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EU Freizügigkeit und AE über das deutsche Kind außerhalb Deutschland ? (Gelesen: 913 mal)
Steve Dash
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Beiträge: 155

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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22.06.2015 um 19:58:14
 
Meine Thailändische Freundin hat ein deutsches Kind (ich bin der Vater) AE nach 28.1.3  zur Personenfürsorge 

> Nach drei Monaten voraussetzungslosen Aufenhalt muss sie nur einen Tatbestand erfüllen, der zur EU-Freizügigkeit führt.

Meine Frage ist,  kann ich mit ihr beruflich nach Belgien oder einem beliebigen EU Mitgliedsstaat im Rahmen der EU Freizügigkeit für 1-2 Jahre  ziehen und kann Sie eine AE  über das deutsche Kind bekommen  oder geht das nur wenn wir vorher heiraten?

Österreich z.B. gibt zwar einen Aufenthalstitel über das deutsche Kind  aber eine Arbeitsaufnahme ist nicht gestattet wenn wir nicht verheiratet sind laut telefonischer Aussage der dortigen ABH. ...obs stimmt?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.06.2015 um 21:26:13
 
EuGH "Chen" (C-200/02): Hat das Kind selbst ausreichende Existenzmittel und eine Krankenversicherung im Aufnahmemitgliedsstaat, dann muss dem Elternteil ein Aufenthaltsrecht gewährt werden. Die Existenzmittel des Kind können auch durch Dich als Vater bereitgestellt werden. Ob mit diesem Aufenthaltsrecht auf Zugang auf den Arbeitsmarkt besteht ist offen, weil vom EuGH nicht geklärt. Kann aber durchaus sein, dass man kein Recht darauf hat weil der EuGH in solchen Fällen (keine Unterhaltsgewährtung vom Kind an den Elternteil) entschieden hat, dass die Eltern keine Angehörigen im Sinne der RL 2004/38/EG sind und damit - wohl - auch nichts aus Art. 23 der RL, der Familienangehörigen den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht, herleiten können.

Einige Länder erkennen aber auch de-facto-Lebensparternschaften zwischen Mann und Frau an und erteilen auch ohne Ehe oder Umweg über "Chen" eine Aufenthaltskarte.
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Petersburger
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Beiträge: 6.389

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.06.2015 um 21:35:19
 
Steve Dash schrieb am 22.06.2015 um 19:58:14:
kann ich mit ihr beruflich nach Belgien oder einem beliebigen EU Mitgliedsstaat im Rahmen der EU Freizügigkeit für 1-2 Jahreziehen und kann Sie eine AEüber das deutsche Kind bekommenoder geht das nur wenn wir vorher heiraten?

Eine AE (im Sinne üblichen Ausländerrechts) kann sie dadurch wohl i.d.R. nicht bekommen, wohl aber eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern. Solchen Familienangehörigen ist die Erwerbstätigkeit gestattet.

(Beachte: Ich schrieb nicht, daß die Aufenthaltskarte das gestatte. Sie bescheinigt nur das ohnehin geltende Recht.)

Die Ehe ist dafür unbedeutend.
Sie erleichtert allerdings vermutlich den Behördenkram, weil es nicht jedermanns Sache ist, mit EuGH-Urteilen sein Recht durchzusetzen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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