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"hinkende Namensführung" bei Kind möglich? (Gelesen: 2.577 mal)
stefo
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08.09.2016 um 22:47:39
 
In unserer Familie führen wir drei verschiedenen Nachnamen: Ich habe meinen beibehalten, als Familiennamen haben wir den 3. (letzten) Namen meines Mannes gewählt, welcher auch in seinem ausländischen, aber nach westlichem Muster ausgestellten, Pass als Nachname ausgewiesen ist. Unsere gemeinsamen in Deutschland geborenen Kinder tragen eben diesen Familiennamen, während ihr mit uns zusammenlebender älterer (Halb)Bruder nach dem Namensrecht des Heimatlandes den 2. Namen meines Mannes als 3. und damit als Nachnamen führt.

Kein großes Problem, aber manchmal nervt es, und der Bruder würde schon gerne so heißen wie seine Geschwister. Daher meine Frage: Sein Heimatland sieht keinen echten Familiennamen vor und auch keine viergliedrige Namenskette. Gibt es die Möglichkeit für ihn dennoch für den deutschen Gebrauch den Namen der Familie zu erhalten, der er nachweislich angehört, oder geht das nur bei Ehepartnern?
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Aras
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Antwort #1 - 08.09.2016 um 23:17:47
 
Die Frage ist: Welchem Namensstatut unterliegt er? Also welche Staatsangehörigkeit besitzt er?

Ist der deutscher Staatsangehöriger, dann könnte man schauen, ob es eine Möglichkeit nach deutschem Recht gibt. Im Zweifel  eine behördliche Namensänderung beantragen, welche meines Erachtens höchstwahrscheinlich erfolgreich sein würde. Denn durch die Anpassung des Nachnamens an die anderen Familenangehörigen würde der sozialen Zuordnungsfunktion des Nachnamens Geltung verschafft.

Ist er aber kein deutscher Staatsangehöriger, dann unterliegt sein Name nur dem ausländischen Namensstatut. D.h. er muss schauen welche Möglichkeiten das ausländische Recht bereithält. Gibt es keine Möglichkeit nach ausländischem Recht, dann gäbe es nur die Möglichkeit durch die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband auch unter dem deutschen Personalstatut zu fallen und somit dem deutschen Namensstatut. Dann könnte er entweder eine Namensanpassung aufgrund der Einbürgerung oder eine behördliche Namensänderung beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 13.09.2016 um 21:50:14
 
Danke für die Info. Das Kind hat nur die tansanische Staatsangehörigkeit. Wir werden uns also bei unserem nächsten Aufenthalt dort mal schlau machen.
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Aras
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Antwort #3 - 13.09.2016 um 22:12:08
 
Hallo.

Scheint so als wäre in Tansania die Namensänderung per Deed Poll möglich. Das ist die einfachste Art um Namen zu ändern.....

http://www.tanzania-gov.de/images/downloads/passport_name_endorsement_new.pdf

Bei der tansanischen Botschaft kostet die Namensänderung 20€.
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Antwort #4 - 14.09.2016 um 21:59:26
 
Na, das klingt ja ziemlich einfach. Wir werden uns mal ein bisschen damit beschäftigen, danke jedenfalls!
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