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Gestern abgeschoben, deutsches kind, studium, deutsche eltern (Gelesen: 7.602 mal)
ffmboy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kenianisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gestern abgeschoben, deutsches kind, studium, deutsche eltern
23.05.2015 um 12:52:26
 
Hallo alle zusammen, mein situation sieht so aus in stich punkte.

-bin 26, seit 20 Jahre in deutschland
-Deutsches Kind
-Mama deutsch (ursprunglisch aud Kenia)
-Stiefvater Deutsch
-Bin in der Fh immatrikuliert als student 3. Semester
-Wurde zum 2 jahre verurteilt wegen Raeuberische Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis
-Vor gestern war mein 2/3 termin, wuerde befuerwortet von anstallt und staatanwaltschaft und vor die Richterin das entscheiden konnte hat sie gesehen das ich ausreisepflichtig bin.

So die Auslaenderbehoerde wollten mein Aufenthalt nicht verlaengern und haben mir natuerlich ein Abschiebung angedroht, mein anwalt hat aber die Klage 1 tag spaeter abgegeben und somit war es rechtkraeftigt und musste ausreisen.

Die haben mich gestern frueh einfach ueberrascht und sitze jetzt in Kenia wo ich mich garnicht auskenne.
Mein anwalt meinte das kein einreiseverbot vorliegt und konnte von hier aus antrag stellen wegen studium und familiezusammenfuegung. Aber am flughafen haben  die 3 beamten die mich begleitet haben gesagt es besteht immer ein einreiseverbot wenn eine abgeschoben wird.In der regel muss ich 2 Jahre hier bleiben,stimmt das? der Anwalt meinte ich konnte in 3 Monaten wieder dort sein, oder war das nur eine luege?

Was sind meine chancen und was soll ich als erstes machen und wann kann ich wieder bei mein familie sein?  Griesgrämig

Dank im Vorraus
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reinhard
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Antwort #1 - 23.05.2015 um 12:58:07
 
Die Chancen können wir hier schlecht beurteilen, ohne die Informationen schon gar nicht.

Wenn Du mehrere Aussagen hast, ob ein Einreiseverbot vorliegt oder nicht, hast Du jetzt mehrere Möglichkeiten:

1) Du kannst Visumantrag zum deutschen Kind stellen, das ist das "stärkste Recht", und gleichzeitig beantragen, eine eventuell vorhandene Sperre auf den 30. Juni zu befristen.

2) Du kannst auch erst eine Selbstauskunft beim Bundesverwaltungsamt einholen, damit Du die Übersicht hast, ob dort eine Sperre eingetragen ist (und was sonst eingetragen ist).

Das ganze Verfahren funktioniert nicht von heute auf morgen, und nichts funktioniert automatisch. Du musst einfach eine Anfrage starten (entweder Selbstauskunft oder Visumantrag) und dann gucken, wie die Antwort ausfällt.
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Antwort #2 - 23.05.2015 um 13:33:49
 
Und wer entscheidet ob die sperre aufgehoben wird? Auslaenderamt?

Ich such mein letztes schreiben vom Amtsgericht dann schreib ich nochmal was alles drin steht..Danke  Smiley
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ffmboy
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Antwort #3 - 23.05.2015 um 13:51:50
 
das letzte schrift vom anwalt steht.

Der beschluss ist durchaus nicht negativ, den grundsaetzlich gesteht Ihnen das Verwaltungsgericht zu, dass Sie einen Antrag auf Wiederaufnahme stellen koennen, dass dieser jedoch nach Auffasung des Gerichts nicht begruendet ist.

Auch insoweit die Entscheidung des Gerichts nachvollziehbar. Dennoch meine ich, dass Ihre und Ihres Kindes aus Artikel 8 EMRK abgeleiteten Rechte nicht hinreichend beachtet sind.

Im fall einer Ausreise nach Ihrer Entlassung koennen Sie durchaus einen Antrag auf Wiedereinreise stellen, eine Ausweisung ist ja nicht verfuegt worden.


Ich habe aber kein sorgerecht fuer mein kind, nur vaterschaft anerkannt, nach diese situation will die mutter meines kindes jetzt mit mir die sorgerecht teilen. Wie soll ich es von hier aus machen? Wurde es auch helfen?
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Antwort #4 - 23.05.2015 um 13:57:08
 
Dann solltest Du zuerst die Selbstauskunft einholen. Wenn es eine Sperre oder eine Ausweisung gibt, wenn was eingetragen ist, steht jeweils die Behörde dabei, die dafür zuständig ist.

Die Mutter Deines Kindes sollte gleichzeitig, wenn sie dies will, beim Jugendamt erklären, dass sie das Sorgerecht teilen will, und Dir die Unterlagen dazu zuschicken. Dann kannst Du Deine Erklärung dazu bei der deutschen Botschaft machen.

Beides könnt Ihr gleichzeitig machen, damit Du nicht eine zu lange Wartezeit hast. Aber Du musst schon damit rechnen, dass es ein paar Monate dauert, auch wenn es sein kann, dass Du letztlich wieder einreisen darfst.

Falls Du nicht freiwillig ausgereist bist, sondern abgeschoben wurdest, gibt es dazu auch noch eine Rechnung.
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Antwort #5 - 23.05.2015 um 16:40:25
 
also soll ich sofort anfangen meine sachen zu machen?

ok als erstes sperre befristen lassen, und gleichzeitig visum beantragen wegen mein kind?
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Antwort #6 - 23.05.2015 um 17:02:05
 
Nein. Wenn Du kein Sorgerecht hast, solltest Du das Visum (noch) nicht beantragen.

• Du solltest damit beginnen, indem Du die Selbstauskunft einholst.

• Sie sollte damit beginnen (wenn sie will), indem sie das Sorgerecht teilt.

Das sind die beiden ersten Schritte für Euch beide.
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Antwort #7 - 24.05.2015 um 06:32:26
 
also ohne soorgerecht kann man kein visum bekommen?
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Antwort #8 - 24.05.2015 um 12:10:38
 
Das ist nicht direkt vorgesehen. Mit Sorgerecht ist es vorgesehen.

Du wollstest ja die ersten Schritte wissen, und dies hier wären der erste Schritt für Dich und der erste Schritt für die Mutter.

Der Visumantrag wäre dann der dritte oder vierte Schritt.
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Antwort #9 - 24.05.2015 um 13:38:47
 
ok danke, ich werde uebermorgen zu botschaft gehen und gucken ob ich von dort das sorgerecht beantragen kann.
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Antwort #10 - 24.05.2015 um 13:41:38
 
ohh mein Sohn war heute am weinen, er hat seine mutter gesagt er will zur auslaenderbehoerde und sagen dass er sein papa will lol...aber was seine mutter mit ihn vor hat also dahin gehen bringt doch nichts oder?
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Antwort #11 - 24.05.2015 um 13:52:17
 
ffmboy schrieb am 24.05.2015 um 13:38:47:
ok danke, ich werde uebermorgen zu botschaft gehen und gucken ob ich von dort das sorgerecht beantragen kann.


Das wäre eine unsinnige Reihenfolge. Sie werden Dich nach der Teilung des Sorgerechtes durch die Mutter fragen. Das solltest Du dabei haben.

Falls es schnell gehen soll, solltest Du nicht den dritten Schritt, sondern den ersten Schritt machen.

Nein, es bringt überhaupt nichts, wenn die Mutter zur Ausländerbehörde geht. Für das Sorgerecht ist das Jugendamt zuständig, und dort kann sie Dienstag hingehen, wenn sie das Sorgerecht teilen will.
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Antwort #12 - 24.05.2015 um 15:03:42
 
Sie hat gesagt sie wollte es mit ein Notar machen weil mit jungendamt dauert und sie waeren dagegen weil ich im knast war. Aber wie soll denn ein Notar nach Kenia..Werde mich am Dienstag schlau machen, vll weisst der anwalt wie es gehen soll
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Antwort #13 - 24.05.2015 um 15:18:08
 
Wie es geht, habe ich geschrieben.

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Antwort #14 - 24.05.2015 um 15:28:36
 
Ja das sie es bei der zustaendige JUgendamt beantragen soll aber genau das will sie nicht..Sie wollte es als ich noch in deutschland war ueber Notar machen
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