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Heiratvisum (Gelesen: 2.825 mal)
Themen Beschreibung: Hiratsurkunde aus der Vorehe fehlt noch
Rainer Kesting
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.09.2016 um 12:46:57
 
Hallo Leute,
Ich will mich kurz fassen, meine Verlobte hat mich hier in Deutschland für drei Monate besucht, Wir haben die Gelegenheit genutzt um unsere Dokumente für die geplante Eheschließung zu besorgen. Nunmehr haben wir bis auf meine ausländische Heiratsurkunde (Ich hatte vor über 9 Jahren in Russland geheiratet und bin im April 2016 geschieden worden alle Unterlagen zusammen) Meine Ex Frau weigert sich diese Urkunde an mich auszuhändigen und verweigert auch jegliche Kontaktaufnahme. Alle Unterlagen bis auf die Heiratsurkunde liegen meinem Standesamt vor. Bei der Ausländerbehörde waren wir ebenfalls schon vorstellig und haben die Verpflichtungserklärung abgegeben. Ausreichendes Einkommen wurde nachgewiesen. Meine Verlobte hat am 24.10. einen Termin bei der Botschaft in Kiewum das Heiratsvisum zu beantragen. Allerdings kann ich beim Standesamt den Antrag auf Eheschließung noch nicht stellen bevor ich die Urkunde nicht habe. Kann das Visum zur Eheschließung deshalb bei der Botschaft verweigert werden ?
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Aras
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Antwort #1 - 28.09.2016 um 12:50:46
 
Rainer Kesting schrieb am 28.09.2016 um 12:46:57:
Kann das Visum zur Eheschließung deshalb bei der Botschaft verweigert werden ?

Ja. Die Eheschließung muss unmittelbar bevorstehen, d.h. dass die Ehehindernisse geprüft wurden.

Und wie habt ihr euch ohne Heiratsurkunde scheiden lassen? Hast du keine Kopie?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Rainer Kesting
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.09.2016 um 13:53:45
 
Die Heiratsurkunde befindet sich im Besitz meiner EX Frau sie wurde von ihr beim Gericht im Original vorgelegt, ich habe nur eine unbeglaubigte Kopie.
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Antwort #3 - 28.09.2016 um 14:00:18
 
Und wer besteht auf die Originalurkunde der geschiedenen Ehe?
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Antwort #4 - 28.09.2016 um 14:09:27
 
Rainer Kesting schrieb am 28.09.2016 um 13:53:45:
Die Heiratsurkunde befindet sich im Besitz meiner EX Frau sie wurde von ihr beim Gericht im Original vorgelegt, ich habe nur eine unbeglaubigte Kopie.

Kannst Du Dir nicht beim Standesamt, wo die Eheschließung stattgefunden hat, eine Urkunde ausstellen lassen ?
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Rainer Kesting
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 28.09.2016 um 17:10:18
 
Ich habe keine Verwandten oder Bekannte die Deutsch sprechen können in Russland , die Ehe wurde ja in Perm Russland geschlossen. meine Ex Frau lebt in Deutschland aber sie gibt die Heiratsurkunde nicht raus.
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Antwort #6 - 28.09.2016 um 17:16:24
 
Ich würde einfach die Kopie und den Scheidungsbeschluss geben. Das sollte doch ausreichen.
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