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Nach Einbürgerung Schreibweise Geburtsort (Gelesen: 8.288 mal)
Leonid
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14.04.2015 um 20:37:40
 
Hallo zusammen,

heute wurde ich endlich eingebürgert. Nächsten Dienstag gehe ich zum Standesamt und lasse mir den Vaternamen nach §47 EGBGB streichen. Zudem lasse ich meine Geburt, die im Ausland fand hier nachregistrieren.

Leider habe ich nun folgendes Problem. In der Einbürgerungsurkunde steht nur der Geburtsort Tschernigiw drauf, alles richtig. Aber im vorläufigen Personalausweis steht unter Geburtsort: Stadt Tschernigiw.

Dies steht auch in der Übersetzung der ukrainischen Geburtsurkunde. Aber ich möchte gerne, dass das Stadt nicht im Ausweis steht, da diese eine reine Übersetzung ist und der eigentliche Ort nur Tschernigiw heisst. In der Ukraine werden Geburtsorte unterteilt in Städte oder Dörfern und neben dem Geburtsort unterstrichen.

Kann da das Standesamt etwas machen? Das Einwohnermeldeamt meint nur, dass das was in der Geburtsurkunde steht auch übernommen wird.

Vielen Dank im Voraus!

Gruß Leonid
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Aras
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Antwort #1 - 14.04.2015 um 21:29:25
 
Hallo

wende dich bitte im Vorfeld an den StAGN.

www.stagn.de

Das ist eine Unterabteilung des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie und zuständig für die Festlegung der amtliche Schreibweise von ausländischen geographischen Namen.

Die Übersetzung der Geburtsurkunde als Grundlage zu nehmen ist sinnlos. Sonst müsste man z.B. Tehran statt wie es im deutschen üblich ist Teheran, oder Sibiu statt Hermannstadt schreiben. Im ukrainischen wird wohl das "Stadt" vorgesetzt damit man es vom Oblast Tschernigiw unterscheidet.

Hol die Meinung des StAGN ein und schau ob es das ist was du wünschst...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Leonid
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Antwort #2 - 14.04.2015 um 22:04:47
 
Hab mich letztens schon an den StAGN gewendet. Habe folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr ...,

da ich im Urlaub war, kann ich Ihre Anfrage zum Namen Tschernihiw bzw. Černihiv erst heute beantworten.

Die Übernahme von Buchstaben und Wörtern aus dem Ukrainischen (Kyrillischen) ins Deutsche erfolgt prinzipiell auf zwei Arten:

1. durch wissenschaftliche Transliteration. Das ist eine Übernahme Buchstabe für Buchstabe aus der Kyrillica in die Latinica. Bei dieser Art der Übernahme aus dem Kyrillischen in die lateinische Schrift ist immer eine fehlerfreie Rückübertragung ins Kyrillische möglich.
Nach der wissenschaftlichen Transliteration, die, wie der Name schon sagt, bei wissenschaftlichen Publikationen und in Katalogen von Bibliotheken Anwendung findet, muß es heißen: Černihiv.

2. Gibt es noch die Übernahme nach der sogen. Dudenumschrift (auch Transkription genannt). Diese Art der Übernahme aus der Kyrillica in die Latinica ermöglicht keine fehlerfreie Rückübertragung der deutschen Schreibversion in die kyrillische.
Sie findet Anwendung im täglichen Umgang (Presse, Alltagstexte). Hier würde der Name im deutschen Text Tschernihiw geschrieben.


Generell ist bei Schreibungen im Internet Vorsicht geboten, denn dort werden die diakritischen Zeichen oft weggelassen oder entstellt.
Besser ist es, autorisierte wissenschaftliche Nachschlagewerke zu konsultieren, z.B.:
Wörterbuch geographischer Namen des Baltikums und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Mit Angaben zu Schreibweise, Aussprache und Verwendung der Namen im Deutschen. Zgest. u. bearb. von Hans Zikmund. Hrsg. vom Ständigen Ausschuß für geographische Namen (StAGN). Mannheim [usw.]: Dudenverlag 2000.



Mit freundlichen Grüßen

Dr. B...


Wie schon gesagt, die Schreibweise an sich finde ich in Ordnung. Nur der Zusatz Stadt sorgt für Verwirrung. Laut §60 DA müssen doch Zusätze der Städte (Freie Hansestadt z.B.) nicht in der Personenstandsurkunde aufgeführt werden. Ist das hier auch der Fall?
Das Standesamt muss doch laut dem Gesetz die ISO Norm Variante nehmen, die Transliteration, wobei mir eher die Transkription passt.

Gruß Leonid
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Aras
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Antwort #3 - 15.04.2015 um 01:21:56
 
Naja ob Transkription oder Transliteration kannst du dir nicht aussuchen.

Aber das "Stadt" vor dem Namen passt einfach nicht.

Frag doch hierzu ob das "Stadt" vor dem Namen Murks ist oder so durchgehen kann.

Ansonsten... schau dir mal die Datei im Anhang an
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WP_20150414_014.jpg (396 KB | 266 )
WP_20150414_014.jpg
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Antwort #4 - 15.04.2015 um 14:34:28
 
Hallo Aras,

vielen Dank für die Datei. Aus welchen Buch stammt den die Seite? Dient es vielleicht beim Standesamt zur Orientierung bei den Orten?

Das mit Stadt werde ich aufjedenfall am Dienstag erwähnen, wobei ich mich hier absichern wollte.. Vielleicht gibt es ja Paragraphen, die halt für mich sprechen.

Gruß
Leonid
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Aras
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Antwort #5 - 15.04.2015 um 14:44:42
 
Das ist aus dem:

Leonid schrieb am 14.04.2015 um 22:04:47:
Wörterbuch geographischer Namen des Baltikums und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Mit Angaben zu Schreibweise, Aussprache und Verwendung der Namen im Deutschen. Zgest. u. bearb. von Hans Zikmund. Hrsg. vom Ständigen Ausschuß für geographische Namen (StAGN). Mannheim [usw.]: Dudenverlag 2000.


Da ich auch den verbindlichen Namen eines Ortes in der GUS herausfinden wollte und es eh irgendwann machen musste, hab ich mich aufgerafft und bin in die Unibibliothek Düsseldorf gegangen...

Jedenfalls....

Jetzt hast du also Černihiv, Tschernihiw  und aus dem Duden hast du Tschernigow. Frage: Welches ist korrekt? Durchgedreht


Du kannst jedoch bei der Beurkundung verlangen, dass eine von diesen Städtenamen verwendet wird. Wenn der Standesbeamte ablehnt:

Zitat:
§ 49 PStG Anweisung durch das Gericht

(1) Lehnt das Standesamt die Vornahme einer Amtshandlung ab, so kann es auf Antrag der Beteiligten oder der Aufsichtsbehörde durch das Gericht dazu angewiesen werden.
(2) Das Standesamt kann in Zweifelsfällen auch von sich aus die Entscheidung des Gerichts darüber herbeiführen, ob eine Amtshandlung vorzunehmen ist. Für das weitere Verfahren gilt dies als Ablehnung der Amtshandlung.


Aber da musst du "standhaft" bleiben und wirklich darauf bestehen. Dann gehts vors Amtsgericht und dann wird durch einen Richter entschieden....

Also wenn der Standesbeamte auf "Stadt" bestehen bleibt, dann solltest du eben das Gericht anrufen.
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Antwort #6 - 15.04.2015 um 18:53:37
 
Tschernihiw ist die Übersetzung des Ortes aus der ukrainischen Sprache.

Tschernigow ist die Übersetzung des Ortes aus der russischen Sprache.

Cernihiv bzw. Cernigiv  (ist die Schreibweise nach der ISO Norm)

Telefonisch hat man mir beim Standesamt gesagt, dass die das mit dem "Stadt" Zusatz sich persönlichen Anschauen müssen, haben aber das Problem verstanden.

Dann müsse die Urkunde zwingend nach ISO Norm 9 übersetzt sein, habe eben zwei. Die eine ist komplett nach ISO Norm (Name, Vorname, Vatersname UND Geburtsort "Stadt Cernigiv"), während ich eine andere 2. Übersetzung habe, wo nur Name, Vorname und Vatername nach ISO Norm sind.

Der Geburtsort auf der 2. Übersetzung ist Stadt Tschernigiw, was ja jetzt im Ausweis steht. Habe mich bewusst zu dieser Version entschieden, da mir das viel lieber ist als Cernigiv mit dem komischen Zeichen. In der EB Urkunde steht auch Tschernigiw, da ich diese Übersetzung vorgelegt habe.

Ich kann nur noch hoffen, dass das Standesamt auch so ein Wörterbuch vorliegen hat und diese dann entweder Tschernihiw, Tschernigow oder Tschernigiw ohne Stadt (auch wenn es nicht richtig nach ISO oder Duden ist) nimmt.

Übrigens bis zur ganzen Einbürgerungsgeschichte hatte ich Tschernigow verwendet, bzw. die Meldebehörde.

Ganz schön kompliziert. Leider kann ich den §60 DA für Standesbeamte im Wortlaut nicht finden, den dort stehen die Anweisung beim Schreiben des Ortes. Hoffe das Gericht muss hier nicht kontaktiert werden und das Problem lässt sich lösen.  Zwinkernd

Gruß
Leonid
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Antwort #7 - 15.04.2015 um 19:16:00
 
Soweit ich weiß ist die DA auch außer Kraft getreten, als 2009 das Personenstandsgesetz neu verkündet wurde.

https://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/komm_pdk/PdK-RhPf-K9RhPf/...

Stattdessen musst du im PStG-VwV schauen. Dort findest du die "neue" Handhabe unter A 2.1


Zitat:
A 2.1
Ortsangaben

A 2.1.1
Orte sind so einzutragen, dass sie später jederzeit ohne Schwierigkeiten ermittelt werden können.

A 2.1.2
Für Orte im Inland ist die amtliche Gemeindebezeichnung einzutragen. Bei gleichnamigen Gemeinden ist zur näheren Kennzeichnung der Verwaltungsbezirk (Kreis) hinzuzufügen.

A 2.1.3
Für die Eintragung von Orten im Ausland ist die im betreffenden Staat übliche Bezeichnung zu verwenden und, sofern eine nähere Kennzeichnung durch Hinzufügung des Verwaltungsbezirks oder einer geographischen Bezeichnung (z.B. Gebirge, Fluss) nicht ausreicht, daneben der Staat zu vermerken. Ist im Inland eine deutsche Bezeichnung üblich, so ist diese einzutragen; die fremde Bezeichnung kann in Klammern hinzugefügt werden. Gibt es für eine Ortsbezeichnung keine hier gebräuchliche lateinische Schreibweise und ist der Ortsname auch in den vorgelegten urkundlichen Nachweisen nur in anderen als lateinischen Schriftzeichen wiedergegeben, ist der Name so weit wie möglich durch Transliteration wiederzugeben; hierbei sind die Normen der Internationalen Normenorganisation (ISO) anzuwenden. Ist eine Transliteration nicht möglich, so sind Namen und sonstige Wörter nach ihrem Klang und den Lautregeln der deutschen Rechtschreibung (phonetische Umschrift) einzutragen.

A 2.1.4
Haben Orte durch Umbenennung, Zusammenschluss oder Eingliederung eine andere Bezeichnung erhalten und wird bei Eintragungen bei der Angabe des Ereignisortes auf Einträge vor der Umbenennung, dem Zusammenschluss oder der Eingliederung Bezug genommen, ist der zur Zeit des Eintritts des damaligen Personenstandsfalls geltende Name einzutragen; bei Orten im Inland soll, bei anderen Orten kann der neue Name unter Voranstellung des Wortes "jetzt" hinzugefügt werden. Dies gilt entsprechend, wenn die Bezeichnung des Standesamts geändert worden ist.


https://www.jurion.de/Gesetze/PStG_VwV/1?from=0:3953945,1,20140613

Leonid schrieb am 15.04.2015 um 18:53:37:
Ich kann nur noch hoffen, dass das Standesamt auch so ein Wörterbuch vorliegen hat und diese dann entweder Tschernihiw, Tschernigow oder Tschernigiw ohne Stadt (auch wenn es nicht richtig nach ISO oder Duden ist) nimmt.

Du kannst ja auch die Fotographie die ich dir hier bereitgestellt habe vorlegen Smiley.

Nur zur Sicherheit wollte ich dich informieren, dass ich irgendwo aufgeschnappt habe, dass die Stadt seinen Namen "ukrainifiziert" hart und darum jetzt Tschernigiw der offizielle Name ist und nicht mehr Tschernigow. Aber eine belastbare Quelle habe ich dafür nicht.
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Antwort #8 - 15.04.2015 um 21:43:00
 
Du hast Recht! Tschernigiw ist die Ukrainische Variante, habe ich bereits geschrieben. Da ja ab 1991 die Ukraine sich unabhängig von der Sowjetunion gemacht hat, ist Tschernigiw bzw. Tschernihiw richtig. Tschernihiw wird so ausgesprochen, jedoch ist Tschernigiw von den Buchstaben her richtig. In der Ukraine wird ein G mit H ausgesprochen.

Wobei Tschernigow weiterhin die deutsche Bezeichnung für den Ort ist, da es ja in dem Wörterbuch der geographischen Namen steht. Oder irre ich mich?
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Antwort #9 - 15.04.2015 um 23:37:39
 
Leonid schrieb am 15.04.2015 um 21:43:00:
Oder irre ich mich? 

Nein, Du irrst nicht.

Und sollte in deutschen Dokumenten eigentlich ebenso eingetragen werden wie Prag, Warschau, Moskau, Lemberg und viele andere Orte mit "eigenen" deutschen Namen(-sschreibweisen).
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #10 - 16.04.2015 um 06:42:07
 
Der Duden ist von 2000. Jetzt habe wir 2015. Es könnte also eine amtliche Umbenennung gegeben haben.

Das sollte aber kein Problem darstellen, da man bei einer Nachbeurkundung die Angaben auf den Zeitpunkt der Geburt abstellt. Und damals hieß der Ort wohl - laut Duden - Tschernigow. Oder wie Petersburger schreibt: Es ist womöglich ein deutsches Exonym.

Wer weiß was im Duden diese Buchstaben in den Klammern bedeuten (also z.B. dieses {i}).

Ich denke wir können jetzt viel darüber philosophieren. Aber ich glaube, dass es jetzt darauf ankommt, was du mit dem Standesamt ausmachst.

Also viel Erfolg. Und natürlich wäre es toll, wenn du am Ende einen kurzen Erfahrungsberichten schreiben würdest.

Falls du natürlich weitere Fragen hast, kannst du natürlich diese stellen.
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Antwort #11 - 21.04.2015 um 18:20:57
 
So war heute beim Standesamt.

Ich erhielt eine Bescheinigung über Namensänderung. Unter Geburtsort ist Tschernigow vermerkt, laut dem Beamten ist diese Bescheinigung verbindlich und so sollte als Geburtsort Tschernigow stehen, da ich -nochmal danke- den Abschnitt aus dem Buch gezeigt habe.

Eine Nachbeurkundung der Geburtsurkunde habe ich nicht gemacht, da es eigentlich nicht so nötig ist.
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Antwort #12 - 22.04.2015 um 00:22:07
 
Leonid schrieb am 21.04.2015 um 18:20:57:
ine Nachbeurkundung der Geburtsurkunde habe ich nicht gemacht, da es eigentlich nicht so nötig ist. 


Wenn du dir sicher bist, dass sich die Krise in der Ukraine niemals in diese Stadt ausweitet und du oder deine Nachkommen dort auch die nächsten Jahrzehnte Abschriften aus dem Geburtsregister erhalten können, hast du recht. Anderfalls würde ich IMHO nachbeurkunden lassen.
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Antwort #13 - 22.04.2015 um 12:46:04
 
Gilt eigentlich die Bescheinigung nach §46 PStV auch als Personenstandsurkunde? Dann könnte ich ja diese zusammen mit der Geburtsurkunde aus der Ukraine verwenden, da in der Bescheinigung der Name und Geburtsort richtig eingetragen worden sind.

Muss morgen noch die Mitarbeiter bei der Meldebehörde überreden, den Geburtsort aus der Bescheinigung zu entnehmen und nicht aus der Übersetzung, weil diese ISO Norm Buchstaben sind zum Teil recht komplex... Zwinkernd
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Antwort #14 - 22.04.2015 um 13:40:06
 
Wohl nur die Geburtsurkunde. Wenn es Probleme geben sollte, würde ich an deiner Stelle garnicht erst diskutieren, sondern einfach auf den Standesbeamten von gestern verweisen und darum bitten, dass sich die Person vom Meldeamt mit ihm in Verbindung setzt.
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