Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Umzug mit Duldung zur Ausbildung (Gelesen: 5.271 mal)
Themen Beschreibung: von Niedersachse nach Rheinland-Pfalz
Gring0
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug mit Duldung zur Ausbildung
16.07.2015 um 01:47:35
 
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe folgende Frage. Meine Verlobte (Afrikanerin, 19 Jahre)ist abgelehnte Asylbewerberin. Sie kam als 15jährige vor 4 Jahren nach Deutschland. Dort hat ihre Mutter falsche Daten angegeben. Diese sind mittlerweile richtig gestellt und mit einer Geburtsurkunde belegt. Weitere Dokumente sind nicht vorhanden, aber auf der Botschaft beantragt (ihrerseits, bisher seit 4 Monaten keine Reaktion von der ABH, außer das die Duldungen richtig gestellt worden sind). Eine Heirat ist bisher noch nicht möglich, da noch Dokumente fehlen (dies dauert sicher noch bis Oktober/November)

Zurzeit besucht meine Verlobte die 9. Klasse und hat nun einen Hauptschulabschluss. Sie hat jetzt bei mir die Möglichkeit ein Berufsvorbereitungsjahr (1 Jahr) bei einem großen unternehmen mit anschließender Ausbildung (partnerbetrieb 3 Jahre) zu absolvieren. Dafür müsste sie aber den Wohnort (ist auf die Stadt wo sie wohnt beschränkt, aber darf sich in der ganzen Brd aufhalten) wechseln da ich 400 km entfernt wohne.

Sie wäre hier auf keinerlei Sozialleistungen angewiesen, da sie 450€ selbst verdienen würde, ich ca 2700€ netto verdiene und eine Eigentumswohnung besitze. Entsprechende Erklärungen das ich für ihre Kosten aufkomme, würde ich abgeben.

Unser Anwalt wird einen entsprechenden Antrag auf Wohnortwechsel stellen. Leider kann oder will er keine Erfolgsprognosen abgeben.
Wie schätzt ihr die Erfolgsaussichten ein und wie lange brauch die ABH in etwa um ein Beschluss festzulegen.
Das Berufsvorbereitungsjahr würde nämlich schon im September beginnen.
Was für Möglichkeiten gibt es noch um einen positiven Beschluss zu erreichen?

Danke im Vorraus für eure Hilfe

Viele Grüße Gring0
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.07.2015 um 01:59:34 von Gring0 »  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug mit Duldung zur Ausbildung
Antwort #1 - 16.07.2015 um 10:30:02
 
Gring0 schrieb am 16.07.2015 um 01:47:35:
Sie hat jetzt bei mir die Möglichkeit ein Berufsvorbereitungsjahr (1 Jahr) bei einem großen unternehmen mit anschließender Ausbildung (partnerbetrieb 3 Jahre) zu absolvieren.

Dazu benötigte sie zunächst eine Arbeitserlaubnis, um diese Stelle überhaupt antreten zu dürfen. Als Duldungsinhaberin dürfte es nicht so ohne weiteres möglich sein, diese zu erhalten.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug mit Duldung zur Ausbildung
Antwort #2 - 16.07.2015 um 12:34:22
 
Saxonicus schrieb am 16.07.2015 um 10:30:02:
Als Duldungsinhaberin dürfte es nicht so ohne weiteres möglich sein, diese zu erhalten.

Die Arbeitserlaubnis sollte schon nach geltendem Recht kein Problem sein, § 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV. Außerdem tritt in Kürze die bereits verabschiedete Neufassung des § 25a AufenthG in Kraft. Siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804097.pdf, Seite 11 Nr. 12 (es gab im späteren Verfahren noch kleinere, hier irrelevante Änderungen des Textes, siehe hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/054/1805420.pdf). Das Gesetz ist inzwischen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden, so dass sein Inkrafttreten nur noch von zwangsläufigen Formalitäten (Gegenzeichnung, Ausfertigung, Verkündung) abhängt. Dann gibt es also ohnehin ein Bleiberecht, die Wohnsitzbeschränkung muss dann konsequenterweise auch wegfallen.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug mit Duldung zur Ausbildung
Antwort #3 - 16.07.2015 um 13:15:01
 
tapir schrieb am 16.07.2015 um 12:34:22:
Die Arbeitserlaubnis sollte schon nach geltendem Recht kein Problem sein, § 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV.

Darin heißt es:
Ausländerinnen und Ausländern, die eine Duldung besitzen, kann eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten.

Deine optimistische Haltung kann ich nicht teilen, weil hier viel zu wenig über die betreffende Person bekannt ist.

Genau so gut könnte eine Abschiebung in Vorbereitung sein, wer von uns mag das schon prognostizieren, denn eine Duldung ist nun mal kein Aufenthaltstitel.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug mit Duldung zur Ausbildung
Antwort #4 - 16.07.2015 um 13:41:02
 
Saxonicus schrieb am 16.07.2015 um 13:15:01:
Darin heißt es:
Ausländerinnen und Ausländern, die eine Duldung besitzen, kann eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten.

Du zitierst falsch. Die Vorschrift lautet:

Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung wird Ausländerinnen und Ausländern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung ohne Vorrangprüfung erteilt, wenn sie [...] sich seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten.

Dies bedeutet, die Bundesagentur prüft nicht, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer für die Stelle zur Verfügung stehen. Lediglich die Konditionen (Bezahlung, Urlaubstage, Arbeitszeiten usw.) werden auf Rechtskonformität und Marktangemessenheit geprüft. Die BA hat auch kein sonstiges Ermessen, z.B. im Hinblick auf allgemeine arbeitsmarktpolitische Erwägungen ("wird erteilt").

Die ABH hat prinzipiell zwar selbst bei Zustimmung der BA noch Ermessen (§ 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG). Allerdings sind die Wertungen des § 33 BeschV zu beachten. § 33 Abs. 1 Nr. 2 BeschV verbietet die Beschäftigungserlaubnis, wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus Gründen, die der Ausländer zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können (z.B. ID-Täuschung, fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung usw.). Ein solcher Fall liegt hier aber nach der Schilderung des TS gerade nicht vor. Die bloße Tatsache, dass eine Abschiebung beabsichtigt ist, ist irrelevant, denn offensichtlich wird ja weiterhin geduldet, es liegt also ein Abschiebungshindernis vor. Dass die ABH in irgendeiner Weise daran arbeitet, die Ausreisepflicht zu vollziehen, ist bei Duldungsinhabern selbstverständlich und kann daher, solange weiter zu dulden ist, nicht dazu führen, dass Erlaubnisse nach § 32 BeschV nicht erteilt werden. Hinsichtlich der Ermessensrelevanz von Gründen, aus denen die Ausreisepflicht nicht vollzogen werden kann, dürfte § 33 BeschV daher abschließend sein. Für eine negative Ermessensbetätigung im Rahmen des § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG bleibt nur noch in wenigen Fällen Raum (z.B. ausgewiesene Straftäter).

Aber all das ist - wie gesagt - ohnehin in Kürze irrelevant, denn über den neuen § 25a AufenthG kann der Aufenthalt dann sowieso völlig legal realisiert werden.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Gring0
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug mit Duldung zur Ausbildung
Antwort #5 - 16.07.2015 um 20:38:29
 
Vielen Dank für eure Antworten

Also Asyl wurde im Januar 2012 beantragt. Dieser wurde im Oktober 2014 abgelehnt. Seitdem lebt sie mit Duldung hier. Diese wurde im April 2015 auf ihren richtigen Namen korrigiert (Die falschen Angaben wurden alle von ihrer Mutter gemacht und nicht von ihr)

Zitat:
Aber all das ist - wie gesagt - ohnehin in Kürze irrelevant, denn über den neuen § 25a AufenthG kann der Aufenthalt dann sowieso völlig legal realisiert werden.


Welcher Zeitraum ist mit "in Kürze" gemeint? Verstehe ich es richtig das diese Gesetzesänderung ihr die Möglichkeit verschaffen würde ein Bleiberecht zu erlangen, da sie arbeiten gehen würde?

Ist dies alles noch bis September 2015 machbar? Denn dann würde das Berufsvorbereitungsjahr beginnen. Wäre sie während dieser Zeit vor einer Abschiebung geschützt oder kann das trotzdem passieren?



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mono
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 604
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug mit Duldung zur Ausbildung
Antwort #6 - 16.07.2015 um 22:04:04
 
Gring0 schrieb am 16.07.2015 um 01:47:35:
Zurzeit besucht meine Verlobte die 9. Klasse und hat nun einen Hauptschulabschluss. Sie hat jetzt bei mir die Möglichkeit ein Berufsvorbereitungsjahr (1 Jahr) bei einem großen unternehmen mit anschließender Ausbildung (partnerbetrieb 3 Jahre) zu absolvieren.
Sie wäre hier auf keinerlei Sozialleistungen angewiesen, da sie 450€ selbst verdienen würde.

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist dafür gedacht, Jugendichen ohne Ausbildungsplatz und ohne Hauptschulabschluss die Möglichkeit zu eröffnen, diesen Schulabschluss nach erfolgreichem Durchlaufen zuerkannt zu bekommen. Es ist - um es ganz deutlich zu sagen - ein Auffangbecken für Jugendliche ohne große Perspektiven, um zu verhindern, dass sie auf der Straße stehen, verbunden mit der Hoffnung, sie später evtl. doch in ein Ausbildungsverhältnis vermitteln zu können.

Es handelt sich dabei um schulischen Vollzeitunterricht, ergänzt meist durch ein oder zwei betriebliche Kurz-Praktika. Die Teilnehmer erfüllen damit, falls minderjährig, ihre Berufsschulpflicht. 

Es ist nicht möglich, das BVJ bei einem 'großen Unternehmen' zu absolvieren. Dies geht nur in einer beruflichen Schule.

Dass für deren Besuch eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein soll, war mir bislang nicht bekannt.

Wozu sollte jedoch ein BVJ gut sein, wenn der Betrieb schon jetzt einen Ausbidungsplatz anbietet? Reine Zeitverschwendung!

Dass öffentliche Schulen ihren Schülern Geld zahlen, hat sich noch nicht allgemein durchgesetzt. Möglicherweise besteht Anspruch auf Bafög.

Aber: Von ausbildungsunterstützenden Maßnahmen im SGB III (ausbildungsbegleitende Hilfen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) und von einer außerbetrieblichen Berufsausbildung bleiben Asylsuchende und Ausländer mit einer Duldung ohne vorausgegangene Erwerbstätigkeit vollständig ausgeschlossen.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Gring0
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug mit Duldung zur Ausbildung
Antwort #7 - 17.07.2015 um 00:49:15
 
http://www.chemie-sozialpartner.de/institutionen/uci/start-in-den-beruf/

es ist der sinn und zweck dieses programmes erstmal auf die ausbildung vorbereitet zu werden und dann bei guten Leistungen etc nach dem jahr in einer ausbildung bei einem partnerbetrieb eine ausbildung anzufangen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug mit Duldung zur Ausbildung
Antwort #8 - 17.07.2015 um 10:12:10
 
Das sollte bis September grundsätzlich möglich sein. Das Gesetz wurde gestern von der Bundeskanzlerin gegengezeichnet. Jetzt fehlt noch Gaucks Unterschrift und die Verkündung. Ich rechne mit Inkrafttreten innerhalb der nächsten 4 Wochen. Problem könnte sein, dass der LU nicht gesichert ist, also solltest Du jetzt schon den Prozess für die VE anstoßen. Die ABH wird u.U. auf der Wohnsitzauflage bestehen. Ich würde daher den Antrag am alten Wohnort stellen und mich durch eine Wohnsitzauflage nicht beirren lassen. Diese kann isoliert angefochten werden, für die erste Zeit müsste sie für Wochenendheimfahrten einen Wohnsitz am alten Wohnort behalten.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Mono
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 604
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug mit Duldung zur Ausbildung
Antwort #9 - 17.07.2015 um 10:24:11
 

Das hört sich schon mal ganz anders an als das, was du geschrieben hast:

Gring0 schrieb am 16.07.2015 um 01:47:35:
Sie hat jetzt bei mir die Möglichkeit ein Berufsvorbereitungsjahr (1 Jahr) bei einem großen unternehmen mit anschließender Ausbildung (partnerbetrieb 3 Jahre) zu absolvieren.

Es handelt sich definitiv nicht um ein Berufsvorbereitungsjahr, sondern um die Initiative eines Unterstützungsvereins (UCI), der korrekterweise nirgends von einem BVJ spricht, und die zwar positiv zu sehen ist, aber keine anschließende Berufsausbildung garantiert.

Du solltest prüfen, ob deine Freundin wirklich zu dieser Zielgruppe zählt.

Um ein Ausbildungsverhältnis in einem der anerkannten Ausbildungsberufe eingehen zu können, bedarf es keines formalen Schulabschlusses. Die Ausbildungsrahmenpläne sind aber so konzipiert, dass einem Hauptschulabsolventen die Ausbildungsinhalte innerhalb der vorgesehenen Zeit vermittelt werden können. Bei höherem Schulabschluss sind Verkürzungen möglich.

Üblicherweise stellen Betriebe Auszubildende ohne vorgeschaltete Berufsvorbereitung ein. Die vorgeschriebene Probezeit mit täglicher Kündigungsmöglichkeit erleichtert dies, auch wenn der Betrieb vom Bewerber nicht völlig überzeugt ist. "Wir können es ja mal versuchen."

Wenn Jugendliche für eine Ausbildung (noch) nicht geeignet sind, liegen überwiegend Defizite im sozialen Verhalten vor. Die UCI spricht dies in ihrem Informationsflyer ziemlich deutlich an und hebt hervor, dass die Jugendlichen auch "sozialpädagogisch betreut" werden.

Wo liegen denn eure Bedenken hinsichtlich der Ausbildungsfähigkeit? Da würde ich gezielt ansetzen, damit deine Freundin nicht in eine von ihr nicht gewünschte soziale Gruppe rutscht.

Auffällig ist, dass sich der UCI als weiteren Schwerpunkt die finanzielle Förderung von Betrieben bei der Übernahme von Auszubildenden in ein festes Arbeitsverhältnis gesetzt hat und mehrfach betont, dass es sich bei den Partnerbetrieben um gesellschaftspolitisch besonders engagierte Unternehmen handelt.

Nun ja, Auszubildende gegen finanzielle Zuwendungen übernehmen? Da steht wohl nicht unbedingt der junge Mensch im Vordergrund. Und das BVJ oder die Initiative des UCI hat als Nebeneffekt zum Ziel, Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag nicht in der Arbeitslosenstatistik erscheinen zu lassen, was "gesellschaftspolitisch" nicht erwünscht wäre.

Ich wünsche euch, dass ihr eine richtige Entscheidung trefft.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug mit Duldung zur Ausbildung
Antwort #10 - 17.07.2015 um 13:38:13
 
Mono schrieb am 17.07.2015 um 10:24:11:
Um ein Ausbildungsverhältnis in einem der anerkannten Ausbildungsberufe eingehen zu können, 

Kurz reingrätschend:
Nur bei den Berufen der IHK und HWK würde ich das ungeprüft bejahen. Im Bereich Pflege bspw. werden formell anerkannte alllgemeine Schulabschlüsse benötigt werden
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Gring0
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug mit Duldung zur Ausbildung
Antwort #11 - 06.01.2017 um 04:12:45
 
Hallo,

ein kurzes Update noch von mir. Nachdem meine Freundin das einjährige bezahlte Praktikum absolviert hat, wird sie seit September 2016 vom damaligen Partnerbetrieb zur medizinische Fachangestellte ausgebildet. Nachdem dann die Duldung für 3 Jahre ausgestellt wurde und die Wohnsitzauflage gestrichen wurde, ging es mithilfe unseren Anwalts sehr schnell. Sie konnte sich bei mir in RLP anmelden und die dortige ABH stellte auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis aus. Maßgebend war paragraf 25a des aufenthaltsgesetz.
Endlich hat alles geklappt, nach jahrelangen hoffen und bangen.
Viele Grüße Gringo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema