mrduke83
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo zusammen,
ich habe gerade von meiner ugandischen Freundin die Nachricht bekommen, dass ihr Visumsantrag (Schengen, Besuchervisum) abgelehnt wurde.
Grund:
3 x Sie haben nicht den Nachweis erbracht, dass Sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts oder für die Rückkehr in Ihren Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen, in dem Ihre Zulassung gewährleistet ist, oder Sie sind nicht in der Lage, diese Mittel rechtmäßig zu erlangen.
Ich habe eine Verpflichtungserklärung zur Verfügung gestellt, in der mir ausreichendes Einkommen bescheinigt wird. Darüber hinaus arbeitet sie als Logistik-Coordinator und hat von ihrem Arbeitgeber ein Schreiben erhalten, in dem alle wichtigen Punkte wie Einkommen, Weiterbeschäftigung etc dargelegt werden. Von ihren Arbeitgeber hat sie ebenfalls noch "Salary Certificate" bekommen, da sie in Bar bezahlt wird. Dies ist in Uganda wohl nicht unüblich.
Von der Botschaft wurde zusätzlich ein Arbeitsvertrag und ein Gründungszertifikat der Firma angefordert. Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht und die Firma befindet sich nach einer Namensänderung gerade in einer erneuten Anmeldephase . Das Zertifikat der Firma mit dem alten Namen wurde vorgelegt und hat für reichlich Verwirrung gesorgt, da die Dokumente des AG alle das Logo mit dem neuem Namen tragen. Um dies klar zu stellen, hat der Arbeitgeber diesen Zustand nochmals schriftlich erklärt und auch meine Freundin hat mit einem persönlichen Schreiben die Namensänderung erklärt und darauf hingewiesen, dass die Website der alten Firma auf die Website der neuen Firma geleitet wird. Damit sollten alle Unklarheiten meiner Meinung nach beseitigt gewesen sein.
In meinem Einladungsschreiben habe ich darauf hingewiesen, dass ich für sämtliche Kosten wie Lebensunterhalt, Unterkunft, Transport, Flüge etc aufkommen werde.
Der beantragte Visazeitraum ist 54 Tage und soll am 10.07 beginnen. Es gibt keine Visahistorie, meine Freundin hat keine Kinder und wohnt alleine.
Alle geforderten Unterlagen wurden eingereicht.
Im Visa-Antrag wurde angekreuzt, dass die einladene Person für alle Kosten aufkommt. Zusätzlich wurde angekreuzt, dass meine Freundin eigene Barmittel nutzen möchte.
Ich bin ein wenig ratlos und habe nicht mit dieser Ablehnungsbegründung gerechnet. Ich würde sehr gerne remonstrieren und frage mich, ob es aufgrund des kurzen Zeitraumes zum beantragten Zeitraum überhaupt in irgendeiner Weise Sinn macht. Weitere Unterlagen gibt es nicht, wir haben bereits alles vorgelegt.
Viele Grüße, mrduke83
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