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Durchreisebestimmungen (Gelesen: 2.027 mal)
erismet5
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Durchreisebestimmungen
21.06.2015 um 21:38:05
 
Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin richtig hier und vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten.
Ich bin türkischer Staatsbürger und habe eine Niederlassungserlaubnis. Ich möchte im Juli mit dem Auto in die Türkei reisen. Ich habe erfahren, dass Länder wie Ungarn, Serbien, Bulgarien folgendes fordern: Der Reisepass muss noch mind. 6 Monate gültig sein, wenn man durchreisen möchte. Jetzt läuft leider im Oktober mein Reisepass aus. Ich möchte und werde im August wieder in Deutschland sein. Vor meiner Reise kann ich noch einen neuen Reisepass im zuständigen Konsulat beantragen bzw. bekommen. Das Problem ist jedoch, dass die Ausstellung bzw. der Übertrag des eAT wohl mehrere Wochen dauert. (Ich weiss, ich bin das natürlich selber Schuld. Hätte mich vorher darum kümmern müssen)
Weiss einer zufällig, ob man mit altem und neuem Reisepass inkl. alter eAT-Karte für den alten Reisepass durch Länder wie Österreich, Slowenien, Ungarn, Serbien, Bulgarien durchreisen kann?

Danke im Voraus

LG
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 22.06.2015 um 16:03:26
 
Leider weiß ich nicht, ob man das kann.

Allerdings gibt es einen Aufenthalt für Ausnahmefälle noch als klebeetikett, wie früher, dass in den Pass geklebt wird.

Frag doch mal deine ABH, wie es damit aussieht...
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Petersburger
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Antwort #2 - 22.06.2015 um 21:40:43
 
erismet5 schrieb am 21.06.2015 um 21:38:05:
Weiss einer zufällig, ob man mit altem und neuem Reisepass inkl. alter eAT-Karte für den alten Reisepass durch Länder wie Österreich, Slowenien, Ungarn, Serbien, Bulgarien durchreisen kann?

Für alle EU-Länder sollte das nach dem entsprechenden EuGH-Urteil klar sein:
Ja, das ist möglich.

Serbien allerdings ist daran nicht gebunden.
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Antwort #3 - 24.06.2015 um 14:10:19
 
Serbien ist jetzt aber nicht EU-Mitglied? Ich würde mich erkundigen, ob man für Bulgarien als Nicht EU-Bürger kein Visum benötigt. Ist ja kein Schengen-Land.
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Antwort #4 - 24.06.2015 um 16:58:39
 
Bulgarien erkennt Schengenvisa einseitig für die Einreise nach BGR an.

Ohne das rechtssicher behaupten zu können, gehe ich davon aus, daß sie AE von Schengenländern ebenso behandeln ... wäre irgendwie albern sonst.
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blubb


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Antwort #5 - 24.06.2015 um 18:54:15
 
Petersburger schrieb am 24.06.2015 um 16:58:39:
Ohne das rechtssicher behaupten zu können, gehe ich davon aus, daß sie AE von Schengenländern ebenso behandeln ...


Hallo,

das ist auch so.

Gruß
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Jojo2015I
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Antwort #6 - 24.06.2015 um 19:35:33
 
Naja, aber der bisherige Titel gilt nur in Verbindung mit dem aktuellen, nicht dem dann neuen Pass... Und da soll es dann keine Probleme geben?

Auf welches Urteil beziehst du dich Petersburger?
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #7 - 24.06.2015 um 20:55:53
 
Hallo,

vermutlich auf dieses: EuGH C‑575/12

Gruß
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Jojo2015I
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Antwort #8 - 24.06.2015 um 21:35:52
 
Hey,

ok, danke. Hab's auch schon angelesen  Smiley

Gruß
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