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Freundin aus Vietnam (Gelesen: 1.407 mal)
Themen Beschreibung: Einreise, Visa, Heirat, Aufenthalt
banhmi
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freundin aus Vietnam
21.06.2015 um 10:05:18
 
Hallo liebe Foristen,

vielleicht könnt ihr mich in folgender Situation beraten.
Meine Freundin ist Anfang 20 und vietnamesich. Sie studiert ZZ in Vietnam. Ich bin Ende 20 Deutsch und lebe in D.

Wir kennen uns seit einem Jahr und ich habe bereits 3 Monate mit ihr in Vietnam zusammen gelebt. Nun würde sie mich gerne in Deutschland besuchen kommen.

Unser Ziel ist Heiraten und das sie ihr/ein Studium hier aufnehmen kann.

Momentane Deutschkenntnisse hat sie noch nicht. Fängt aber nächsten Monat mit Goethe Institut A1 an.

Studenten Visa ist kurzfristig nicht möglich, da sie für ihren Bachelor Studiengang erstmal C1 Deutsch benötigt.

Unser Plan sähe vor das sie das nächste Sommersemester in VN aussetzt und im Februar 2016 für 90 Tage zu Besuch kommt.
VE sollte aus meiner Sicht kein Problem sein, ich habe eine Wohnung und bin unbefristet im öfftl. Dienst tätig.
Wir würden dann während ihrer Zeit hier, uns beim Standesamt anmelden.
Könnten wir falls es "kurzfrsitig" möglich ist mit ihrem tourist visa status heiraten?

Oder angenommen wir vereinbaren einen Termin 6 Monate später... wäre dann ein heiratsvisa nötig oder greift hier schon FZF Visa?

Oder ist das tourist Visa unnötig und wir sollten direkt auf fiance/heirats Visa gehen?


Freue mich auf euere Tipps und Erfahrungen.
Vielen Dank.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 21.06.2015 um 10:30:36
 
banhmi schrieb am 21.06.2015 um 10:05:18:
Könnten wir falls es "kurzfrsitig" möglich ist mit ihrem tourist visa status heiraten?

Verboten ist es nicht, allerdings halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass es möglich sein könnte in dem Zeitraum eine Besuches die notwendigen Dokumente zur Eheschließung zu beschaffen.

Zum Einen weil es sicher kaum realistisch sein dürfte, ein 90tägiges Visum bei einem erstmaligen Besuch zu erhalten und zum Anderen weil Vietnam zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen gehört und die Prüfung der dortigen Papiere etwas länger als der Besuch dauern wird.

Einen Aufenthaltstitel könnte sie ebenfalls nicht erhalten, weil sie sich bereits bei der Visumsantragstellung verpflichtet, fristgemäß wieder auszureisen, wie es bei einem Besuch üblich ist.

Um gleich nach der Eheschließung dauerhaft in Deutschland bleiben zu können, müsste sie mit einem Visum zur Eheschließung einreisen und ein solches kann sie erst dann erhalten, wenn die Dokumente geprüft sind, der Hochzeitstermin feststeht und die geforderten Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können.   
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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banhmi
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 21.06.2015 um 11:26:22
 
Eine möglich Alternative wäre, den Tourist visa Part wegzulassen. Und wie du beschrieben hast eine direkt Einreise zur Eheschließung anzustreben. In diesem Falle kann sie aber nicht persönlich mit mir beim Standesamt vorstellig werden. Ich habe gerüchteweise gehört das es Jahre dauern kann die dafür notwendigen Papiere beglaubigt (Vollmacht o.ä.) zu bekommen. Damit ich überhaupt einen Hochzeitstermin anmelden kann. Deswegen der Weg über die Tourist Einreise, dann gemeinsam beim Standesamt vorpreschen einen Termin in Monate +x ausmachen, dann die Einreise zur Eheschliessung dann wieder Ausreise. Dann nach Zeit x Einreise über FZF?
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.06.2015 um 11:30:01
 
Jahre Smiley?

die Beitrittserklärung (aka Vollmacht) ist das kleinste Problem. Wichtiger sind die geforderten Unterlagen zu überprüfen und die Befreiung vom ehefähigkeitszeugnis durch das OLG.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 21.06.2015 um 14:10:24
 
banhmi schrieb am 21.06.2015 um 10:05:18:
Unser Plan sähe vor das sie das nächste Sommersemester in VN aussetzt und im Februar 2016 für 90 Tage zu Besuch kommt.


Ein Studium zu unterbrechen,um gleich für 90 Tage ein Visum zu bekommen ist IMHO unrealistisch. Besser wäre ein Besuchsvisum in den Semesterferien.

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