Hallo an alle,
ich bin neu hier und habe eine Frage.
Meine Schwägerin (26 Jahre alt, Tunesierin) kam 12.05. nach Deutschland zu uns zu Besuch, mein Mann (Tunesier mit Niederlassungserlaubnis) hatte für sie die Verpflichtungserklärung gemacht und sie bekam ein 3-monatiges Besuchervisum erteilt. Wir leben in Baden-Württemberg.
Ich muss jetzt etwas ins Private gehen damit ihr die Sache versteht. Sinn des Besuchs war, dass sie weiter nach Frankreich reist, weil sie sich an einigen Unis beworben hat zwecks Studium (Promotion) und dort die Unterlagen persönlich einreichen will.
Allerdings hatte sie schon mal in Frankreich studiert und dort eine Beziehung welche nun zu Ende ist. Bevor meine Schwägerin nach Paris ist (wo die Uni ist), hat sie einen Abstecher nach Nizza gemacht, ihr Ex wohnt.
Sie hatte ihn zu einem Gespräch treffen wollen, er wollte sie nicht mehr zurück und bestand darauf, dass Schluss ist. Madame ist dann ausgetickt und ist handgreiflich geworden. Fazit: er ist zur Polizei und hat sie angezeigt, ich nehme an Körperverletzung. Auf französisch nennen sie es 1:1 übersetzt "Angriff". Sie wurde ebenfalls vernommen.
Sie steht anscheinend neben sich und ist nun in Paris, wir kriegen sie nicht mehr ans Telefon und wissen daher nicht wie es nun weitergeht.
Ich bin stinkesauer auf sie und würde sie am liebsten im Flieger nach Tunesien sehen!!
Läuft das jetzt über das Gericht? Anscheinend muss sie nicht ausreisen?
Wird irgendwo in einer EU-Datenbank vermerkt, dass sie in Frankreich angezeigt wurde???
Die Sache ist nämlich die: wenn sie von der Pariser Uni aufgenommen wird muss sie für Frankreich für das Studium ein Visum beantragen -> bekommt sie es womöglich nach dieser Anzeige?
Und falls Frankreich dicht macht will sie es hier mit dem Studium probieren und wir sollen sie wieder einladen. Würden die deutschen Behörden sehen, dass Frankreich abgelehnt hat und sie dort mal angezeigt wurde?
Ich hoffe ich hab nicht zuviel gefragt. Sorry für´s Zutexten, ich bin gerade total sauer
LGSana