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Termin beim Standesamt in 2 Wochen? AE läuft ab ! (Gelesen: 2.653 mal)
Themen Beschreibung: Eintetragene Partnerschaft.
andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Termin beim Standesamt in 2 Wochen? AE läuft ab !
25.08.2015 um 12:50:16
 
Hallo,

Ich brauche wieder eure Hilfe und bin sehr dakbar.

Mein geliebter und ich haben jetzt einen Termin für die Eingetragene Partnerschaft. In 2 Wochen ist es soweit. Alle Unterlagen liegen vor. Den Termin haben wir Schriftlich.

Die AE von meinem Freund läuft am
31.08 ab.

1- sollen wir zusammen zur ABH mit dem Termin ses Standesbeamten und eine AE für Familienzusammenführung beantragen?

Oder

2- er geht alleine und verlängert seinen AE. Und riskieren es,dass es abgelehnt wird.

Noch eine frage: wenn er seinen AE verlängert und es fehlt z.B.  der nachweis der sicherung des LU,wird dann eine FB ausgestellt oder direkt abgelehnt? Hab mal gehört,dass man zeit bekommt sich fehlende Unterlagen zu beschaffen und eine FB  bekommt. Ich meine wenn er 1 Tag vorher seine AE verlängern möchte und es fehlen Unterlagen,wird dann direkt abgelehnt??? Danke
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 25.08.2015 um 13:36:10
 
Dein Partner ist ja zu dir umgezogen. Wann war das genau? Es kann sein, dass seine Akte noch garnicht da ist. Er sollte einfach den Antrag am Freitag abgeben. Also beim Empfang in doppelter Ausführung

Also sowas in der Art:

Zitat:
Briefkopf

Sehr geehrte Damen und Herren,

München, den 28.08.2015

hiermit beantrage ich fristgemäß die Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis. Bitte teilen Sie mir einen Termin mit um nötige Unterlagen nachreichen zu können.

Anlage:
- Kopie Reisepass (Datenseite)


Und dann hoffen, dass die Behörde zu lange braucht um einen Termin zu vergeben etc..

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 25.08.2015 um 13:44:25
 
Ab dem Antrag (muss nicht auf einem Formular sein) bleibt der Aufenthalt legal und die AE gilt weiter. Heißt im Gesetz "Fiktion".
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andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.08.2015 um 13:46:18
 
Also einfach hingehen und dieses Zettel abgeben,was du oben geschrieben hast? Seine Akte ist bestimmt noch nicht eingetroffen. Denn es dauert wie er sagt. Bekommt er,wenn wir das Schreiben oben abgeben,eine FB erhalten? Aras schrieb am 25.08.2015 um 13:36:10:
Dein Partner ist ja zu dir umgezogen. Wann war das genau? Es kann sein, dass seine Akte noch garnicht da ist. Er sollte einfach den Antrag am Freitag abgeben. Also beim Empfang in doppelter Ausführung

Also sowas in der Art:


Und dann hoffen, dass die Behörde zu lange braucht um einen Termin zu vergeben etc..


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Aras
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Antwort #4 - 25.08.2015 um 14:07:52
 
Klar kann er eine FB erhalten. Ist aber nicht wirklich nötig.

ich habe verpeilt den Satz zu vervollständigen. Also
In doppelter Ausführung. Eins gibt er ab, auf dem anderen lässt er das fristgerechte Einreichen des Schreibens dokumentieren und nimmt es wieder mit.

Am Besten am Ende der Sprechzeit, damit er nicht mehr einen Sachbearbeiter sieht. Sonst kriegt er ja ggf. sofort einen Termin und im schlimmsten Fall innerhalb der 2 Wochen.

Mit dem lapidaren Antrag hat er die gesetzliche Pflicht der Antragsstellung erfüllt. Mit der Datenseite des Reisepasses können Sie somit erst mit erreichen der Akte herausfinden, was er genau für eine Verlängerung benötigt. Die werden vermutlich auch nicht extra das AZR bemühen.

Ggf. noch viel allgemeiner formulieren.

Zitat:
hiermit beantrage ich fristgemäß die Erteilung und/oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.


Und dann abwarten.
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andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.08.2015 um 14:19:06
 
Aras vielen vielen dank.

Also Antrag auf verlängerung ausfüllen. Paß mitbringen und vorbei gehen und vorsprechen. Telefonisch wurde mitgeteilt,dass er persöhnlich zum Schalter muss um einen Termin zu bekommen. Das heißt,der Servicepoint in München gibt am Schalter Termine ab.  Jedoch trifft man den Sachbearbeiter nicht,um den Antrag fristgemäß abzugeben. Dient dann der Termin,den er am Schalter bekommt als Fristgemäße Antragstellung?? Vorher bekam er automatisch Post. Ging vorbei und wenn was fehlte,eine FB für 3 Monaten. Aras schrieb am 25.08.2015 um 14:07:52:
Klar kann er eine FB erhalten. Ist aber nicht wirklich nötig.

ich habe verpeilt den Satz zu vervollständigen. Also
In doppelter Ausführung. Eins gibt er ab, auf dem anderen lässt er das fristgerechte Einreichen des Schreibens dokumentieren und nimmt es wieder mit.

Am Besten am Ende der Sprechzeit, damit er nicht mehr einen Sachbearbeiter sieht. Sonst kriegt er ja ggf. sofort einen Termin und im schlimmsten Fall innerhalb der 2 Wochen.

Mit dem lapidaren Antrag hat er die gesetzliche Pflicht der Antragsstellung erfüllt. Mit der Datenseite des Reisepasses können Sie somit erst mit erreichen der Akte herausfinden, was er genau für eine Verlängerung benötigt. Die werden vermutlich auch nicht extra das AZR bemühen.

Ggf. noch viel allgemeiner formulieren.


Und dann abwarten.

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Aras
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Antwort #6 - 25.08.2015 um 14:41:23
 
Zitat:
Also Antrag auf verlängerung ausfüllen. 

Erteilung und/oder Verlängerung (schön schwammig)

Zitat:
Paß mitbringen und vorbei gehen und vorsprechen.

Nö nicht vorsprechen. Beim Empfang einen Termin beantragen bzw. den obigen Antrag abgeben.

Zitat:
. Telefonisch wurde mitgeteilt,dass er persöhnlich zum Schalter muss um einen Termin zu bekommen. 

Ja dann geht er und holt einen Termin.

"Nächste Woche? Entschuldigung da habe ich einen anderen Termin. Kann ich bitte einen am 11.09.2015(oder irgendeinen Tag nach der Eintragung der LP) haben? Da habe ich definitiv Zeit. Muss ja noch komplett umziehen und mir fehlen noch paar Unterlagen die ich  meinem alten Wohnort beschaffen muss. Die brauch ich auf für meine Verlängerung. Bin ja Student - Sie wissen ja... wenig Kohle und so. Kann also nur umziehen wenn der Reisebus günstig ist. Oder bei größeren Sachen nehme ich den Zug, der ist ja auch nur am WE günstig... blabla"

Zitat:
Jedoch trifft man den Sachbearbeiter nicht,um den Antrag fristgemäß abzugeben. 


Darum das Schreiben auch abgeben, damit man fristgemäß den Antrag stellt

Zitat:
Dient dann der Termin,den er am Schalter bekommt als Fristgemäße Antragstellung?

Siehe oben. Der Antrag ist fristgemäß gestellt, wenn er ihn auch stellt. Es gibt aber einige Ausländerbehörden, die erlauben fiktiv den Aufenthalt bis zum Termin. Bspw. LABO Berlin. Musst halt auf dem Schreiben des Termins schauen. Falls der Aufenthalt bis zum Termin erlaubt ist, dann kannst du ja das als Galgenfrist ansehen

Zitat:
Vorher bekam er automatisch Post. 


Ja jetzt nicht mehr xD

Zitat:
Ging vorbei und wenn was fehlte,eine FB für 3 Monaten.


Ich würde einfach vorsichtig sein. Theoretisch kann eine Ausländerbehörde auch sofort den Antrag ablehnen. Dann hat er ein echtes Problem, da er dann ausreisepflichtig wird. Wenn er aber durch diese legalen "Verfahrenstricks" seinen legalen Aufenthalt ausreichend verlängert, dann kann er auch eine AE gemäß § 28 beantragen ohne ausreisen zu müssen.
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andreas88
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Antwort #7 - 25.08.2015 um 14:52:18
 
Aras schrieb am 25.08.2015 um 14:41:23:
Siehe oben. Der Antrag ist fristgemäß gestellt, wenn er ihn auch stellt. Es gibt aber einige Ausländerbehörden, die erlauben fiktiv den Aufenthalt bis zum Termin. Bspw. LABO Berlin. Musst halt auf dem Schreiben des Termins schauen. Falls der Aufenthalt bis zum Termin erlaubt ist, dann kannst du ja das als Galgenfrist ansehen


Aras. Nur noch zu dem Punkt. Am Schalter gibt er das eine Schreiben und das andere wird dann mit einem Stempel zurück gegeben (Datum) soweit so gut. Jetzt nehmen wir an, er bekam einen Termin für die nächsten 2 Tage (AE noch gültig) beim Termin gibt er dann Studienbescheinigung ab und Kopie des Paßes. Ist die Akte noch nicht eingetroffen,dann FB. Ist Sie da,wird direkt entschieden? Was ist wenn er sage,ich habe die VE noch nicht gemacht und bitte um eine FB um meinen AE nicht zu gefährden
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Aras
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Antwort #8 - 25.08.2015 um 15:00:35
 
Er kann natürlich alles liefern. Z.B. Den Immatrikulationsbescheid einer hessischen Hochschule. Was macht das für einen Sinn? Wenn es natürlich eine Münchner Hochschule ist dann ist es ja gut. Er kann ja auch seine Aufenthaltserlaubnis kopieren und die Kopie einreichen.

Je mehr er abliefert umso besser kann die Behörde auch entscheiden. Bevor abgelehnt wird wird aber noch angehört.

Das was ich schrieb ist halt eine Variation. Kein Anspruch darauf, dass es der Königsweg sei.
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Antwort #9 - 25.08.2015 um 15:06:33
 
Danke Aras. Ich hoffe es klappt. Werde berichten.
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