Ich weiß echt nicht, was sich die Leute denken...
Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:Macht man sich strafbar, wenn man sich illegal in Deutschland befindenden Menschen...
- bei sich wohnen lässt?
Besser als obdachlos, oder? Wenn du einen Gast kurzfristig aufnimmst, dann wird keiner was sagen. Ich frag ja auch nicht jede Person ob diese legal in Deutschland lebt. Längere Aufenthalte werden mindestens von Nachbarn bemerkt. Aber gehe davon aus, dass die Behörden rigoros sind und der Verrat näher ist als du denkst. Du wirst erpressbar durch missgünstige Verwandte oder Nachbarn.
Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:- bei der Suche nach Arbeit hilft (in der Regel ja wohl schwarz)?
Es ist normalerweise legitim Arbeit zu suchen und auch Tipps zu geben. Aber du bist nicht dafür zuständig, dass arbeitsrechtliche Gesetze beachtet werden, sondern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bzw. der Selbstständige. Wenn du aber aktiv Fürsprache hälst, und einen Arbeitgeber überzeugen willst, dass die Person ohne gültige Arbeitserlaubnis arbeiten soll, dann ist das natürlich strafbar.
Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:- bei sich selbst als Haushaltshilfe o.ä. beschäftigt?
Dann musst du die Person, z.B. bei der Minijob-Zentrale melden und sonstige rechtliche Vorgaben beachten. Siehe oben.
Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:Und auf die Einreise bezogen: Macht man sich strafbar, wenn man einen ausländischen Menschen zum Besuchsaufenthalt hier verhilft (visumsfrei, ohne VE), obwohl derjenige mehr oder weniger klar von vornherein vor hat, länger als 3 Monate in Deutschland zu bleiben?
Du bist nicht für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zuständig sondern dein Besuch. Aber dummheit schützt nicht. Wenn sie 3 Monate und 1 Woche bleibt, dann kann man sagen: "Ok wusste nicht,dass 3 Monate überschritten wurden". Aber je länger sie bei dir leben umso wahrscheinlicher wird man dir auch Mitwissen unterstellen können.
Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:Beim Überfliegen von §96
AufenthG denke ich, dass das wohl noch nicht als Einschleusen gilt, oder?
Eher nicht. Es geht hier vielmehr um § 95. Insbesondere Abs. 1a (illegale Beschäftigung), Abs. 3 (Versuch)
Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:Es gibt im erweiterten Familien-/Freundeskreis meiner Frau Leute, die mehr oder weniger direkt erwarten und ansprechen, dass wir doch langsam mal ein den einen oder anderen von ihnen für ein paar Jahre "nachholen".
Dann sollen die sich selber die Finger schmutzig machen. Du bist erstmal deiner eigenen Kernfamilie verpflichtet. Und der erweiterte Familien und "Freundeskreis" steht da hintendran. Und so einen "Freundeskreis" würde ich meiden. Meine Freunde raten mir nicht zu illegalem Verhalten.
Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:Ganz vereinzelt vielleicht über Aupair oder Studium auch legal, aber schwierig.
Das wäre legal, und das könntest du unterstützen. Schwierig ist es vielleicht... Und VEs solltest du unter Anbetracht des Schutzes deiner Kernfamilie keine herausgeben.
Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:Ich bin bis jetzt relativ klar dagegen.
Sei absolut klar dagegen.
Enda schrieb am 04.03.2015 um 11:09:11:Meinetwegen kann ich auch als Buhmann gelten, dann würde meine Frau vielleicht weniger Druck erhalten/empfinden.
Sag einfach dass es deiner deutschen Mentalität widerspricht und du mit einem befreundeten Polizisten gesprochen hast und der dir auch von der Sache abgeraten hat. Meist schlackern denen auch die Ohren wenn man das Wort Polizist sagt...