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Wann melden bei der AB nach Ankunft in Deutschland? (Gelesen: 4.104 mal)
Greengarden
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31.07.2015 um 11:33:01
 
Hallo!
Wann muss sich der Eingereiste spätestens bei der Ausländerbehörde melden?

Er hat sich bei einer Uni beworben, der Kurs beginnt erst in 6 Wochen. Er ist schon recht früh da, um sich ausreichend um eine Unterbringung zu kümmern. Kann er sich "Zeit lassen", um etwas Angemessenes zu finden oder muss er Stress befürchten, wenn er nicht sofort zur AB geht? Ein Tip, wo man dies nachlesen kann, wäre auch super. Ich hab leider noch nicht die richtigen Paragrafen gefunden.

Danke!
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tiggger
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Antwort #1 - 31.07.2015 um 12:01:09
 
Hat er ein Visum? Dann auf jeden Fall vor dem Ablaufdatum.
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Greengarden
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Antwort #2 - 31.07.2015 um 12:40:51
 
Ja, Studentenvisum, gültig für 2 Jahre. Ich meinte, sobald er da ist, da muss es doch sicher eine Art Zeitrahmen geben, zu dem man sich spätestens der AB oder dem Meldeamt zu zeigen hat als Ausländer, oder?
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reinhard
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Antwort #3 - 31.07.2015 um 13:31:40
 
Greengarden schrieb am 31.07.2015 um 12:40:51:
Ja, Studentenvisum, gültig für 2 Jahre.


Guck noch mal nach. Sollte nur für 90 Tage ausgestellt werden.

Eigentlich sollte man die AE so schnell wie möglich beantragen, also sofort.

Aber guck erst mal nach, ob es ein Einreisevisum für 90 Tage oder eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre ist. Ein "Visum für 2 Jahre" gibt es nur als "unechtes Jahresvisum", und damit darf man hier nicht leben.
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Antwort #4 - 31.07.2015 um 14:44:36
 
Danke für die Info. Die Sache ist erstmal nur ein Szenario, wird aktuell ab Jahreswechsel.

Ich weiß lediglich, dass er als Student hierherkommt, das Studium dauert 2 Jahre. Das würde sich also selbst für einen Langzeitstudenten erstmal nur "Einreisevisum" nennen? Das war mir/uns nicht bekannt.

Aber grundlegend hieße das, man hätte erstmal 90 Tage Zeit, um sich zB hier nach einer Wohnung umzuschauen, richtig? Solange wird es sicher nicht dauern, aber manchmal bekommt man ja doch eine Absage und muss weitersuchen.

Und anschließend für die AE bei der Behörde melden (wo eigentlich zuerst, Einwohnermeldeamt oder Ausländerbehörde??), korrekt?

Danke!!

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Antwort #5 - 31.07.2015 um 14:52:14
 
Greengarden schrieb am 31.07.2015 um 14:44:36:
Die Sache ist erstmal nur ein Szenario, wird aktuell ab Jahreswechsel.


Hätte mich jetzt gewundert, wenn das ein echter Fall gewesen wäre. Bevor der Student nach Deutschland kommt muss er realistischen zukünftigen  Wohnraum vorweisen. Die Botschaft muss nämlich wissen, wo der ausländische Student seinen Wohnort haben wird, damit es die zuständige Ausländerbehörde kontaktiert. So aufs blaue mit potentieller Obdachlosigkeit gibt es kein Studentenvisum.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 31.07.2015 um 15:01:30
 
Ist das so???? Das wäre mir neu. Bislang hab ich nur gehört, dass in der Botschaft hauptsächlich nach den Finanzen gefragt wird, um die Fixkosten abzudecken, was ja durch das Sperrkonto gewährleistet wird. Dass da jemand nach dem zukünftigen Wohnort fragt, das ist mir neu. Im Gegenteil, es wird sogar geraten, wenigstens 4 Wochen vor Kursbeginn im Besucherland zu erscheinen, um genug Raum zu haben, sämtliche Dinge rechtzeitig abzuklären. Sprich, Wohnraum, Verkehrsverbindung uä Lebensumstände, die teils nicht aus der Ferne ohne Weiteres festgemacht werden können.

Aber stimmt, das mit der potentiellen Obdachlosigkeit würde ich zumindest vom deutschen Staat auch nicht erwarten, hier wird doch immer alles schon seeehr korrekt vorab geklärt. Oder es sollte...

Muss mal fragen, welche Erfahrungen da seine Lansleute diesbezüglich haben, die hier auch studiert haben..
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Antwort #7 - 31.07.2015 um 15:03:17
 
Greengarden schrieb am 31.07.2015 um 11:33:01:
Er hat sich bei einer Uni beworben, der Kurs beginnt erst in 6 Wochen. Er ist schon recht früh da, um sich ausreichend um eine Unterbringung zu kümmern. Kann er sich "Zeit lassen"


Ich nehme mal an er hat ein Einreisevisum für 90 Tage. Das steht aber da drauf. Er kann sich also eine Wohnung suchen, mit der Adresse sich bei der Meldebhörde melden und dann zur ABH gehen,
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Antwort #8 - 31.07.2015 um 15:08:43
 
Ich ruder mal bißchen zurück:
Es wird nicht der konkrete Mietvertrag für die nächsten 2-3 Jahre gefragt. Aber der Student muss zumindest für die Anfangszeit irgendwo unterkommen. Also z.B. bei Freunden. Oder ein Hostel oder Hotel.

Kannst neben den Landsleuten auch das Visahandbuch zu Rate ziehen:
https://fragdenstaat.de/files/foi/26029/auszug-visahandbuch.pdf

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Antwort #9 - 31.07.2015 um 15:17:53
 
Jedenfalls nimmt die Auslandsvertretung den Antrag an und fragt nach der Adresse, um die Unterlagen an die zuständige Ausländerbehörde zu schicken. Zuständig ist die, in deren Bezirk die angegebene Wohnanschrift liegt. Irgendwas muss der zukünftige Student angeben. "Ich lande und suche" reicht nicht. Es reicht aber das Sofa eines Freundes: Er kann sagen, dort fahre ich zum Flughafen aus hin, von dort aus suche ich.

Ich würde dann aber sofort die AE beantragen, auch wenn die Wohnanschrift sich dann nach vier Wochen ändert, wenn er was eigenes gefunden hat.
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Antwort #10 - 31.07.2015 um 15:50:18
 
Danke, werde gleichmal lesen.

Aber grundsätzlich gehen die in der Botschaft doch davon aus, dass du als Student sowieso erstmal möglichst eine Studentenunterkunft, günstigenfalls gleich in Uni-Nähe, nimmst und dann nur "möglicherweise" was Individuelleres. Ich war nur grad etwas schockiert, weil ich dergleichen noch nicht gehört habe, solange wir uns über diese ganze Einreiserei unterhalten haben. Durchgedreht Meisten gings halt darum, dass das größte Problem war, die 8 bzw 16k zu deckeln. Da war Wohnung eher eine Nebensache.


Gut, also erst Meldeamt, dann ABH.

Danke!
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Antwort #11 - 31.07.2015 um 15:53:15
 
reinhard schrieb am 31.07.2015 um 15:17:53:
Ich würde dann aber sofort die AE beantragen


Ich frage mal aus reiner Unwissenheit, warum sofort?
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Antwort #12 - 31.07.2015 um 16:05:03
 
Greengarden schrieb am 31.07.2015 um 15:53:15:
Ich frage mal aus reiner Unwissenheit, warum sofort? 

- Damit man es hinter sich hat
- Damit man sich die Gebühr für eine Fiktionsbescheinigung spart (die man sich dann überlegen sollte zu beantragen wenn zu viel Zeit zwischen dem Ablauf des Visums und der Ausstellung des ATs liegt)
- Ein AT macht sich vielleicht bei Vermietern besser
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Antwort #13 - 31.07.2015 um 16:15:05
 
Ok, danke. Musste das fragen, da ich halt kein Fachmann bin und nur möglichst korrekte Infos weitergebe. Und die auch ein wenig begründen kann. Zwinkernd

Grundsätzlich spricht ja auch nichts dagegen, alles ohne Verzögerungen zu erledigen. Es ging mir halt nur darum, zu wissen, was wäre, falls es doch Komplikationen gibt. Aber normalerweise sind Unis recht gut angebunden an Hostels und auch individuelle Studentenwohnungen. Dürfte also nur eine Sache von wenigen Wochen oder gar Tagen sein.

Dank erstmal!
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Antwort #14 - 31.07.2015 um 16:56:09
 
Greengarden schrieb am 31.07.2015 um 16:15:05:
Aber normalerweise sind Unis recht gut angebunden an Hostels und auch individuelle Studentenwohnungen.

Das hängt ganz stark von der Uni ab. Ich habe keine Erfahrung ob es da irgendeine Förderung/Unterstützung von Leuten von weiter her gibt, aber wenn der Wohnungsmarkt der Stadt angespannt ist, sollte man sich am besten schon vor Einreise mal um Wohnungen kümmern.
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