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Wie hoch muss das Mindestgehalt (und der Mindestwohnraum) für ein Besuchs-Visum sein? (Gelesen: 5.579 mal)
Mark23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie hoch muss das Mindestgehalt (und der Mindestwohnraum) für ein Besuchs-Visum sein?
21.06.2015 um 23:13:33
 
Guten abend!

Zunächst einmal möchte ich mich im voraus entschuldigen, falls meine geziehlten Fragen bereits in anderen Threads beantwortet worden sein sollten. Ich habe versucht mich etwas einzulesen, habe aber keine wirkliche Antwort auf meine Fragen gefunden.

Vorab kurz zu meiner Situation:

Ich bin 35 (Deutscher) und möchte meine 5 Jahre jüngere Thaifreundin zu einem (lediglich) 2 wöchigen Urlaub nach D einladen (sie bräuchte also ein Besuchsvisum). Ich habe sie in den letzten 4 Jahren dreimal in Bangkok besucht und möchte ihr jetzt einfach auch mal einen 2 wöchigen Urlaub in D ermöglichen. Sie hat seit 10 Jahren eine ungekündigte Festanstellung in einem Krankenhaus in Thailand und wird von ihrem Arbeitgeber eine dementsprechende Bestätigung incl 2 wöchiger Urlaubsbestätigung erhalten. Ich denke daher, dass der Nachweis der Rückkehrwilligkeit ausreichend vorhanden/nachgewiesen ist?

Meine Fragen beziehen sich daher eher auf den Gehaltsnachweis und den Nachweis von ausreichend Wohnraum.


Gibt es bestimmte Minimum Vorgaben was die Höhe des nachzuweisenden Gehalts betrifft? (so nach dem Motto, wer 1200 Euro netto verdient, kann seine Thai Freundin nicht einladen und wer 2200 Euro netto verdient darf seine Thai Freundin sehr wohl einladen?)

Spielt es eine Rolle, ob man kontomässig im "Plus" oder "Minus" ist? Hilft es z.B. wenn man z.B. 10000 Euro auf dem Konto liegen hat?

Gibt es Minimum Vorgaben was den Wohnraum betrifft?

Spielt die kurze Urlaubs-Aufenthaltsdauer in D von 2 Wochen eine Rolle? (da wohl lediglich nachgewiesen werden muss, dass man für die Dauer des Aufenthaltes für die entstehenden "Kosten" aufkommen kann?)


Weiss eigentlich jemand, was die Reisekrankenversicherung für einen Aufenthalt von 2 Wochen in etwa kostet?


Vielen Dank im voraus an jeden, der sich die Mühe macht, zu antworten. Und "Entschuldigung" nochmal, falls ich hier relativ "dumm" in die Runde frage, aber ich habe mich mit diesem Thema zuvor noch nie befasst und kenne mich daher demenstprechend wenig in dieser Thematik aus.

LG

Mark
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Mark23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie hoch muss das Mindestgehalt (und der Mindestwohnraum) für ein Besuchs-Visum sein?
Antwort #1 - 21.06.2015 um 23:42:15
 

Sorry, noch ein paar zusätzliche Infos, welche evtl wichtig sein könnten?

Ich habe keine Kinder und auch sonst keinerlei Unterhaltsverpflichtungen oder Schulden in irgendeiner Form.
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie hoch muss das Mindestgehalt (und der Mindestwohnraum) für ein Besuchs-Visum sein?
Antwort #2 - 22.06.2015 um 00:14:31
 
Da du dich nicht verpflichtest, sie zu behausen oder verpflegen, ist deine Wohnungsgröße irrelevant. Du verpflichtest dich nur, eventuelle Kosten, die dem Staat entstehen, zu begleichen. Z. B. für Asylbewerberunterkunft oder eine Abschiebung.

Wichtig für die VE ist, dass nach der Miete von deinem monatlichen Einkommen noch ausreichend Geld übrig ist, damit der Staat das pfänden kann im Fall der Fälle, denn die VE gilt nicht nur für die geplante Dauer des Besuchs, sondern bis der Gast ausgereist ist oder ihr sonst eine AE erteilt wurde.

Es könnte doch sein, dass der Gast meint mit ihrer langjährigen Berufserfahrung in Deutschland um Größenordnungen mehr verdienen zu können als im Herkunftsland und sich Hoffnung auf die Möglichkeit macht, ihren Aufenthalt langfristig legalisieren zu können, wenn sie einfach illegal hier bleibt.

Wenn das Einkommen nicht ausreicht, akzeptieren einige Gemeinden auch Sperrkonten.

Reisekrankenversicherung gibt es für ein bis zwei €/d.
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delta80
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.06.2015 um 09:12:47
 
Hallo,

Mark23 schrieb am 21.06.2015 um 23:13:33:
Weiss eigentlich jemand, was die Reisekrankenversicherung für einen Aufenthalt von 2 Wochen in etwa kostet?

Reiseverschirung schießt sie in Thailand, wird nur etwa 10-12 € kosten, bitte achten nicht Alle RV sind zulässig genauer wird du hier erfahren
http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/411506/Daten/5561208/Krankenversicherung...

Mark23 schrieb am 21.06.2015 um 23:13:33:
Spielt es eine Rolle, ob man kontomässig im "Plus" oder "Minus" ist? Hilft es z.B. wenn man z.B. 10000 Euro auf dem Konto liegen hat?

Nein, nicht auf dein konto, Aber wenn deine Freundin hat 10.000 € auf konto das wird Positive wirken Aber es ist kein Muss. IMHO brauchst du auch nicht das geld dort überweisen  Zwinkernd.

Mark23 schrieb am 21.06.2015 um 23:13:33:
Spielt die kurze Urlaubs-Aufenthaltsdauer in D von 2 Wochen eine Rolle? 

Ja es spielt eine rolle, Eine 2 wochige urlaub ist mehr Glaubhaft  als 90 tagen.

Mark23 schrieb am 21.06.2015 um 23:13:33:
Gibt es bestimmte Minimum Vorgaben was die Höhe des nachzuweisenden Gehalts betrifft? (so nach dem Motto, wer 1200 Euro netto verdient, kann seine Thai Freundin nicht einladen und wer 2200 Euro netto verdient darf seine Thai Freundin sehr wohl einladen?)

Du muß garnichts nachweisen Sondern Deine Besucher muss es nachweisen.

das hier ist Sehr wichtig für eine visum :--
Nachweis der Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland, zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern, Hausregister, Arbeits- und Urlaubsbescheinigung (mit Angaben über Position im Unternehmen, Dauer der Anstellung, Höhe des Einkommens), Handelskammereintrag, Schul- und Ausbildungsbescheinigungen, aktuelle Kontoauszüge mit Kontobewegungen der letzten drei Monate, Grundbuchauszüge, Mietverträge.
Hoffe das ich dich ein bissien helfen konnte, und viel glück
Gruß
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Steve Dash
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie hoch muss das Mindestgehalt (und der Mindestwohnraum) für ein Besuchs-Visum sein?
Antwort #4 - 22.06.2015 um 19:46:50
 
Glaub mir das Visum wird abgelehnt mit der Begründung mangelnde Rückkehrbereitschaft. 

Bei anderen Nationalitäten sieht es anders aus.
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mitchel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie hoch muss das Mindestgehalt (und der Mindestwohnraum) für ein Besuchs-Visum sein?
Antwort #5 - 22.06.2015 um 20:20:38
 
Dummes Geschwätz!
Meiner Meinung stehen die Chancen nicht schlecht. Wichtig ist ein aussagekräftiges Einladungsschreiben von dir (warum der Besuch, wie lange ihr euch kennt etc). Die Sache muss rund rüberkommen und mit einer langjährigen Festanstellung plus Freistellung für 2 Wochen sieht das erst einmal stimmig aus. Nachweisen von deinen Besuchen, Bilder etc. dazu packen.

Reisekrankenversicherung wird finanziell nicht ins Gewicht fallen. Es gibt auch ein paar Anbieter, welche die Kosten bei Nichterteilung des Visums zurückerstatten.

Wegen der VE gehe am besten zu deiner Ausländerbehörde und nimm deine drei letzten Gehaltsabrechnungen, Kontobelege und Mietvertrag mit. Dann werden sie dir schon mitteilen, ob ok oder was für Möglichkeiten bestehen.
Sollte es bei dir aus finanziellen Gründen nichts mit der VE werden, kann diese auch en Dritter (Verwandte, Freunde) übernehmen, obwohl du einlädt.

@Steve Dash: Auch wenn du es nicht glauben kannst, meine jetzige Frau hat mich viermal besucht (1x 3 Wochen / 3x 90 Tage) und alle Visas haben geklappt bis auf eines, wo wir selbst schuld waren. Ach ja Alter beide Mitte / Ende 20 zu der Zeit. Vorteil von uns, die Sache war stimmig und meine Frau hatte jedes mal eine schriftliche Freistellung vom Arbeitgeber, kein Land, keine Kinder und nicht wirklich gefüllte Konten.
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Mark23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie hoch muss das Mindestgehalt (und der Mindestwohnraum) für ein Besuchs-Visum sein?
Antwort #6 - 22.06.2015 um 21:22:39
 
Guten abend!


Zunächst einmal vielen Dank für die Antworten!!!!


@Alacrity

Du hast einen sehr interessanten Punkt angesprochen. Ich habe mich mittlerweile mal ein wenig mehr informiert und es ist hier in meiner Gemeinde in der Tat möglich einen gewissen Betrag auf ein Sperrkonto der ABH einzuzahlen, falls das eigene Gehalt als nicht ausreichend für eine VE eingestuft wird oder wenn man seine Finanzen nicht offenlegen möchte! Der Betrag mag dann für einen 2 wöchigen Urlaub bei ca 1500-2000 Euro liegen und kostet lediglich EUR 5 mehr an Gebühren.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob dies auch für die Einladung einer Thailänderin gilt. Ich werde versuchen zeitnah mal einen Termin zu bekommen und dies dann geziehlt erfragen und die Info ggfls auch hier mal zur Info posten.



@delta80

Danke für die Infos. Ich habe zwar echt wenig Ahnung von der Materie aber so ahnungslos, dass ich 10000 Euro auf das Konto meiner Thai Freundin überweise.....nein so ahnungslos bin ich nicht  Laut lachend



@Steve Dash

Hast Du wirklich so negative Erfahrungen mit der Einladung einer Thai Freundin gemacht? Du hast in einem anderen Thread (ich glaube gestern) geschrieben, dass Du dazu raten würdest gleich ein D Visum zum Zwecke einer Heirat zu beantragen und dann ggfls das ganze noch vor der Heirat abzublasen und die Kleine zurückreisen lassen, falls es halt mit der Kleinen doch nicht passt.

Warum siehst Du die Chancen für ein Heiratsvisum grösser als die Chancen für ein Besuchsvisum an? Ist für ein Heiratsvisum kein Nachweis für ein Minimum-Gehaltseingang notwendig? Und ist die Beantragung eines Heiratsvisums nicht noch aufwendiger als die Beantragung eines Besuchsvisums?



@mitchel

Danke auch Dir für die Infos!

Ja, die Versicherung scheint finanziell nicht wirklich belastend zu sein.  Zwinkernd

Ja, ich werde genau dies tun und demnächst mit meinen Unterlagen bei der ABH vorstellig werden.
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Antwort #7 - 22.06.2015 um 21:52:49
 
Mark23 schrieb am 22.06.2015 um 21:22:39:
Ja, ich werde genau dies tun und demnächst mit meinen Unterlagen bei der ABH vorstellig werden. 

Die Ablehnungsquote für ein deutsches Visum liegt in Thailand unter 4%, es ist also kein Ding der Unmöglichkeit ein Visum zu erhalten, auch wenn das hier von einem User so vermittelt wurde.
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Mark23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie hoch muss das Mindestgehalt (und der Mindestwohnraum) für ein Besuchs-Visum sein?
Antwort #8 - 22.06.2015 um 23:49:17
 
Nochmal ein Nachtrag/eine Nachfrage zu diesem Thema:

Beim durchstöbern diverser Threads zu diesem Thema bin ich auf einen ein paar Monate alten Beitrag gestossen in dem ein User davon schrieb, dass auf der VE einmal die Bonität als "glaubhaft" angekreuzt gewesen wäre und bei einer weiteren später beantragten VE wurde dann die Bonität als "nachgewiesen" angekreuzt.

Gibt es auf einer VE also verschiedene Kategorien, in die der Beantrager der VE gemäss seine Bonität eingestuft wird? So nach dem Motto, wenn ein Antragsteller ein relativ geringes (aber für eine VE noch ausreichendes) Gehalt verdient wird er z.B. als "Bonität glaubhaft" einfgestuft und ein anderer Anstragsteller mit z.B. dem doppelten Gehalt wird als "Bonität nachgewiesen" eingestuft?


Danke im voraus für jede Rückmeldung!
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Antwort #9 - 23.06.2015 um 00:01:50
 
Lies bitte erstmal das bundeseinheitliche Merkblatt zur Verpflichtungserklärung. Das sollte deine Fragen beantworten.

http://vv.potsdam.de/vv/Merkblatt_Verpflichtungserklaerung_v_Bund_in_Deutsch.pdf
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 23.06.2015 um 00:03:27
 
Nur vom Gehalt kann es nicht abhängen, eher von den Dokumenten. Ich ab dreimal so eine VE für meine damalige Freundin abgegeben. Musste damals meine Lohnbescheinigung und Mietvertrag vorzeigen, Sache von 5 Minuten -> "glaubhaft gemacht"
Dann wollte ich eben jene Freundin hier heiraten, da brauchten die im Konsulat eine VE mit "nachgewiesen". Hatten die bei unserer ABH noch nie gehört. Sie haben sich dann schlaugemacht und ich musste da alle monatilichen Ausgaben vorlegen, meine Rentennachweise, Lohnzettel der letzten Jahre. Dann hab ich auch die VE bekommen. Geld hatte ich aber gleich viel..
Das kann aber bei anderen ABH durchaus anders aussehen, denke ich mal. Vielleicht antwortet ja mal ein ABH-Mitarbeiter...
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Antwort #11 - 23.06.2015 um 00:58:02
 
Saxonicus schrieb am 22.06.2015 um 21:52:49:
Die Ablehnungsquote für ein deutsches Visum liegt in Thailand unter 4%, es ist also kein Ding der Unmöglichkeit ein Visum zu erhalten, auch wenn das hier von einem User so vermittelt wurde.



Wenn das so ist, warum wird denn bei fast allen VISA Service in Thailand für Tourist Visa nach Deutschland abgewunken ausser Heiratsvisa.

Ich war viele Male in Thailand und weiß wovon ich rede.

Wer für seine jetzige Frau oder damalige Freundin nach DE ein Tourist VISA bekommen hat möge das Jahr nennen, Bekannte von mir hatten noch 2009 ein 3 Monats Tourist Visa für eine Thailady bekommen.

8 Tage vor Visum Ablauf in DK geheiratet und sofort AE beantragt, die ist bis heute hier. Der Sachbearbeiter der ABH hat vor Wut fast in den Tisch gebissen ging raus und kam nach 20 min wieder, da kann man dann wohl nichts dagegen machen und hat 3 Jahre AE erteilt.

Versuch das ganze mal 2015 mangelnde Rückkehrbereitschaft, abgelehnt




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Antwort #12 - 23.06.2015 um 10:50:13
 
Steve Dash schrieb am 23.06.2015 um 00:58:02:
Wenn das so ist, warum wird denn bei fast allen VISA Service in Thailand für Tourist Visa nach Deutschland abgewunken ausser Heiratsvisa. 

Woher weißt du das so genau ?
Gehen alle Visaanträge über deinen Schreibtisch ?
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Antwort #13 - 23.06.2015 um 11:03:00
 
Hallo,

eigentlich ist Deine Meinungsäußerung von Saxonius und mitchel ja schon m.E. korrekt bewertet worden, jedoch...

Steve Dash schrieb am 23.06.2015 um 00:58:02:
Wenn das so ist, warum wird denn bei fast allen VISA Service in Thailand für Tourist Visa nach Deutschland abgewunken ausser Heiratsvisa.


Wen interessiert die Einschätzung bzw. Meinungsäußerung von irgendwelchen Visa-Service-Dienstleistern? Diese zu nutzen ist in Bangkok btw nicht erforderlich.

Zitat:
Ich war viele Male in Thailand und weiß wovon ich rede.


In der Regel dürften Touristen, ja nicht einmal "Residents" einen so eingehenden Einblick in die Weisungslagen und Bearbeitungsmodalitäten der AV haben, dass eine ernsthafte Einschätzung der Erfolgsaussichten, oberhalb des Levels "Raten", möglich ist.

Zitat:
8 Tage vor Visum Ablauf in DK geheiratet und sofort AE beantragt, die ist bis heute hier. Der Sachbearbeiter der ABH hat vor Wut fast in den Tisch gebissen ging raus und kam nach 20 min wieder, da kann man dann wohl nichts dagegen machen und hat 3 Jahre AE erteilt.


Ja, damals, in der guten alten Zeit...
Nimm zur Kenntnis, dass rechtlich (mittlerweile) die Voraussetzungen gegeben sind, da doch "etwas machen zu können" und auf die Nachholung des regulären Visumverfahrens zu bestehen. Diese Erkenntnis wirst Du hier in diesem Board einigen Threads entnehmen können.

Zitat:
Versuch das ganze mal 2015 mangelnde Rückkehrbereitschaft, abgelehnt


Ja, korrekterweise. Deshalb schrieb der Forist mitchel ja auch, um etwaigen Unterstellungen keinen Raum zu lassen:
Zitat:
Wichtig ist ein aussagekräftiges Einladungsschreiben von dir (warum der Besuch, wie lange ihr euch kennt etc). Die Sache muss rund rüberkommen


Es ist jedenfalls Quatsch, aufgrund Deiner eigenen Erfahrungen in einem Fall und anderer Sachverhalte vom Hörensagen, die ernstzunehmende Feststellung treffen zu wollen, dass die Vergabe eines Besuchsvisums per se ausgeschlossen sei.

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mitchel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie hoch muss das Mindestgehalt (und der Mindestwohnraum) für ein Besuchs-Visum sein?
Antwort #14 - 23.06.2015 um 20:56:57
 
Obwohl eigentlich alles gesagt ist.
Letztes C-Visa war Einreisen am 15.07.2013. Um genau zu sein: Gültigkeit 89 Tage, da die Freistellung der Arbeit 90 Tage war. Thema Sache rund machen, 89 Tage beantragt, da beim Rückflug ein Tag drauf geht wenn man über Nacht fliegt. Dem Arbeitgeber wäre es egal gewesen, ob sie ein Tag früher oder später kommt, aber es hätte vielleicht Fragen bei der Botschaft gegeben, da im Schreiben vom Arbeitgeber 90 Tage standen.
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