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Fragen zur NRD Reportage "Rami's Flucht von Syrien nach Deutschland" (Gelesen: 4.534 mal)
TheMan
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07.08.2015 um 12:47:43
 
Hallo,

ich habe gestern Abend diese NRD Reportage gesehen:

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Ramis-Flucht-FAQ,fluchtprotokoll...

Videos:
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Ramis-Flucht-durch-Europa,ramisf...

Er ist über Syrien und anderen Ländern nach Griechenland gegangen. Wieso durfte er dann nach Deutschland und anderen EU-Ländern weiterreisen und dort Asyl beantragen?

In einem anderen Topic erfuhr ich von Euch über den Dublin III Vertrag, das heißt man muss immer in dem Land Asyl beantragen wo das Visum gegeben wurde.

Falls dies nicht vorliegt (illegale Einreise) dann im ersten EU-Land. Dies wäre ja wohl Griechenland und nicht Deutschland.

In den FAQ's meines Links oben steht, dass Deutschland niemanden wegschickt, der über Griechenland kam, weil die Flüchtlingssituation dort katastrophal ist.

Dann frage ich mich aber, warum er auch ganz einfach durch andere EU-Länder reisen konnte wie Slowenien und Österreich (siehe NDR Reportage).

Danke schon mal!
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reinhard
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Antwort #1 - 07.08.2015 um 13:40:45
 
Jeder Flüchtling "kann" innerhalb Europas rumreisen, Grenzkontrollen gibt es kaum. Die Grenze Serbien-Ungarn ist Schengen-Außengrenze, aber die Passage mit 100 Euro an die ungarische Grenzkontrolle möglich.

Wenn im zweiten, dritten Land Asyl beantragt wird, stellt dieses Land fest, ob der Antrag "zulässig" ist oder ein anderes Land zuständig. Falls ein anderes Land zuständig ist, wird die Rück-Übernahme angefragt. Das ist ein Verfahren, das bis zu einem Jahr dauert. Deutschland schafft es z.B., von 400.000 Flüchtlingen rund 4.000 in ein anderes Land zurückzuschicken. Gleichzeitig schicken aber andere Länder rund 3.000 Flüchtlinge nach Deutschland. Die Zahl der Flüchtlinge hier verändert sich dadurch nicht, es wird nur mit sehr hohen Kosten "getauscht".

Viele Prüfungen ergeben auch, dass Deutschland trotz Einreise über andere Länder zuständig ist, z.B. weil andere Familienmitglieder hier im Asylverfahren sind. Dann wird die Familie natürlich nicht getrennt.

Nach Griechenland wird niemand zurückgeschickt, da laut Urteil der höchsten Gerichte das dortige Asylverfahren "systemische Mängel" hat.
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TheMan
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Antwort #2 - 07.08.2015 um 14:07:12
 
Warum werden von 400.000 Flüchtlingen nur 4.000 zurückgeschickt, wenn sie doch meistens bzw. oft über andere EU-Länder einreisen?

Wird bei der Feststellung "Alleine über Österreich / Ungarn eingereist und keine Familie in Deutschland" nicht einfach zurückgeschickt?

Denke die Zahl müsste viel höher liegen als 4000?

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reinhard
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Antwort #3 - 07.08.2015 um 14:50:13
 
Mehr schafft die zuständige Behörde nicht. Es ist ja ein sehr aufwändiges Verfahren. Es werden rund 4000 Flüchtlinge zurückgeschickt, und andere Länder schicken etwas mehr als 3000 Flüchtlinge im Jahr zurück nach Deutschland.

Für Deutschland ist das zwar teuer, weil über 35.000 Verfahren durchgeführt werden, aber die Behörde schafft es wegen Überlastung in aller Regel nicht, die Fristen einzuhalten. Nach ungefähr einem Jahr geht die Verantwortung für das Asylverfahren auf den Staat über, in dem der Flüchtling sich aufhält, das ist dann eben Deutschland.
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tiggger
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Antwort #4 - 07.08.2015 um 15:05:38
 
Vor allem: Es kann nur zurückgeschickt werden, wenn man weiß wohin. Es werden auch nicht in jedem Land alle Flüchtlinge erkennungsdienstlich erfasst (Deutschland schafft das auch nicht mehr).
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TheMan
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Antwort #5 - 07.08.2015 um 17:00:07
 
Das heißt, mein Bekannter der ein spanisches Visum hat, könnte in Deutschland Asyl beantragen und wenn es länger als 1 Jahr dauert, würde er hier bleiben?
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reinhard
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Antwort #6 - 07.08.2015 um 17:06:25
 
Wenn die Abschiebung nicht klappt, dann...

Aber ein Visum ist schon eindeutig und insofern einfach zu bearbeiten. Ich habe hier gerade ein irakisches Ehepaar (Asylantrag und spanische Zuständigkeit), da haben das Bundesamt / Ausländerbehörde nur acht Monate gebraucht, den Kontakt herzustellen und den Flug zu buchen.
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trixie
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Antwort #7 - 07.08.2015 um 17:23:43
 
Was mir bei solchen Gedanken nicht ganz klar ist.
Wenn jemand mit einem Visum einreist, dürfte es doch einen Bürgen in Form einer VE geben, der dann die ganzen Kosten zu tragen hat. Dieser Bürge wird sicherlich auch keine fremde Person sein, sondern mit den einreisenden Personen bekannt. Der wird sich dann sicherlich freuen, eine entsprechende Kostenrechnung seitens des jeweiligen Staates zu bekommen. Wenn sich dann noch herausstellt, dass er nur den Bürgen gemacht hat, damit man dann noch mißbräuchlich nach Europa kommen kann, dürfte das auch strafrechtlich relevant werden.
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reinhard
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Antwort #8 - 07.08.2015 um 17:42:39
 
Flüchtlinge dürfen aber jede Grenze überschreiten, unabhängig von ihren Papieren. Das ist gerade nicht missbräuchlich.

Falls es eine VE eines Spaniers gibt, haftet der nur gegenüber dem spanischen Staat. Der kommt erst später ins Spiel.
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Antwort #9 - 07.08.2015 um 18:30:42
 
reinhard schrieb am 07.08.2015 um 17:42:39:
Flüchtlinge dürfen aber jede Grenze überschreiten, unabhängig von ihren Papieren. Das ist gerade nicht missbräuchlich.

So war es auch nicht gemeint, sondern dass jemand mit einem Schengen Visum einreist, mit dem Vorsatz "Asyl" zu beantragen, denn damit hat er zum einen beim Visumsantrag falsche Angaben gemacht. Wenn der VE-Geber darüber Bescheid wußte oder gar diese Variante ins Spiel gebracht hat, hilft er dem Antragsteller, ein Visum zu erschleichen und das ist nach dem AufenthG strafbar. Ob das span. AufenthG so etwas auch unter Strafe stellt, müßte man nachschauen.
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Antwort #10 - 07.08.2015 um 20:01:57
 
Flüchtlinge dürfen natürlich falsche Angaben machen. Sie dürfen auch einen falschen Pass kaufen. Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht tatsächlich vor, dass man sich retten darf.

Und: Nein, auch nach dem Aufenthaltsgesetz ist das kein bisschen strafbar. Du kennst die Polizeiwachen in der Erstaufnahme? Dort stapeln sich die Akten wegen "unerlaubter Einreise", und nach Anerkennung werden die Verfahren eingestellt. Es ist wirklich erlaubt.

Verboten ist lediglich, mit Besuchsvisum einzureisen und dann mit einem Asylantrag eine Verfolgung vorzutäuschen, die es gar nicht gab. Aber es geht hier um "Ramis Flucht aus Syrien", und da liegt die Anerkennung bei nahezu 100 Prozent und die Strafbarkeit von irgendwas entsprechend bei 0 Prozent.

(Ich schreibe etwas ausführlicher, weil Du Dich vermutlich auskennst, aber viele andere ja auch mitlesen, und die Diskussion ist ja gerade aktuell.)
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Antwort #11 - 07.08.2015 um 20:17:16
 
reinhard schrieb am 07.08.2015 um 20:01:57:
Verboten ist lediglich, mit Besuchsvisum einzureisen und dann mit einem Asylantrag eine Verfolgung vorzutäuschen, die es gar nicht gab

... und das war ja im Grunde die Frage des TS:
Zitat:
mein Bekannter der ein spanisches Visum hat, könnte in Deutschland Asyl beantragen

reinhard schrieb am 07.08.2015 um 20:01:57:
Nein, auch nach dem Aufenthaltsgesetz ist das kein bisschen strafbar.

... auch hier ich die Strafbarkeit zur Erschleichung eines Visums auf den Fall des TS abgestellt.
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Antwort #12 - 08.08.2015 um 19:49:25
 
Hallo trixie,
ich kann Dir Deine Frage beantworten.

Ich bin orientalischer Christ und kam 1982 nach Deutschland. Die Christen werden fast immer hier angenommen und nicht zurückgeschickt, schon seit damals. Man muss es nur hierher schaffen und dann Asyl beantragen. Die Behörden bzw. jeder weiss, dass die Christen in allen muslimischen Ländern verfolgt werden. (dies ist Fakt und alles andere ist eine Lüge). Die Behörden wissen das eigentlich schon immer, aber haben diese Info nie nach außen gegeben.

Zurück zum Thema:

Falls einer aus einem islamischen Staat herkommt und ein Deutscher Angehöriger für diese Person unterschreibt, muss dieser natürlich dann auch haften. Freunde von mir (syrische Christen) haben ihre Angehörigen aus Syrien auf diese Weise hergeholt. Dafür müssen sie eine gewisse Zeit (12 Monate glaube ich) bei ihnen leben und bekommen keine Sozialhilfe.

Also Fazit: Ja, dass mit der "Haftung" gilt, wenn man jemanden herholt.

Reinhard kann wahrscheinlich mehr darüber sagen. Smiley

Im Übrigen möchte ich sagen, dass die Hetze von vielen Deutschen in den sozialen Medien über Flüchtlinge total vorbei an der Realität ist. (von wegen die meisten sind Wirtschaftsflüchtlinge). Ich habe schon viele Flüchtlinge in DE und AT besucht, (alles orientalische Christen) und die waren bisher alle sehr ordentlich.

Auch hatten die Flüchtlinge so wie "Rami" in der NDR Reportage in der Heimat ein sehr gutes Leben. Grund für Flucht ist meistens das Wohl der Kinder (vor dem Eigenwohl).

Zum Beispiel kenne ich einen Flüchtling, der in Syrien Arzt war, seine Frau ist IT-Expertin. Er hat 2 Kinder. Sie sprechen auch mehrere Sprachen. Diese Leute haben sicherlich nicht freiwillig ihr gutes Leben dort aufgegeben und werden dem Staat mit Sicherheit nicht zur Last fallen.

Wie andere Flüchtlinge sich verhalten, weiß ich nicht. Sicherlich wird es problematische Personen und Volksgruppen geben.

Ein weiteres Pegida Argument war, dass sie klauen. Sicherlich passiert das, aber hier sollte man genau schauen wer klaut.

Sowas gehört natürlich bestraft in Form von Abschiebung. Hier sollte der Staat durchgreifen.

Dies ist meine Meinung.
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Antwort #13 - 08.08.2015 um 20:22:04
 
reinhard schrieb am 07.08.2015 um 17:06:25:
Wenn die Abschiebung nicht klappt, dann...

Aber ein Visum ist schon eindeutig und insofern einfach zu bearbeiten. Ich habe hier gerade ein irakisches Ehepaar (Asylantrag und spanische Zuständigkeit), da haben das Bundesamt / Ausländerbehörde nur acht Monate gebraucht, den Kontakt herzustellen und den Flug zu buchen.


Oh, das ist dann natürlich ärgerlich für die Betroffenen.

Wieso würde es bei Rami nicht so einfach gehen? Man müsste nur die Route aus Griechenland nach Deutschland rausfinden. Dies wäre ja durch die Reportage ebenfalls eindeutig und er müsste nach Ungarn zurück???

Bei allen anderen Asylantragen müsste man doch ebenfalls rausfinden können, über welche Route sie kamen. Ich mein Deutschland grenzt nur an EU Länder (außer Schweiz, welches aber auch an EU Länder grenzt).

Im anderen post sagtest Du:

Zitat:
Zuständig ist immer das Land:

1) das das Visum ausgestellt hat
2) ohne Visum: In das man zuerst eingereist ist
3) nicht feststellbare Einreise: Wo man sich zuerst aufgehalten hat.
4) nicht feststellbarer Aufenthalt: Wo man zuerst Asyl / Schutz beantragt hat.


Damit würde doch bei Rami und Konsorten Nummer 2 bzw. Nummer 3 gelten aber nicht Nummer 4??

Nummer 1 fällt bei Rami weg, da die Zustände in Griechenland katastrophal sind.
Nummer 2 wäre bei Rami (nach Griechenland) Ungarn.
Nummer 3 wäre bei Rami ebenfalls über Ungarn (dann nach Österreich)
Nummer 4 (Deutschland) würde nicht Anwendung finden.
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Antwort #14 - 08.08.2015 um 20:32:54
 
TheMan schrieb am 08.08.2015 um 19:49:25:
Falls einer aus einem islamischen Staat herkommt und ein Deutscher Angehöriger für diese Person unterschreibt, muss dieser natürlich dann auch haften. Freunde von mir (syrische Christen) haben ihre Angehörigen aus Syrien auf diese Weise hergeholt. Dafür müssen sie eine gewisse Zeit (12 Monate glaube ich) bei ihnen leben und bekommen keine Sozialhilfe.

Die Haftung, die du sicherlich meinst, ist erst einmal unabhängig, ob es sich um einen Christen oder einem Moslem handelt,  auch muss der Bürge nicht unbedingt Deutscher sein, sondern seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Auch ist die Haftung zeitlich nicht begrenzt. Die Haftung, sprich die Bürgschaft entfällt, wenn sich der Aufenthaltszweck ändert, was dann der Fall wäre, wenn der Asylantragstellung stattgegeben wurde.
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