Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Op­ti­ons­pflicht (Gelesen: 1.462 mal)
jeem
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Op­ti­ons­pflicht
17.04.2015 um 20:12:02
 
Guten Abend,

ein Freund von mir ist mit seine zwei Kindern (4 und 8 Jahre alt - In Deutschland geboren) eingebürgert. Er müsste seine alte Staatsangehörigkeit (in seinem Fall kein Ausbürgerung erforderlich - nur Reisepass) aufgeben. Das war für ihn bekannt jedoch hat ihm der Sachbearbeiter gesagt, dass seine Kinder müssen auch ihre Staatsangehörigkeit (Reisepässe) aufgeben. Mein Freund dachte die Op­ti­ons­pflicht in diese Fall  wirksam ist.

was sagt Ihr?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.187

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Op­ti­ons­pflicht
Antwort #1 - 17.04.2015 um 20:36:37
 
Nein.

Die "Optionspflicht bezieht sich nur auf Deutsche (hier geborenen Kinder von Ausländerinnen oder Ausländern, die als Deutsche geboren werden).

Für Ausländer gilt, dass sie sich durch den Einbürgerungsantrag bereits für die deutsche und gegen die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Sie dürfen die ausländische behalten, indem sie auf die Einbürgerung verzichten. Oder die deutsche beantragen und auf die ausländische Verzichten.

Das "Optionsmodell" gilt eben nicht für Ausländer, die die Einbürgerung beantragen, sondern nur für Deutsche.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
jeem
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Op­ti­ons­pflicht
Antwort #2 - 17.04.2015 um 20:55:18
 
Vielen Dank !
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Op­ti­ons­pflicht
Antwort #3 - 17.04.2015 um 21:49:31
 
Wobei zu prüfen wäre, ob die Kinder nicht mit der Auflage eingebürgert wurden, sich nach Eintritt der Volljährigkeit aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zu entlassen. Es müsste darüber irgend einen schriftlichen Nachweis geben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Op­ti­ons­pflicht
Antwort #4 - 18.04.2015 um 14:44:34
 
Zitat:
Wobei zu prüfen wäre, ob die Kinder nicht mit der Auflage eingebürgert wurden, sich nach Eintritt der Volljährigkeit aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zu entlassen. Es müsste darüber irgend einen schriftlichen Nachweis geben.


Was wesentlich von der bisherigen Staatsangehörigkeit abhängt ... vielleicht kann der TS noch was dazu sagen?
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Op­ti­ons­pflicht
Antwort #5 - 20.04.2015 um 08:06:23
 
Warum sollten die Kinder unter Auflage eingebürgert werden?

Das ist nur erforderlich, wenn die Entlassung vor Volljährigkeit nicht erreicht werden kann. Werden die Kinder aber mir einem Elternteil eingebürgert, ist i.d.R. auch die Entlassung aus der alten StA zusammen mit diesem Elternteil problemlos möglich.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema