Wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland hat, ist sie versicherungspflichtig und private Versicherungen müßten ihr eine Versicherung im Basistarif gewähren.
Wenn sie ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat, kommt eine Reisekostenversicherung in Frage, die übernimmt aber bestimmt nicht die Geburtskosten.
So oder so, die
AE bekommt sie sowieso nicht vor der Geburt und nach der Geburt ist die
AE nicht vom Vorliegen des Versicherungsschutzes abhängig.
Wenn sie sich vor der Geburt entscheidet, ihren Wohnsitz in Deutschland zu haben, kommt sie in den Basistarif und die Geburt muss die private Versicherung bezahlen, aber dann kommt sie nicht mehr so einfach wieder da raus.
Wenn sie sich vor der Geburt entscheidet, ihren Wohnsitz nicht in Deutschland zu haben und erst mit der Erteilung der
AE, dann kommt sie bei Erteilung über mehr als 12 Monate in die Versicherungspflicht in der GKV und ist für € 150/Monat versichert, aber muss die Kosten für die Geburt selbst stemmen.