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Haftung/Sch-Ersatz bei verursachtem Unfall mit überlassenem Auto (Gelesen: 1.376 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Haftung/Sch-Ersatz bei verursachtem Unfall mit überlassenem Auto
13.07.2015 um 20:29:18
 
A und B fahren mit dem Auto von A.

Zwischendurch bittet A darum, dass B ein Stück fährt.
B sieht ein Stauende zu spät und baut einen Auffahrunfall.

Das Auto von A ist nur Teilkasko versichert. Somit wird nur
der Fremdschaden von der Versicherung übernommen.
Das Auto von A hat Totalschaden.

Haftet nun B für den Schaden oder entsteht durch die
"gewünschte Überlassung" ein spezielles Innenverhältnis
und B dann nicht haftet.

B ist quasi mittellos, 21 Jahre und deren Mutter hat nun
Angst anstelle von B herangezogen zu werden (was ich
eher mal ausschließe). Falls B tatsächlich haftet, was
ich befürchte, was passiert mit dem Schadensersatzanspruch
von A gegen B wenn B nachweislich nicht leistungsfähig ist?

Danke für's lesen und Meinungen.
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.07.2015 um 22:27:46
 
Schäden am Fremdfahrzeug werden durch die Haftpflichtversicherung, nicht durch die Teilkaskoversicherung gedeckt.

Der Anspruch des A gegen B ist in § 823 (1) BGB geregelt. Dass diese momentan nicht liquide ist, hat auf den Anspruch selbst keine Auswirkung. Dieser erlischt durch Erfüllung, Verzicht oder evtl. durch Aufrechnung. In allen anderen Fällen bleibt der Anspruch ewig bestehen, aber er verjährt, d. h. die Schudnerin bekommt ein Gegenrecht auf Leistungsverweigerung (= Einrede).

Dem A bleibt der "Germanentrost": Wo du deinen Glauben gelassen hast, sollst ihn suchen.
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Anachi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.07.2015 um 22:29:28
 
Könnte es sein, dass das evtl. ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung von B ist?

(wenn er denn eine hat) Bin mir aber nicht sicher, ob die zuständig sind.
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Haftung/Sch-Ersatz bei verursachtem Unfall mit überlassenem Auto
Antwort #3 - 14.07.2015 um 05:32:53
 
Da die schädigende Person das Fahrzeug bewegt hat, zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht. Anders wäre es, wenn sie das Fahrzeug auf einem Supermarkt-Parkplatz mit einem Einkaufswagen beschädigt hätte. Das steht auch so in den Versicherungsbedingungen.

Im vorliegenden Fall würde eine Vollkaskoversicherung einspringen, die vom Eigentümer jedoch nicht gewünscht worden war.
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