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Besuchervisum, Verpflichtungserkärung abgegeben, Freund aus Kenia, wohnhaft in Abu Dhabi! (Gelesen: 2.295 mal)
NakupendaSana
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25.03.2015 um 15:21:32
 
Hallo Ihr Lieben,

ist mein erster Eintrag hier, also bitte lieb sein hehe  Kuss

Also, habe heute eine Verpflichtungserklärung für meinen Freund abgegeben in der LABO Berlin.
Nun muss mein Freund (Kenianer, wohnhaft in Abu Dhabi) bei der deutschen Botschaft ein Besuchervisum beantragen. (lediglich für 2-3 Wochen im Mai)

Wisst ihr welche Unterlagen außer dem üblichen Kram noch nachgewiesen werden muss?
(Reisekrankenversicherung, sowie meine Verpflichtungserklärung, Passbild, Antrag....)

Heute bei der LABO brauchten sie lediglich meine letzten 3 Gehaltsnachweise und mehr nicht. War ganz verwundert wie schnell ich wieder auf dem Flur stand  Zunge

Und vorallem, abgesehen wann ein Termin frei ist, hat jemand Erfahrung wie lange das Visumverfahren bei einem Besuchervisum dauert?


Lieben Dank im Voraus!
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Bayraqiano
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Antwort #1 - 25.03.2015 um 15:24:01
 
NakupendaSana schrieb am 25.03.2015 um 15:21:32:
Wisst ihr welche Unterlagen außer dem üblichen Kram noch nachgewiesen werden muss? 

steht doch hier: http://www.abu-dhabi.diplo.de/Vertretung/abudhabi/de/05__Rechts-_20und_20Konsula...
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NakupendaSana
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Antwort #2 - 25.03.2015 um 15:27:14
 
Ja richtig, aber kann ja sein das sie von mir noch irgendwas haben wollen?! im nachhinhein?
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Bayraqiano
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Antwort #3 - 25.03.2015 um 15:29:20
 
wenn sie irgendwas von Dir (warum eigentlich?) wollen dann werden sie sich schon melden. Hellseher gibt es hier keine.
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NakupendaSana
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Antwort #4 - 25.03.2015 um 15:32:10
 
man sieht ja schon an deinem Stimmungsstatus das du reichlich genervt bist, dann antworte doch gar nicht erst.
Wie ich schon gesagt habe, ich hab absolut kein Plan von dieser Materie und bin über jede nette Antwort dankbar.

Habe gehört das unter anderem ein gewissen NEttoeinkommen vorhanden sein muss, sowie Mietvertrag u.ä. angegeben werde musste. Deshalb meine Frage !
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Muleta
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Antwort #5 - 25.03.2015 um 15:35:46
 
NakupendaSana schrieb am 25.03.2015 um 15:32:10:
Habe gehört das unter anderem ein gewissen NEttoeinkommen vorhanden sein muss, sowie Mietvertrag u.ä. angegeben werde musste


nein, wenn die ABH auf der VE angekreuzt hat, dass die Leistungsfähigkeit nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wurde, dann ist das Thema Finanzen erledigt - Du zahlst ja im Ernstfall dann sowieso alles.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.03.2015 um 15:36:49
 
NakupendaSana schrieb am 25.03.2015 um 15:32:10:
Habe gehört das unter anderem ein gewissen NEttoeinkommen vorhanden sein muss, sowie Mietvertrag u.ä. angegeben werde musste.


Einkommensnachweise hast Du doch für die VE vorgelegt, von Mietverträgen steht selbst im Merkblatt des LABO nichts: http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/einwohnerwesen/201403_flyer_verpfli...

Und wenn das LABO entsprechend angekreuzt hat, dass Du Leistungsfähigkeit nachgewiesen hast ist die Sache damit erledigt.
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NakupendaSana
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Antwort #7 - 25.03.2015 um 15:42:05
 
WOW, das sind doch schon mal super Neuigkeiten. Lieben Dank!
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