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Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt. (Gelesen: 10.398 mal)
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt.
24.08.2015 um 19:44:27
 
Hallo liebe Forums Mitglieder,
Ich möchte gerne über die Geschichte eines Antrags auf ein Schengenvisas schreiben und um euren Rat fragen. Ich habe eine Frau mit Simbabwischer Staatsangehörigkeit im November 2014 in Namibia kennengelernt. Wir haben seither viel Zeit miteinander in Namibia verbracht.
Sie hatte seit Februar 2015 ein Studentenvisum mit einem Jahr Gültigkeit. Nach vorheriger Absprache mit der Deutschen Botschaft in Windhoek wurde uns gesagt das es möglich ist, das Besuchervisum auch in Windhoek ausstellen zu lassen. Alle Unterlagen waren komplett vorhanden und der Termin bei der Botschaft auf einen Mittwoch im Mai diesen Jahres terminiert. Alles lief Smiley. Am darauffolgenden Montag sollte sie wieder auf die Botschaft kommen. Aber dann kam es ganz anders. Sie wurde am Samstagmorgen beim Verlassen einer Bank überfallen, Ihr ist nicht passiert, jedoch Handtasche mit Geld, Handy und ID-Card waren gestohlen. Sie ging auf die dortige Polizei und wollte eine Anzeige machen. Leider war allerdings ihr Reisepass mit dem Aufenthalts Stempel für Namibia in der Deutschen Botschaft . (Samstag morgen's) Sie konnte sich als Ausländer nicht ausweisen. Die Immigration in Namibia ist sehr streng und hat das Recht sie Festzusetzen. So verbrachte sie als Frau das Wochenende im Gefängnis. Was jetzt über das Wochenende passierte oder auch nicht spielt keine Rolle. Fakt ist, das Studentenvisa wurde zusammen mit dem schon genehmigten Schengenvisa am Montag komplett gecancelt. Sie musste innerhalb von 5 Tagen das Land verlassen. Ich habe keine zweifel an der aussage meiner guten Freundin. Ich habe das Bild im Reisepass des gecancelten Besuchervisums gesehen. Für uns beide brach eine Welt zusammen. Vor allem Natürlich für Sie, sie hatte sich sehr über das Studendenvisum gefreut. That's Afrika, ich liebe es dennoch. Also war klar 2. Visum in Simbabwe/Harare kein Problem. Jetzt kommt meine Naivität durch das relativ problemlose Ausstellen des ersten Visums ins Spiel. Alle unterlagen waren wieder komplett, ich plante Ihr hier auch Kroatien zu zeigen, kurzer Anruf auf der kroatischen Botschaft mit der aussage wir sollten ein Multivisa beantragen, okay.. getan. Auf die Frage im Antrag, ob schon mal ein Visum ausgestellt wurde, habe ich mit nein geantwortet. Aus der Tatsache heraus das Sie damals das schon genehmigte Visum nicht in Anspruch genommen hat. Wahrscheinlich ein großer Fehler. Und weil's so schön ist hier, gleich noch 90 Tage beantragt Schockiert/Erstaunt. Letzte Woche hat Sie die Ablehnung des Visums erhalten. Antrag nicht glaubhaft/Mangelnde Rückkehr Bereitschaft. Seit einer Woche lese ich in diesem Forum. Heute würde ich manches anders machen. Ich möchte ihr mein Land zeigen, und ich möchte das sie mich hier kennen lernt. Spätere Heirat nicht ausgeschlossen. Sie hat einen 9-jährigen Sohn, ist nicht verheiratet, hat sehr gute Schulabschlüsse, und hat ein Grundstück auf dem im Moment ein Haus gebaut wird. Allerdings ist im Moment Ihre Schwester als Eigentümerin eingetragen. Die Umschreibung auf sie ist am Laufen. Die letzten Punkte wären für eine Remonstration neue Argumente. Ich gehe heute davon aus das es schwer wird für Sie mich hier mit einem Besuchervisum zu besuchen. Aber ich möchte nach eurer Meinung fragen, ob ihr denkt das es sinn macht, in Verbindung mit einer Vollmacht für mich, zu remonstrieren. Sorry für die lange Umschreibung, manche werden vielleicht schmunzeln, mir war die letzten tage eher zum Weinen zumute. Was würdet Ihr tun. Vielen Dank
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deerhunter
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Antwort #1 - 25.08.2015 um 16:49:04
 
So wie sich diese Geschichte anhört, klingt es nach einer Räuberpistole! Ähnliches wird auch die Botschaft bei einer Remonstration vermuten! Man kann es immer versuchen, aber viel Erfolg wird es vermutlich nicht haben!
Mangelnde Rückkehrbereischaft + Falschangaben im Visaantrag sind nicht so einfach aus der Welt zu schaffen!
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tiggger
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Antwort #2 - 25.08.2015 um 17:35:00
 
Nome schrieb am 24.08.2015 um 19:44:27:
Sie hatte seit Februar 2015 ein Studentenvisum mit einem Jahr Gültigkeit.

Für welches Land? Für Deutschland oder für Namibia?
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deerhunter
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Antwort #3 - 25.08.2015 um 17:37:20
 
tiggger schrieb am 25.08.2015 um 17:35:00:
Für welches Land? Für Deutschland oder für Namibia? 


Ist zwar schwer zu verstehen, aber ich denke für Namibia  Zwinkernd
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Nome
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Antwort #4 - 25.08.2015 um 20:39:20
 
Hallo und danke für eure antworten,

@tigger
ja das Studentenvisum war für Namibia ausgestellt.

@deerhunter
Ich habe euch schreiben wollen was uns, meiner Freundin und mir, in die letzten Monaten passiert ist! Und es ist nicht meine Absicht hier "Räuberpistolen" zu verbreiten.

deerhunter schrieb am 25.08.2015 um 16:49:04:
Mangelnde Rückkehrbereischaft + Falschangaben im Visaantrag sind nicht so einfach aus der Welt zu schaffen!


Der Ablehnungsgrund war " Antrag nicht glaubhaft/mangelnde Rückkehr Bereitschaft "
Und nicht eine Falschangaben im Visaantrag.

Ich denke das ist ein sehr großer unterschied.

Beide Ablehnungsgründe sind hier schon oft diskutiert worden.

Und sicher bei Menschen aus relativ armen Länder einer der meisten Ablehnungsgründe.

Nicht glaubhaft resultiert in unserem Fall, (glaube ich), aus zwei gründen. Zum einen direkt 90 Tage zu fordern, und zum anderen auch noch ein Multivisa zu beantragen.










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Anachi
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Antwort #5 - 25.08.2015 um 20:43:30
 
Das heißt, sowohl die namibianischen Behörden haben ihren studentischen Aufenthaltstitel annuliert als auch die deutsche Botschaft in Namibia das (1.) Schengenvisum zurückgezogen?

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deerhunter
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Antwort #6 - 25.08.2015 um 20:49:39
 
Anachi schrieb am 25.08.2015 um 20:43:30:
ls auch die deutsche Botschaft in Namibia das (1.) Schengenvisum zurückgezogen?


Soweit ich das verstanden habe Ja und dann wurde ein
"Kroatisches" Visum beantragt!
Was ich nicht verstehe, warum das Deutsche Visum zurück gezogen wurde???
Alles ehr verwirrend  Augenrollen
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Nome
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Antwort #7 - 25.08.2015 um 20:51:27
 
Hallo Anachi,

genau so ist es, Sie darf allerdings als Tourist jederzeit nach nach Namibia enreisen.
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Nome
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Antwort #8 - 25.08.2015 um 20:57:06
 
Sorry deerhunter,

der Text ist vielleicht tatsächlich etwas  komprimiert geschrieben.

Sorry dafür.

aber es wurde keine Kroatisches Visa beantragt, sondern wir hatten lediglich die Absicht Kroatien mit einem Multivisa zu besuchen. Zwinkernd
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 25.08.2015 um 23:36:56
 
Von wem wurde eigentlich das Schengenvisa aufgehoben? Die Behörden von Namibia sind dafür nicht zuständig und die deutsche Botschaft war, sofern der geschilderte Ablauf so stimmt,  quasi für den gesamten Schlamassel verantwortlich.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, das eine deutsche Botschaft von den Landesgesetzen des jeweiligen Landes keine Ahnung hat und einen Pass zur Visaerstellung einfach einbehält.
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« Zuletzt geändert: 25.08.2015 um 23:49:26 von mgb »  
 
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HeFi
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Antwort #10 - 26.08.2015 um 00:34:51
 
Nome schrieb am 24.08.2015 um 19:44:27:
...Alle Unterlagen waren komplett vorhanden und der Termin bei der Botschaft auf einen Mittwoch im Mai diesen Jahres terminiert. Alles lief Smiley. Am darauffolgenden Montag sollte sie wieder auf die Botschaft kommen. Aber dann kam es ganz anders...

Ich kann daraus nicht entnehmen, dass ihr bereits ein 1. Besuchsvisum von der deutschen AV erteilt worden wäre, das zurückgenommen worden sei (das hat sich der TS wohl nur erhofft).

Nome schrieb am 24.08.2015 um 19:44:27:
Jetzt kommt meine Naivität durch das relativ problemlose Ausstellen des ersten Visums ins Spiel. Alle unterlagen waren wieder komplett, ich plante Ihr hier auch Kroatien zu zeigen, kurzer Anruf auf der kroatischen Botschaft mit der aussage wir sollten ein Multivisa beantragen, okay.. getan. Auf die Frage im Antrag, ob schon mal ein Visum ausgestellt wurde,
habe ich mit nein geantwortet

Wer hat denn nun das Visum tatsächlich beantragt, DU oder sie?
Wieso wird ein Besuchervisum bei der kroatischen Botschaft beantragt, wenn Du dort gar nicht wohnst. WEN will sie dort besuchen?
Hast Du für das Besuchervisum ein VE abgegeben, wenn ja wo?
Kläre Deine Ungereimtheiten.
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« Zuletzt geändert: 26.08.2015 um 00:49:59 von HeFi »  
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Antwort #11 - 26.08.2015 um 15:44:00
 
Hallo mgb,

Das Visum wurde von der deutschen Botschaft aufgehoben, es war fix und fertig im Pass eingeklebt. Und dann wieder gecancelt.
Ich habe ein Bild vom Passport.

Ich glaube das es normal ist, das für Ausstellung des Visas der Pass auf der Botschaft bleibt.

Sie hatte auch das E-Mail von der Terminvergabe der Deutschen Botschaft und die Quittung über die 60.- € Gebühr für das Visa.

Das hätte wahrscheinlich unter normalen Umständen gereicht um sich Auszuweisen.

Aber alles war in Ihrer Handtasche. Und die war weg, und so hatte Sie nichts, und das war Ihr Problem.





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Antwort #12 - 26.08.2015 um 16:23:40
 
HeFi schrieb am 26.08.2015 um 00:34:51:
Ich kann daraus nicht entnehmen, dass ihr bereits ein 1. Besuchsvisum von der deutschen AV erteilt worden wäre, das zurückgenommen worden sei (das hat sich der TS wohl nur erhofft).

Das Visum wurde von der Deutschen Botschaft in Windhoek zunächst erteilt und dann gecancelt. Es war fix und fertig im Pass eingeklebt.
Ich habe ein Bild vom Pass und habe auch mit der Deutschen Botschaft Telefoniert.

Bei dem Gedanken daran, das wir eigentlich schon alles für einen Besuch meiner Freundin hier in Deutschland erreicht hatten, bekomme ich heute noch die Krise.

HeFi schrieb am 26.08.2015 um 00:34:51:
Wer hat denn nun das Visum tatsächlich beantragt, DU oder sie?
Wieso wird ein Besuchervisum bei der kroatischen Botschaft beantragt, wenn Du dort gar nicht wohnst. WEN will sie dort besuchen?
Hast Du für das Besuchervisum ein VE abgegeben, wenn ja wo?
Kläre Deine Ungereimtheiten.

Ich hatte es gestern schon geschrieben..
"es wurde keine Kroatisches Visa beantragt, sondern wir hatten lediglich die Absicht Kroatien mit einem Multivisa zu besuchen"

Sie hat das Visum beantragt, aber ich habe es hier, soweit ich konnte, ausgefüllt.

Die erste VE hat Sie in der Deutschen Botschaft in Namibia abgegeben.
Die zweite VE hat Sie in der Deutschen Botschaft in Simbabwe abgegeben, also Ihrem Heimatland
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Antwort #13 - 26.08.2015 um 16:31:23
 
Sagt mal,

habe ich im Nachhinein eine Möglichkeit meinen Einstiegs Text
zu ändern?

Natürlich nicht inhaltlich, lediglich von der Gliederung her.

Ich war wohl emotional beim Schreiben etwas aufgeladen.  Zwinkernd

Vielen dank
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deerhunter
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Antwort #14 - 26.08.2015 um 18:00:46
 
Nome schrieb am 26.08.2015 um 16:23:40:
Das Visum wurde von der Deutschen Botschaft in Windhoek zunächst erteilt und dann gecancelt. Es war fix und fertig im Pass eingeklebt.
Ich habe ein Bild vom Pass und habe auch mit der Deutschen Botschaft Telefoniert.Fakt ist, das Studentenvisa wurde zusammen mit dem schon genehmigten Schengenvisa am Montag komplett gecancelt.


Warum wurde das Deutsche Visum gecancelt, was war der Grund
? Wer hat das gecancelt? Die Immi in Namibia, die Deutsche AV? Beide? Aus welchem Grund sollte die AV das machen?? Stelle mal einen Scan des Visums hier ein (du hast ja ein Bild)! Warum war der Pass in der AV (ist absolut ungewöhnlich, wenn es ein Ausländer ist der sich ausweisen können muss)

Nome schrieb am 26.08.2015 um 16:23:40:
Die erste VE hat Sie in der Deutschen Botschaft in Namibia abgegeben.
Die zweite VE hat Sie in der Deutschen Botschaft in Simbabwe abgegeben, also Ihrem Heimatland


Sie hat eine VE für sich selbst abgegeben????

Hier passt doch einiges nicht zusammen  Cool
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