Hallo lieben Lesern,
Ich habe viel gelesen viel gegooglet und gerätselt, nun hoffe ich auf eure Hilfe!
Ich, französische Staatsbürgerin heirate in 5 Monaten in Deutschland ein Deutscher Mann.
ich wollte wirklich umbedingt den Name meines Partner annehmen.
Unsere Standesbeamtin hat uns davor gewahnt den deutsche Namensrecht anzuwenden, da dieser in Frankreich nicht gilt.
würde bedeuten ich würde in Frankreich nach franz. Recht weiterhin mein Geburtsname tragen und den Name meine Ehemannes als Gebrauchsname legal benutzen dürfen. Ist in Frankreich so üblich und den meisten nicht bewusst. Wäre mir recht.
Soweit so gut, ich würde aber, wenn ich den franz. Recht anwende in Deutschland weiter mein Geburtsname tragen. wenn ich den deutschen Namensrecht anwende und in Deutschland den Name meines Ehegatte annehme, erkennt dies Frankreich nicht, da es dort nicht möglich ist und als Namensänderung quasi nicht erlaubt ist.
Somit hätte ich Problemen da ich in zwei Länder unterschiedliche Name trage und bei Auslandsreise, Reisepässe etc in schwierigkeiten geraten könnte.
Die Beamtin Berichte, da sie solche Konflikte miterlebt hat und den Franz. Konsulat keine Ausweis mehr ausstellte, da die Frau den Namen des Ehegatten annahm und dieser nicht anerkannt ist.
Was nun? Habt ihr dies bezüglich Erfahrungen?tips? Ist euch bekannt welche Probleme eintretten?gibt es eine Möglichkeit das Problem umzugehen?
Ich freue mich sehr über jede Hilfe
vielen Dank
Desis86