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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Geburtsurkunde Antrag https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1434550085 Beitrag begonnen von rodman am 17.06.2015 um 16:08:04 |
Titel: Geburtsurkunde Antrag Beitrag von rodman am 17.06.2015 um 16:08:04
Hallo
Ich war heute beim Standesamt und ich wollte eine Geburtsurkunde für mein Tochter Beantragen . sie ist in Ausland geboren. Ich hatte als Unterlagen: Personalausweis Mein Geburtsurkunde übersetzt auf Deutsch Geburtsurkunde von Tochter auch übersetzt auf Deutsch Vaterschaftstest ergebnis von Labor. Die Frau konnte mich nicht helfen beim Standesamt. sie war einfach überfordert mit die ganze Sachen . wer hat schon Erfahrung mit solche sachen ? was kann ich machen Mfg Rodman fons' [edit]hat ja nix mit Einb/StAG zu tun, daher hierher verschoben[/edit] |
Titel: Re: Geburtsurkunde Antrag Beitrag von Saxonicus am 17.06.2015 um 16:26:47 rodman schrieb am 17.06.2015 um 16:08:04:
Nach meiner Kenntnis müssen Auslandsgeburten beim Standesamt I in Berlin nachregistriert werden. Bedauerlich, dass Eure Standesbeamtin das nicht weiß. http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/ Schönstedtstraße 5 13357 Berlin Telefon: 030 902695000 |
Titel: Re: Geburtsurkunde Antrag Beitrag von rodman am 17.06.2015 um 17:02:59
Vielen dank Saxonicus, ich werde in Berlin morgen anrufen.
das echt traurig das die frau gar nicht weiss :-[ :- >:( |
Titel: Re: Geburtsurkunde Antrag Beitrag von Aras am 17.06.2015 um 18:42:47
Wo lebt das Kind? In Deutschland?
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Titel: Re: Geburtsurkunde Antrag Beitrag von juanito am 17.06.2015 um 19:21:09 Saxonicus schrieb am 17.06.2015 um 16:26:47:
Das Standesamt I Berlin ist nur zuständig, wenn weder das Kind, noch die antragsberechtigte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. (siehe § 36 Personenstandsgesetz) Wenn die Standesbeamtin das nicht weiss, kann sie sich an ihren Vorgesetzten oder die Standesamtsaufsicht wenden. Mein Sohn ist in Kuba geboren. Ich habe die Geburt hier in Erfurt nachregistrieren lassen. Das ging problemlos, hat jedoch ein paar Monate gedauert. Hier noch das Informationsblatt von "meinem" Standesamt: http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/buergerservice/doc/information_zur_beurkundung_einer_auslandsgeburt.pdf http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/buergerservice/form/32/32_05_53internet.pdf |
Titel: Re: Geburtsurkunde Antrag Beitrag von rodman am 17.06.2015 um 21:14:26
Hallo Aras,
Das kind lebt in Elfenbeinküste und ich (der Vater) lebe hier in Deutschland |
Titel: Re: Geburtsurkunde Antrag Beitrag von rodman am 17.06.2015 um 21:31:39
Hallo Juanito,
welche Unterlagen sind erforderlich für die Beurkundung? mfg Rodman |
Titel: Re: Geburtsurkunde Antrag Beitrag von Aras am 17.06.2015 um 23:19:25
- Heiratsurkunde oder deutsche Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde von dir und deiner Frau
- ausländische Geburtsurkunde PStG § 36 Zitat:
Da das Kind in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder hatte, ergibt sich daraus, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort von dir zu Grunde gelegt wird und das zuständige Standesamt ermittelt wird. Also war das Standesamt deines Wohnortes genau richtig. |
Titel: Re: Geburtsurkunde Antrag Beitrag von Tina05 am 18.06.2015 um 10:28:41 rodman schrieb am 17.06.2015 um 16:08:04:
Diese Unterlagen reichen bei weitem nicht aus für die Nachbeurkundung. Ein paar Dinge kann ich dir noch nennen, aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Aras schrieb am 17.06.2015 um 23:19:25:
Aras schrieb am 17.06.2015 um 23:19:25:
Der Vaterschaftstest ist zwar ein Beleg der tatsächlichen Vaterschaft, aber kein Nachweis, dass du auch rechtlich Vater des Kindes bist. Frage: Hat das Kind schon einen deutschen Pass? Dann wäre nämlich davon auszugehen, dass seitens der Botschaft die Vaterschaft schon geprüft und bejaht worden sein könnte. Aras schrieb am 17.06.2015 um 23:19:25:
Von allen Urkunden werden neben den Übersetzungen auch die Originale benötigt. Ggf. wird eine Urkundenüberprüfung notwendig, da Côte d'Ivoire als Problemstaat gilt. Falls dies schon geschehen ist, solltest du die Ergebnisse ebenfalls deinem Standesamt vorlegen. Ich vermute mal, du brauchst auch eine beglaubigte Kopie des Passes der Mutter und soweit vorhanden des Kindes. Am besten gehst du nochmal zum Standesamt und bittest darum, dass die Beamtin recherchiert welche Unterlagen sie benötigt und dir diese Info dann zukommen lässt. Denn alles über jeden Staat weltweit können auch erfahrene Standesbeamten ad hoc nicht wissen. Wie Aras schon geschrieben hat, ist dein Standesamt vor Ort zuständig. Auch wenn der Mitarbeiterin dort vielleicht die Erfahrung fehlt, ist es doch einfacher als nur schriftlich oder telefonisch alles mit Berlin klären zu müssen. |
Titel: Re: Geburtsurkunde Antrag Beitrag von Saxonicus am 18.06.2015 um 10:45:21 Tina05 schrieb am 18.06.2015 um 10:28:41:
Das steht doch alles schon auf der von mir angegebenen Webseite in Antwort #1. http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/dienstleistungen/service.214115.php/dienstleistung/326207/ Zitat:
Selbstverständlich kann nicht jeder Standesbeamte die standesamtlichen Bestimmungen in allen Ländern der Welt kennen, aber er kann sich über die entsprechen Vorschriften und Gepflogenheiten schlau machen. Die Standesämter verfügen über die entsprechende Literatur. Und das Auslandsgeburten beim Standesamt I in Berlin registriert werden, sollte unter Standesbeamten allgemein bekannt sein. |
Titel: Re: Geburtsurkunde Antrag Beitrag von Petersburger am 18.06.2015 um 11:20:02 Saxonicus schrieb am 18.06.2015 um 10:45:21:
Ersetze "werden" durch "wurden", dann (und erst dann) ist die Aussage richtig. Siehe dazu auch das Zitat in Aras' Antwort #7 |
Titel: Re: Geburtsurkunde Antrag Beitrag von Tina05 am 18.06.2015 um 14:25:58 Saxonicus schrieb am 18.06.2015 um 10:45:21:
Da Standesbeamte unabhängig sind, nutzt es prinzipiell wenig, auf ein bestimmtes Standesamt zu verweisen, der Nachbar-Standesbeamte kann den Fall anders beurteilen und andere Unterlagen fordern. Was dort geschrieben steht, kann eine grobe Richtschnur sein, mehr aber auch nicht. Und es ist dort genauso wie überall sonst: Erst wenn man möglichst viele Unterlagen vorliegen hat, kann man ggf. weitere fehlende Unterlagen benennen. Berlin nennt hier auch nur die Unterlagen, die bei jeder Geburt im Inland auch vorgelegt werden müssen. Da stehen hier im Thread doch schon mehr Infos drin, da schon (soweit möglich) auf den geschilderten Sachverhalt eingegangen wird. Zitat:
Ich gehe im übrigen davon aus, dass dieses Thema der Standesbeamtin eh keine Ruhe lässt und dass sie sich inzwischen mit der Materie beschäftigt hat und rodman mehr Informationen geben kann. Die weitaus meisten Standesbeamten beherrschen dies nämlich ziemlich gut - und kennen immer auch Kollegen in anderen Standesämtern, mit denen sie sich beratschlagen können. Aber aus dem Handgelenk schüttelt man diese Infos ganz sicher nicht. Und auch nicht, wenn die Bude voll ist. Wir können hier am PC auch nicht erkennen, wie vollständig der Fall geschildert worden ist... |
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