kasimir123 schrieb am 01.04.2015 um 01:52:38:Du sagtes das es nicht völlig ausgeschlossen aber unwarscheinlich ist das die Botschaft mich einläd OK
Wie sieht es den mit mir und meiner Frau zusammen aus also das Sie erneut von der
ABH eingeladen wird???
Hallo,
die zuständige Sachbearbeiterin der zuständigen
ABH hat, wie von Dir geschildert, ihre
Zustimmung zum Visum signalisiert und die Übermittlung dieser Entscheidung an die Botschaft zugesagt.
Damit ist seitens der
ABH ein Scheineheverdacht offensichtlich vom Tisch.
Erneute Einladung dazu also, solange kein "neuer" Anlass (z.B. getrennte Wohnsitznahme in DEU...) entsteht, mit Wahrscheinlichkeit gegen 0.
Zitat:Jetzt versteh ich nicht weil du sagtest welchen zweck es haben sollte da der Fisch von seiten der Botschaft gelutscht sein sollte ???
Die Botschaft hat bei Antragsannahme die Dokumente und Fakten geprüft und ihr Ergebnis / ihre Stellungnahme der
ABH mitgeteilt. Seitens der
ABH gab es, außer der erfolgten "Befragung", keine weiteren Nachfragen.
Die
ABH hat zugesagt, ihre positive Entscheidung der Botschaft entsprechend zu übermitteln.
Also Botschaft hat geprüft. Hatte keine Probleme mit Euch (sonst wäre es bei der
ABH zur Sprache gekommen).
ABH hat geprüft. Hatte keine Probleme mit Euch (positive Entscheidung wurde ja mitgeteilt).
Alle beteiligten Behörden hatten kein Problem mit dem Antrag, positive Entscheidungen wurden offensichtlich von allen getroffen. Somit ist alles erledigt (dies bedeutet der Ausdruck: "Der Fisch ist gelutscht").
Zitat:Und wieso macht eine Scheinehebefragung seperat keinen Sinn mehr ???
Zum Abgleich der Antworten und Aufdeckung möglicher unterschiedlicher Angaben müssen die Fragen an beide Ehepartner im Kern dieselben sein.
Wenn Deine Frau nun gefragt worden ist, kann sie Dir die Fragen und ihre Antworten ja mitteilen.
Wenn die Botschaft Dich nun im Nachhinein fragen würde, wüsstest Du natürlich Fragen und Antworten und würdest entsprechend deckungsgleich antworten.
Es könnten also keine Widersprüche aufgedeckt werden.
Deshalb macht eine separate Befragung (im Sinne "zeitversetzt") keinen Sinn, weshalb Befragungen zur Abklärung einer Scheinehe i.d.R. auch zeitgleich in
ABH und
AV durchgeführt werden.
Zitat:Wer schlägt den die Scheinehebefragung vor die Botschaft wenn die Akte zur
ABH kommt oder die
ABH wenn Sie die Akte bearbeitet ???
Beide Instanzen können den Verdacht einer Scheinehe schöpfen und eine entsprechende Befragung veranlassen.
Zitat:Also ist eine regel Zeit wenn die Botschaft das Ok von seiten der
ABH hat zwei Wochen bis man näheres neues erfahren kann
Nein, die 2 Wochen sind keine Regel. Es kann schneller gehen, kann aber auch länger dauern.
Die von mir vorgeschlagenen 2 Wochen halte ich nur persönlich angesichts der anstehenden Osterfeiertage für sinnvoll und angemessen.
Gruß