüft die Ausländerbehörde ob LU gesichert ist (wurde ewt. schon von der Botschaft geprüft).

Bei deutschem Ehepartner kann dann nach 3 Jahren die NE beantragt werden. Wenn der Lebensunterhalt durch den Ausländer oder Ehepartner aber nicht gesichert ist:


Zitat:
... dann wird die AE wieder um drei Jahre verlängert.
Deshalb gibt es ja die Fälle, wo ausländische Mitbürger jahrelang eine AE und keine NE haben.


Ist das wirklich so richtig?


Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von deerhunter am 02.09.2015 um 13:33:39

yerrb schrieb am 02.09.2015 um 13:25:59:
Ist das wirklich so richtig?


Ja, das ist richtig

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von yerrb am 02.09.2015 um 13:46:51
Okay, vielen Dank!

Auch wenn ich die Logik dahinter nicht verstehe (muss ich vielleicht auch gar nicht   :))
Bei der ersten AE nach Einreise mit FZF-Visum wird ja auch der LU geprüft. Dann nach 3 Jahren NE nicht ausgestellt weil LU nicht gesichert.
Aber AE wird für weitere 3 Jahre ohne Prüfung LU ausgestellt.  ;D

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von deerhunter am 02.09.2015 um 13:53:39

yerrb schrieb am 02.09.2015 um 13:46:51:
Aber AE wird für weitere 3 Jahre ohne Prüfung LU ausgestellt. 


Muss nicht für 3 Jahre, kann auch immer bloß jährlich! Und nicht alle Gesetze sind immer mit Logik zu verstehen  ;D


yerrb schrieb am 02.09.2015 um 13:46:51:
Bei der ersten AE nach Einreise mit FZF-Visum wird ja auch der LU geprüft. Dann nach 3 Jahren NE nicht ausgestellt weil LU nicht gesichert. 

Nicht nach FZF zu einem Deutschen...da ist LU nicht relevant! Nur bei einem Hochzeitsvisum!

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von trixie am 02.09.2015 um 14:04:39

deerhunter schrieb am 02.09.2015 um 13:16:52:
Auch bei einem Ausländer, der mit einem Deutschen verheiratet ist, benötigt der Ausländer i.d.R. einen abgeschlossenen Ikurs für eine NE...auch der LU muss gesichert sein! 

LU ja, für die NE; I-Kurs nein für die NE; siehe § 28 Abs.2 AufenthG; nur bei § 9 a wäre der I-Kurs wieder wichtig, weil es hier deutsch-verheiratete Ausländer keine Begünstigung gibt.
Die in § 44 a AufenthG zitierten §§ für die NE beziehen sich doch auf auslands-verheiratete Ausländer.


yerrb schrieb am 02.09.2015 um 13:25:59:
Für die NE verpflichtet man sich zum I-Kurs.

Nein, nicht bei deutsch-verheirateten Ausländern. Begründung siehe oben.


deerhunter schrieb am 02.09.2015 um 13:53:39:
Nur bei einem Hochzeitsvisum!

... aber nur wenn eine VE verlangt wird und der Heiratskandidat diese abgeben möchte; wird meistens der Fall sein.

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von erne am 03.09.2015 um 17:40:40

yerrb schrieb am 02.09.2015 um 13:46:51:
Aber AE wird für weitere 3 Jahre ohne Prüfung LU ausgestellt


wenn man zum I-Kurs verpflichtet war aber nur wenn der I-Kurs auch erfolgreich beendet wurde. Sonst nur für ein Jahr.


trixie schrieb am 02.09.2015 um 14:04:39:
LU ja, für die NE; I-Kurs nein für die NE; siehe § 28 Abs.2 AufenthG;


falsch, der Text des AufenthG auf info4alien ist alt (hier werden noch "einfache" Deutschkenntnisse gefordert)

siehe http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html
hier werden "ausreichende" Kenntnisse gefordert, damit B1.


Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von trixie am 03.09.2015 um 17:51:51

erne schrieb am 03.09.2015 um 17:40:40:
falsch, der Text des AufenthG auf info4alien ist alt (hier werden noch "einfache" Deutschkenntnisse gefordert)siehe http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.htmlhier werden "ausreichende" Kenntnisse gefordert, damit B1.

Danke @erne für diesen Hinweis.
Mir war nicht bewußt, dass hier - schweinbar unbemerkt - veraltete Gesetzestexte eingestellt sind, womit deine Aussage wieder Sinn macht und auch die Feststellung  - in einem anderen Thread - einen erfolgreich abgeschlossenen I-kurs braucht, wenn man unter erfolgreich B1 versteht. Oder gilt A2 auch noch als erfolgreich abgeschlossen?

Heißt das dann, dass ein deutsch-verheirateter Ausländer, der  den I-Kurs nur mit A2 bestanden hat, der LU aber gesichert ist, nie eine NE bekommen kann?

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von T.P.2013 am 03.09.2015 um 18:12:47

trixie schrieb am 03.09.2015 um 17:51:51:
... Oder gilt A2 auch noch als erfolgreich abgeschlossen?


Nein, "erfolgreich" in Bezug auf die Sprachkenntnisse bedeutet Level B1.


Zitat:
Heißt das dann, dass ein deutsch-verheirateter Ausländer, der  den I-Kurs nur mit A2 bestanden hat, der LU aber gesichert ist, nie eine NE bekommen kann?


Grundsätzlich korrekt, es sei denn, er fällt unter die Ausnahmen. "Nie" allerdings ist unwahrscheinlich, denn er kann ja jederzeit sich z.B. die Sprachkenntnisse aneignen und entsprechend bescheinigen lassen. Einmal "A2" heißt ja nicht "für immer A2".

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von trixie am 03.09.2015 um 20:50:26

T.P.2013 schrieb am 03.09.2015 um 18:12:47:
"Nie" allerdings ist unwahrscheinlich, denn er kann ja jederzeit sich z.B. die Sprachkenntnisse aneignen und entsprechend bescheinigen lassen. Einmal "A2" heißt ja nicht "für immer A2".

OK! Das würde aber zwangsläufig einen gewissen Aufwand bedeuten, denn für eine Bescheinigung von Sprachkenntnissen wäre sicherlich eine Prüfung von einem anerkannten Träger notwendig, Studium, Ausbildung usw.

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von T.P.2013 am 05.09.2015 um 00:52:30
Ja, ist doch aber kein Ding.
Man setzt sich, wenn man es forcieren möchte, auf den Hosenboden oder lebt, wenn man es nicht eilig hat, sein normales deutsches Alltagsleben.
Irgendwann hat man dann die Sprachkenntnisse in erforderlicher Ausprägung und macht einfach nur die Prüfung zum Nachweis des Sprachlevels. Ist dann kein hoher finanzieller und zeitlicher Aufwand.
Auf jeden Fall lässt sich ein "A2" nach I-Kurs mit relativ geringem Aufwand heilen - wenn man denn wirklich will.

Titel: Re: Fzf: Kinder nach Deutschland zu Bulgaren
Beitrag von trixie am 05.09.2015 um 06:34:58

T.P.2013 schrieb am 05.09.2015 um 00:52:30:
Ist dann kein hoher finanzieller und zeitlicher Aufwand.

In meiner Gegend bietet nur ein einziger Träger den I-Kurs an, aber keine Abnahme der B1 Prüfung. Hier müßte man sich an einen Träger wenden, der ca. 150 KM weit entfernt liegt.


Zitat:
Auf jeden Fall lässt sich ein "A2" nach I-Kurs mit relativ geringem Aufwand heilen - wenn man denn wirklich will.

Wenn du selber nicht von so einem "Heilungsprozeß" betroffen bist oder warst, dürfte das schlecht zu beurteilen sein, ob es mit einem geringen Aufwand möglich ist. Und sogar wenn du selber davon betroffen warst, heißt es noch lange nicht, dass ein anderer Betroffener es mit der gleichen Leichtigkeit schafft.

Im Alltag B1 zu können, heißt auch nicht, dass man das in einer Prüfung auch zu Papier bringen kann. Das hat nicht unbedingt mit dem Wollen zu tun.

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