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Unterstützung von Ausländern bei Einreise und illegalem Aufenthalt strafbar? (Gelesen: 3.896 mal)
Enda
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04.03.2015 um 11:09:11
 
Hallo zusammen!

Macht man sich strafbar, wenn man sich illegal in Deutschland befindenden Menschen...
- bei sich wohnen lässt?
- bei der Suche nach Arbeit hilft (in der Regel ja wohl schwarz)?
- bei sich selbst als Haushaltshilfe o.ä. beschäftigt?

Und auf die Einreise bezogen: Macht man sich strafbar, wenn man einen ausländischen Menschen zum Besuchsaufenthalt hier verhilft (visumsfrei, ohne VE), obwohl derjenige mehr oder weniger klar von vornherein vor hat, länger als 3 Monate in Deutschland zu bleiben? Beim Überfliegen von §96 AufenthG denke ich, dass das wohl noch nicht als Einschleusen gilt, oder?

Hintergrund:
Es gibt im erweiterten Familien-/Freundeskreis meiner Frau Leute, die mehr oder weniger direkt erwarten und ansprechen, dass wir doch langsam mal ein den einen oder anderen von ihnen für ein paar Jahre "nachholen". Das ginge aber nur illegal. Ganz vereinzelt vielleicht über Aupair oder Studium auch legal, aber schwierig.

Ich bin bis jetzt relativ klar dagegen. Meinetwegen kann ich auch als Buhmann gelten, dann würde meine Frau vielleicht weniger Druck erhalten/empfinden. Wenn ich jetzt kommunizieren könnte, dass wir - und nicht bloß der illegal Einreisende - uns damit sogar strafrechtlich in echte Schwierigkeiten bringen würden, wäre das noch einfacher, den Betreffenden unsere Haltung zu erklären.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.03.2015 um 11:25:57
 
Grundsätzlich kann eine Strafbarkeit auch wegen Beihilfe (s. https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Strafrecht) ) für Deutsche in Frage kommen, das betrifft dann vor allem den illegalen Aufenthalt.

Bei der Beschäftigung wird dann regelmäßig wohl auf die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern "verzichtet", was auch strafbar sein dürfte (hab aber gerade nicht im Kopf, nach welchen §§ genau).

Bei "Visumsfreien" gilt die Einreise schon als unerlaubt, wenn zu diesem Zeitpunkt ein "Überziehen" des erlaubten Aufenthaltszeitraums geplant ist (95 I Nr. 1-3). Auch dazu wäre bei entsprechendem Mitwirken eine strafbare Beihilfe möglich. Die Schleusertatbestände (96) könnten auch erfüllt werden, insbes. wenn man danach den geschleusten im eigenen Haushalt beschäftigt und somit einen Vorteil erhält (in Form billiger und williger Arbeitskraft).
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.03.2015 um 11:38:01
 
Ich weiß echt nicht, was sich die Leute denken...

Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:
Macht man sich strafbar, wenn man sich illegal in Deutschland befindenden Menschen...
- bei sich wohnen lässt?


Besser als obdachlos, oder? Wenn du einen Gast kurzfristig aufnimmst, dann wird keiner was sagen. Ich frag ja auch nicht jede Person ob diese legal in Deutschland lebt. Längere Aufenthalte werden mindestens von Nachbarn bemerkt. Aber gehe davon aus, dass die Behörden rigoros sind und der Verrat näher ist als du denkst. Du wirst erpressbar durch missgünstige Verwandte oder Nachbarn.

Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:
- bei der Suche nach Arbeit hilft (in der Regel ja wohl schwarz)?

Es ist normalerweise legitim Arbeit zu suchen und auch Tipps zu geben. Aber du bist nicht dafür zuständig, dass arbeitsrechtliche Gesetze beachtet werden, sondern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bzw. der Selbstständige. Wenn du aber aktiv Fürsprache hälst, und einen Arbeitgeber überzeugen willst, dass die Person ohne gültige Arbeitserlaubnis arbeiten soll, dann ist das natürlich strafbar.

Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:
- bei sich selbst als Haushaltshilfe o.ä. beschäftigt?

Dann musst du die Person, z.B. bei der Minijob-Zentrale melden und sonstige rechtliche Vorgaben beachten. Siehe oben.

Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:
Und auf die Einreise bezogen: Macht man sich strafbar, wenn man einen ausländischen Menschen zum Besuchsaufenthalt hier verhilft (visumsfrei, ohne VE), obwohl derjenige mehr oder weniger klar von vornherein vor hat, länger als 3 Monate in Deutschland zu bleiben?

Du bist nicht für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zuständig sondern dein Besuch. Aber dummheit schützt nicht. Wenn sie 3 Monate und 1 Woche bleibt, dann kann man sagen: "Ok wusste nicht,dass 3 Monate überschritten wurden". Aber je länger sie bei dir leben umso wahrscheinlicher wird man dir auch Mitwissen unterstellen können.

Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:
Beim Überfliegen von §96 AufenthG denke ich, dass das wohl noch nicht als Einschleusen gilt, oder?

Eher nicht. Es geht hier vielmehr um § 95. Insbesondere Abs. 1a (illegale Beschäftigung), Abs. 3 (Versuch)

Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:
Es gibt im erweiterten Familien-/Freundeskreis meiner Frau Leute, die mehr oder weniger direkt erwarten und ansprechen, dass wir doch langsam mal ein den einen oder anderen von ihnen für ein paar Jahre "nachholen". 

Dann sollen die sich selber die Finger schmutzig machen. Du bist erstmal deiner eigenen Kernfamilie verpflichtet. Und der erweiterte Familien und "Freundeskreis" steht da hintendran. Und so einen "Freundeskreis" würde ich meiden. Meine Freunde raten mir nicht zu illegalem Verhalten.

Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:
Ganz vereinzelt vielleicht über Aupair oder Studium auch legal, aber schwierig.

Das wäre legal, und das könntest du unterstützen. Schwierig ist es vielleicht... Und VEs solltest du unter Anbetracht des Schutzes deiner Kernfamilie keine herausgeben.

Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:
Ich bin bis jetzt relativ klar dagegen. 

Sei absolut klar dagegen.

Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:
Meinetwegen kann ich auch als Buhmann gelten, dann würde meine Frau vielleicht weniger Druck erhalten/empfinden.


Sag einfach dass es deiner deutschen Mentalität widerspricht und du mit einem befreundeten Polizisten gesprochen hast und der dir auch von der Sache abgeraten hat. Meist schlackern denen auch die Ohren wenn man das Wort Polizist sagt...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.03.2015 um 11:38:10
 

Abgesehen vom allgemeinen Strafrecht wären auch die Bestimmungen im Kapitel IX des Aufenthaltsrechts beachtenswert:

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#95
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Enda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.03.2015 um 19:07:42
 
Danke für eure Beiträge. Besonders das Thema Beihilfe war mir bis jetzt gar nicht so bewusst.

Aras schrieb am 04.03.2015 um 11:38:01:
Und so einen "Freundeskreis" würde ich meiden. Meine Freunde raten mir nicht zu illegalem Verhalten.

Es ist halt so, dass illegale Einwanderung in diesem Kreis vielfach noch als eine Art Kavaliersdelikt angesehen wird. Und das Nachholen normal ist und vielfach auch ohne Probleme geschehen ist. Halt vor allem nach Spanien und in die USA. Und dort ist (war?) es anscheinend auch einfacher, seinen Status nach einer gewissen Zeit zu legalisieren (auch ohne Heirat oder Kinder).
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Aras
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Antwort #5 - 04.03.2015 um 19:54:16
 
Enda schrieb am 04.03.2015 um 19:07:42:
Und dort ist (war?) es anscheinend auch einfacher, seinen Status nach einer gewissen Zeit zu legalisieren (auch ohne Heirat oder Kinder).


Erzähl das meiner Frau, die aus den USA deportiert wurde und 10 Jahre Bann bekommen hat.  Laut lachend

Enda schrieb am 04.03.2015 um 19:07:42:
Es ist halt so, dass illegale Einwanderung in diesem Kreis vielfach noch als eine Art Kavaliersdelikt angesehen wird. 

Naja und? Du bist der Deutsche. Wenn die Probleme kriegen, gehen die in ihre Heimat. Wenn du Probleme kriegst kannst du nicht fliehen.

Bevor wir zu sehr abschweifen  Zwinkernd:
Hast du noch weitere rechtliche Fragen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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MaxPower
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 14.04.2015 um 22:22:08
 
Bei der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt argumentiert man mit der Aufenthaltsverfestigung des Ausländers.

Wenn du durch Aktives Tun: zB bei sich wohnen lassen/ helfen einen Job zu finden / ihn gegen Entgeld im Haushalt anstellen, dann tragen diese Sachen dazu bei, dass sich sein Aufenthalt hier verfestigt und kein touristischer Kurzaufenthalt ist.

Du machst dich dabei, egal ob die Person nun 3 Monate da war oder nicht, der Beihilfe strafbar. Auch hier wird nicht auf die tatsächlche Länge sondern auf den Aufenthaltszweck abgestellt.

Sollte das bei der Ausreisekontrolle festgestellt werden, werden der Ausländer und du auf jeden Fall beanzeigt. Den Rest muss dann der Staatsanwalt klären.
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nixwissen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 17.04.2015 um 00:26:40
 
Hi,

ich verstehe nicht, wie man sowas überhaupt in Erwägung ziehen kann.
Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:
Es gibt im erweiterten Familien-/Freundeskreis meiner Frau Leute, die mehr oder weniger direkt erwarten und ansprechen, dass wir doch langsam mal ein den einen oder anderen von ihnen für ein paar Jahre "nachholen". Das ginge aber nur illegal.

Da würde ich den Kontakt abbrechen, wenn die nicht sofort einsehen, daß Deutschland nicht dritte Welt ist.

Du würdest vielleicht nicht sofort mit einem Bein im Knast stehen aber ich werfe mal die VE in den Raum.
Einladung zum Besuch, Du gibst VE ab, Besucher taucht ab, wird erwischt und abgeschoben. Da kann leicht ein 5-stelliger Betrag auf Dich zukommen.

Nee, niemals nicht! Finger weg!

Gruß,
Norbert
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