Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Miteinbürgerüng einer Minderjährigen (Gelesen: 458 mal)
Happy_34
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Miteinbürgerüng einer Minderjährigen
23.04.2015 um 14:14:06
 
Hallo liebes Team.
Ich wollte mich erstmal bedanken, dass es euch gibt. Ihr seid eine grosse Hilfe.
Ich schildere die Situation. Ich bin türkischer Staatsbürger, seit 2005 von meinem türkischen Mann geschieden, hatte in der Türkei gelebt und habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter.
2009 bin ich zwecks Heirat nach Deutschland gezogen, ich und mein jetziger deutscher Mann haben hier geheiratet. Meine Tochter kam mit mir. Ich habe eine NE und meine Tochter eine AE, aber wir hatten bisher keine Probleme mit Aufenthalt.
Ende 2014 habe ich die Einbürgerung beantragt, zusammen mit meiner Tochter. Die Einbürgerungszusicherung ist vor ein paar Tagen gekommen. Ich habe bis zum 16. Juli Zeit einen Antrag auf Ausbürgerung im türkischen Konsulat zu stellen.
Im Konsulat will man jedoch meinen Antrag nicht annehmen. Da meine Tochter 13 ist, muss ich nach §23 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes eine schriftliche Einwilligung von meinem Ex-mann holen. Das ist nicht möglich, da ich nicht weiss wo er lebt. Auch wenn ich ihn finden würde, eine Einwilligung werde ich warscheinlich nicht bekommen.
Der einzige Weg, der mir dann bleibt, ist zu Gericht zu gehen und gerichtlich eine Einwilligung fordern. Das wird jedoch Monate dauern, zumal im gesamten August die Gerichte nicht arbeiten.
Ich könnte mich selbst ausbürgern lassen, dann hätte ich ein Problem mit dem Sorgerecht und meine Tochter müsste bis 18 warten für eine Ausbürgerung.
Meine Frage, wie kann ich das der Ausländerbehörde erklären, damit die Frist für den Ausbürgerungsantrag (16. Juli) verlängert wird? Ist das ein Härtefall? Kann man die Staatsbürgerschaft meiner Tochter beibehalten, bis sie 18 ist und sich dann selber ausbürgern kann?
Vielen Dank im voraus für die Antworten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema