rodman schrieb am 17.06.2015 um 16:08:04:Hallo
Ich war heute beim Standesamt und ich wollte
eine Geburtsurkunde für mein Tochter Beantragen .
sie ist in Ausland geboren.
Ich hatte als Unterlagen:
Personalausweis
Mein Geburtsurkunde übersetzt auf Deutsch
Geburtsurkunde von Tochter auch übersetzt auf Deutsch
Vaterschaftstestergebnis von Labor.
Diese Unterlagen reichen bei weitem nicht aus für die Nachbeurkundung. Ein paar Dinge kann ich dir noch nennen, aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Aras schrieb am 17.06.2015 um 23:19:25:- Heiratsurkunde
wie immer mit deutscher Übersetzung
Aras schrieb am 17.06.2015 um 23:19:25:deutsche Vaterschaftsanerkennung
- ggf. reicht auch der Nachweis, dass die Vaterschaft nach ivorischem Recht anerkannt worden ist, also dass du als Vater in der Urkunde eingetragen bist und dies auch so gewollt hast (also ggf. den Eintrag wissentlich und willentlich unterschrieben hast).
Der Vaterschaftstest ist zwar ein Beleg der tatsächlichen Vaterschaft, aber kein Nachweis, dass du auch rechtlich Vater des Kindes bist.
Frage: Hat das Kind schon einen deutschen Pass? Dann wäre nämlich davon auszugehen, dass seitens der Botschaft die Vaterschaft schon geprüft und bejaht worden sein könnte.
Aras schrieb am 17.06.2015 um 23:19:25:Geburtsurkunden von dir und deiner Frau
Um die Geburt nachbeurkunden zu können, braucht dein Standesamt auch die Geburtsturkunde der Mutter des Kindes
Von allen Urkunden werden neben den Übersetzungen auch die Originale benötigt. Ggf. wird eine Urkundenüberprüfung notwendig, da Côte d'Ivoire als Problemstaat gilt. Falls dies schon geschehen ist, solltest du die Ergebnisse ebenfalls deinem Standesamt vorlegen.
Ich vermute mal, du brauchst auch eine beglaubigte Kopie des Passes der Mutter und soweit vorhanden des Kindes.
Am besten gehst du nochmal zum Standesamt und bittest darum, dass die Beamtin recherchiert welche Unterlagen sie benötigt und dir diese Info dann zukommen lässt. Denn alles über jeden Staat weltweit können auch erfahrene Standesbeamten ad hoc nicht wissen.
Wie Aras schon geschrieben hat, ist dein Standesamt vor Ort zuständig. Auch wenn der Mitarbeiterin dort vielleicht die Erfahrung fehlt, ist es doch einfacher als nur schriftlich oder telefonisch alles mit Berlin klären zu müssen.