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Geburtsurkunde Antrag (Gelesen: 4.249 mal)
rodman
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17.06.2015 um 16:08:04
 
Hallo
Ich war heute beim Standesamt und ich wollte
eine Geburtsurkunde für mein Tochter  Beantragen .
sie ist in Ausland geboren.
Ich hatte als Unterlagen:

Personalausweis
Mein Geburtsurkunde übersetzt  auf Deutsch

Geburtsurkunde von Tochter auch übersetzt auf Deutsch
Vaterschaftstest ergebnis von Labor.
Die Frau konnte mich nicht helfen beim Standesamt.
sie war einfach überfordert mit die ganze  Sachen .
wer hat schon Erfahrung mit solche sachen ?
was kann ich machen

Mfg

Rodman

fons' Änderung:
hat ja nix mit Einb/StAG zu tun, daher hierher verschoben
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« Zuletzt geändert: 18.06.2015 um 19:50:06 von N/V »  
 
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Saxonicus
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Antwort #1 - 17.06.2015 um 16:26:47
 
rodman schrieb am 17.06.2015 um 16:08:04:
Ich war heute beim Standesamt und ich wollte eine Geburtsurkunde für mein Tochter beantragen, sie ist im Ausland geboren.

Nach meiner Kenntnis müssen Auslandsgeburten beim Standesamt I in Berlin nachregistriert werden. Bedauerlich, dass Eure Standesbeamtin das nicht weiß.

http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/

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13357 Berlin
Telefon: 030 902695000
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rodman
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Antwort #2 - 17.06.2015 um 17:02:59
 
Vielen dank Saxonicus, ich werde in Berlin morgen anrufen.
das echt traurig das die frau gar nicht weiss Traurig :- Ärgerlich
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Aras
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Antwort #3 - 17.06.2015 um 18:42:47
 
Wo lebt das Kind? In Deutschland?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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juanito
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Antwort #4 - 17.06.2015 um 19:21:09
 
Saxonicus schrieb am 17.06.2015 um 16:26:47:
Nach meiner Kenntnis müssen Auslandsgeburten beim Standesamt I in Berlin nachregistriert werden.

Das Standesamt I Berlin ist nur zuständig, wenn weder das Kind, noch die antragsberechtigte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. (siehe § 36 Personenstandsgesetz)

Wenn die Standesbeamtin das nicht weiss, kann sie sich an ihren Vorgesetzten oder die Standesamtsaufsicht wenden.

Mein Sohn ist in Kuba geboren. Ich habe die Geburt hier in Erfurt nachregistrieren lassen. Das ging problemlos, hat jedoch ein paar Monate gedauert.

Hier noch das Informationsblatt von "meinem" Standesamt:

http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/buergerservice/doc/information_zur_beurkundu...

http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/buergerservice/form/32/32_05_53internet.pdf
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rodman
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Antwort #5 - 17.06.2015 um 21:14:26
 
Hallo Aras,
Das kind lebt in Elfenbeinküste und ich (der Vater) lebe hier in Deutschland
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rodman
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Antwort #6 - 17.06.2015 um 21:31:39
 
Hallo Juanito,
welche Unterlagen sind erforderlich für
die Beurkundung?
mfg

Rodman
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Aras
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Antwort #7 - 17.06.2015 um 23:19:25
 
- Heiratsurkunde oder deutsche Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde von dir und deiner Frau
- ausländische Geburtsurkunde

PStG § 36

Zitat:
(2) Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so beurkundet das für diesen Ort zuständige Standesamt den Sterbefall. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Personenstandsfall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Personenstandsfall.


Da das Kind in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder hatte, ergibt sich daraus, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort von dir zu Grunde gelegt wird und das zuständige Standesamt ermittelt wird. Also war das Standesamt deines Wohnortes genau richtig.
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Antwort #8 - 18.06.2015 um 10:28:41
 
rodman schrieb am 17.06.2015 um 16:08:04:
Hallo
Ich war heute beim Standesamt und ich wollte
eine Geburtsurkunde für mein Tochter  Beantragen .
sie ist in Ausland geboren.
Ich hatte als Unterlagen:

Personalausweis
Mein Geburtsurkunde übersetzt  auf Deutsch

Geburtsurkunde von Tochter auch übersetzt auf Deutsch
Vaterschaftstestergebnis von Labor.


Diese Unterlagen reichen bei weitem nicht aus für die Nachbeurkundung. Ein paar Dinge kann ich dir noch nennen, aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Aras schrieb am 17.06.2015 um 23:19:25:
- Heiratsurkunde
wie immer mit deutscher Übersetzung

Aras schrieb am 17.06.2015 um 23:19:25:
deutsche Vaterschaftsanerkennung
- ggf. reicht auch der Nachweis, dass die Vaterschaft nach ivorischem Recht anerkannt worden ist, also dass du als Vater in der Urkunde eingetragen bist und dies auch so gewollt hast (also ggf. den Eintrag wissentlich und willentlich unterschrieben hast).
Der Vaterschaftstest ist zwar ein Beleg der tatsächlichen Vaterschaft, aber kein Nachweis, dass du auch rechtlich Vater des Kindes bist.

Frage: Hat das Kind schon einen deutschen Pass? Dann wäre nämlich davon auszugehen, dass seitens der Botschaft die Vaterschaft schon geprüft und bejaht worden sein könnte.

Aras schrieb am 17.06.2015 um 23:19:25:
Geburtsurkunden von dir und deiner Frau
Um die Geburt nachbeurkunden zu können, braucht dein Standesamt auch die Geburtsturkunde der Mutter des Kindes

Von allen Urkunden werden neben den Übersetzungen auch die Originale benötigt. Ggf. wird eine Urkundenüberprüfung notwendig, da Côte d'Ivoire als Problemstaat gilt. Falls dies schon geschehen ist, solltest du die Ergebnisse ebenfalls deinem Standesamt vorlegen.

Ich vermute mal, du brauchst auch eine beglaubigte Kopie des Passes der Mutter und soweit vorhanden des Kindes.

Am besten gehst du nochmal zum Standesamt und bittest darum, dass die Beamtin recherchiert welche Unterlagen sie benötigt und dir diese Info dann zukommen lässt. Denn alles über jeden Staat weltweit können auch erfahrene Standesbeamten ad hoc nicht wissen.
Wie Aras schon geschrieben hat, ist dein Standesamt vor Ort zuständig. Auch wenn der Mitarbeiterin dort vielleicht die Erfahrung fehlt, ist es doch einfacher als nur schriftlich oder telefonisch alles mit Berlin klären zu müssen.
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Gruß
Tina
 
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Antwort #9 - 18.06.2015 um 10:45:21
 
Tina05 schrieb am 18.06.2015 um 10:28:41:
Am besten gehst du nochmal zum Standesamt und bittest darum, dass die Beamtin recherchiert welche Unterlagen sie benötigt und dir diese Info dann zukommen lässt. 

Das steht doch alles schon auf der von mir angegebenen Webseite in Antwort #1.
http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/dienstleistungen...

Zitat:
Denn alles über jeden Staat weltweit können auch erfahrene Standesbeamten ad hoc nicht wissen.

Selbstverständlich kann nicht jeder Standesbeamte die standesamtlichen Bestimmungen in allen Ländern der Welt kennen, aber er kann sich über die entsprechen Vorschriften und Gepflogenheiten schlau machen. Die Standesämter verfügen über die entsprechende Literatur.

Und das Auslandsgeburten beim Standesamt I in Berlin registriert werden, sollte unter Standesbeamten allgemein bekannt sein.
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Antwort #10 - 18.06.2015 um 11:20:02
 
Saxonicus schrieb am 18.06.2015 um 10:45:21:
Und das Auslandsgeburten beim Standesamt I in Berlin registriert werden, sollte unter Standesbeamten allgemein bekannt sein. 

Ersetze "werden" durch "wurden", dann (und erst dann) ist die Aussage richtig.

Siehe dazu auch das Zitat in Aras' Antwort #7

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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Tina05
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Antwort #11 - 18.06.2015 um 14:25:58
 
Saxonicus schrieb am 18.06.2015 um 10:45:21:
Das steht doch alles schon auf der von mir angegebenen Webseite in Antwort #1.
http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/dienstleistungen...

Da Standesbeamte unabhängig sind, nutzt es prinzipiell wenig, auf ein bestimmtes Standesamt zu verweisen, der Nachbar-Standesbeamte kann den Fall anders beurteilen und andere Unterlagen fordern. Was dort geschrieben steht, kann eine grobe Richtschnur sein, mehr aber auch nicht. Und es ist dort genauso wie überall sonst: Erst wenn man möglichst viele Unterlagen vorliegen hat, kann man ggf. weitere fehlende Unterlagen benennen.

Berlin nennt hier auch nur die Unterlagen, die bei jeder Geburt im Inland auch vorgelegt werden müssen. Da stehen hier im Thread doch schon mehr Infos drin, da schon (soweit möglich) auf den geschilderten Sachverhalt eingegangen wird.

Zitat:
Und das Auslandsgeburten beim Standesamt I in Berlin registriert werden, sollte unter Standesbeamten allgemein bekannt sein.
Bereits seit 01.01.2009 ist in den meisten Fällen der Standesbeamte am Wohnort zuständig.

Ich gehe im übrigen davon aus, dass dieses Thema der Standesbeamtin eh keine Ruhe lässt und dass sie sich inzwischen mit der Materie beschäftigt hat und rodman mehr Informationen geben kann. Die weitaus meisten Standesbeamten beherrschen dies nämlich ziemlich gut - und kennen immer auch Kollegen in anderen Standesämtern, mit denen sie sich beratschlagen können. Aber aus dem Handgelenk schüttelt man diese Infos ganz sicher nicht. Und auch nicht, wenn die Bude voll ist.

Wir können hier am PC auch nicht erkennen, wie vollständig der Fall geschildert worden ist...
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Gruß
Tina
 
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