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Remonstrieren sinnvoll wenn beantragter Visazeitraum kurz bevor steht? (Gelesen: 1.703 mal)
mrduke83
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Remonstrieren sinnvoll wenn beantragter Visazeitraum kurz bevor steht?
12.06.2015 um 08:19:10
 
Hallo zusammen,

ich habe gerade von meiner ugandischen Freundin die Nachricht bekommen, dass ihr Visumsantrag (Schengen, Besuchervisum) abgelehnt wurde.

Grund:


3 x    Sie haben nicht den Nachweis erbracht, dass Sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts oder für die Rückkehr in Ihren Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen, in dem Ihre Zulassung gewährleistet ist, oder Sie sind nicht in der Lage, diese Mittel rechtmäßig zu erlangen.


Ich habe eine Verpflichtungserklärung zur Verfügung gestellt, in der mir ausreichendes Einkommen bescheinigt wird. Darüber hinaus arbeitet sie als Logistik-Coordinator und hat von ihrem Arbeitgeber ein Schreiben erhalten, in dem alle wichtigen Punkte wie Einkommen, Weiterbeschäftigung etc dargelegt werden. Von ihren Arbeitgeber hat sie ebenfalls noch "Salary Certificate" bekommen, da sie in Bar bezahlt wird. Dies ist in Uganda wohl nicht unüblich.

Von der Botschaft wurde zusätzlich ein Arbeitsvertrag und ein Gründungszertifikat der Firma angefordert. Einen Arbeitsvertrag gibt  es nicht und die Firma befindet sich nach einer Namensänderung gerade in einer erneuten Anmeldephase . Das Zertifikat der Firma mit dem alten Namen wurde vorgelegt und hat für reichlich Verwirrung gesorgt, da die Dokumente des AG alle das Logo mit dem neuem Namen tragen. Um dies klar zu stellen, hat der Arbeitgeber diesen Zustand nochmals schriftlich erklärt und auch meine Freundin hat mit einem persönlichen Schreiben die Namensänderung erklärt und darauf hingewiesen, dass die Website der alten Firma auf die Website der neuen Firma geleitet wird. Damit sollten alle Unklarheiten meiner Meinung nach beseitigt gewesen sein.

In meinem Einladungsschreiben habe ich darauf hingewiesen, dass ich für sämtliche Kosten wie Lebensunterhalt, Unterkunft, Transport, Flüge etc aufkommen werde.


Der beantragte Visazeitraum ist 54 Tage und soll am 10.07 beginnen. Es gibt keine Visahistorie, meine Freundin hat keine Kinder und wohnt alleine.

Alle geforderten Unterlagen wurden eingereicht.

Im Visa-Antrag wurde angekreuzt, dass die einladene Person für alle Kosten aufkommt. Zusätzlich wurde angekreuzt, dass meine Freundin eigene Barmittel nutzen möchte.


Ich bin ein wenig ratlos und habe nicht mit dieser Ablehnungsbegründung gerechnet. Ich würde sehr gerne remonstrieren und frage mich, ob es aufgrund des kurzen Zeitraumes zum beantragten Zeitraum überhaupt in irgendeiner Weise Sinn macht. Weitere Unterlagen gibt es nicht, wir haben bereits alles vorgelegt.

Viele Grüße,
mrduke83
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delta80
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Antwort #1 - 12.06.2015 um 09:01:38
 
Hallo,
Wenn du hast keine neue dokumente, was du vorlegen kann, womit du es konfrontiern kann. wird es nichts.

du solltest keine falschen hoffenung machen
Allein, Kein kinder, jung, einladung von freund, von Afrika.. da sind chancen sehr sehr niedrig. Traurig Traurig

sorry für mein deutsch, bin noch am lernen
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mrduke83
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Antwort #2 - 12.06.2015 um 09:13:08
 
Falsche Hoffnungen mache ich mir keine. Ich kann den Grund der Absage nicht nachvollziehen. Die von Dir genannten Gründe spiegeln sich nicht in der Absage wieder. Zum Thema jung: Wir sind beide Anfang 30.
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delta80
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Antwort #3 - 12.06.2015 um 09:22:59
 
mrduke83 schrieb am 12.06.2015 um 08:19:10:
3 xSie haben nicht den Nachweis erbracht, dass Sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts oder für die Rückkehr in Ihren Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen, in dem Ihre Zulassung gewährleistet ist, oder Sie sind nicht in der Lage, diese Mittel rechtmäßig zu erlangen.


damit hat deine VE nichts zu tun, Sie denken das sie wird nicht züruck gehen nach Uganda.  Was Botschaft denkt : Sie hat Deutscher freund, fliegt in Shengen raum, innerhalb 54 tage aufenthalt heiraten, und wird denn dort bleiben. und genau das wollen sie verhindern


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Antwort #4 - 12.06.2015 um 09:27:43
 
mrduke83 schrieb am 12.06.2015 um 08:19:10:
Ich habe eine Verpflichtungserklärung zur Verfügung gestellt, in der mir ausreichendes Einkommen bescheinigt wird


Was war denn angekreuzt
Glaubhaft gemacht oder nachgewiesen sind  sehr grosse Unterscheide

mrduke83 schrieb am 12.06.2015 um 08:19:10:
Von der Botschaft wurde zusätzlich ein Arbeitsvertrag und ein Gründungszertifikat der Firma angefordert. Einen Arbeitsvertrag gibt  es nicht und die Firma befindet sich nach einer Namensänderung gerade in einer erneuten Anmeldephase . Das Zertifikat der Firma mit dem alten Namen wurde vorgelegt und hat für reichlich Verwirrung gesorgt, da die Dokumente des AG alle das Logo mit dem neuem Namen tragen. Um dies klar zu stellen, hat der Arbeitgeber diesen Zustand nochmals schriftlich erklärt und auch meine Freundin hat mit einem persönlichen Schreiben die Namensänderung erklärt und darauf hingewiesen, dass die Website der alten Firma auf die Website der neuen Firma geleitet wird. Damit sollten alle Unklarheiten meiner Meinung nach beseitigt gewesen sein.


Die AV kennt die Geduldigkeit von Afrikanischen Papier

mrduke83 schrieb am 12.06.2015 um 08:19:10:
Sie haben nicht den Nachweis erbracht, dass Sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts oder für die Rückkehr in Ihren Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen, in dem Ihre Zulassung gewährleistet ist, oder Sie sind nicht in der Lage, diese Mittel rechtmäßig zu erlangen.


Das würde ich mal so deuten auf der VE war glaubhaft gemacht angekreuzt, Das Einkommen in UG reicht nicht für die üblichen 50 Euro pro tag für den LU und noch vielweniger für ein Rückflugticket

Wenn du remonstrien willst, lass sie mit 4000 € in bar oder als creditkarte und einem Rückflugticket auftauchen, dann steht nur noch die rückkehrwilligkeit im Raum
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mrduke83
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.06.2015 um 09:34:03
 
sigi-n schrieb am 12.06.2015 um 09:27:43:
Was war denn angekreuzt
Glaubhaft gemacht oder nachgewiesen sind  sehr grosse Unterscheide


Ich habe mein Einkommen nachgewiesen und dies geht aus der VE hervor.

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mrduke83
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.06.2015 um 15:11:15
 
kleines Update:

Ich hatte heute ein sehr angenehmes Gespräch mit dem zuständigen Botschaftsmitarbeiter. Er hat mir noch ein paar Tipps an die Hand gegeben und mir geraten nochmals zu beantragen und einen kürzeren Zeitraum (einen Monat) zu wählen. Nach diesem Gespräch bin ich guter Dinge, dass es doch noch etwas wird.

VG
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