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Antag der FZF ist vom BVA an die ABH geschickt worden (Gelesen: 6.439 mal)
Mick
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Antwort #15 - 31.03.2015 um 07:40:58
 
Saxonicus schrieb am 31.03.2015 um 06:45:22:
und liegt durchaus im Bereich des Möglichen, dass die AV über Kenntnisse der Person des Visumsantragstellers verfügt, von denen die ABH gar keine Ahnung hat, nicht haben kann.. 

Nein. Das ist unwahrscheinlich. Sofern der AV entscheidungs-
erhebliche Kenntnisse über die Person des Antragstellers vor-
liegen, so wird sie diese auch der ABH mitteilen. Diese Kenntnisse
muss auch die ABH berücksichtigen.

Es geht um die Praxis. Und in der Praxis kann eine Nachfrage bei
der ABH durchaus zielführend sein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #16 - 31.03.2015 um 08:54:34
 
Mick schrieb am 31.03.2015 um 07:40:58:
Es geht um die Praxis. Und in der Praxis kann eine Nachfrage bei der ABH durchaus zielführend sein. 

Ohne das für Einzelfälle zu bestreiten:

In der übergroßen Mehrzahl der Fälle sind derlei Nachfragen unnötig, bringen den Antragsteller keinen Schritt voran und kosten die Behörde nichts als Zeit.

Dazu sind Anrufe die zeitintensivste Variante der Nachfrage.
Im Unterschied zur Email kann die Frage nicht beantwortet werden, wann gerade Zeit ist, sondern der Gefragte ist i.d.R. gerade mit einem anderen Vorgang beschäftigt, muß den beiseitelegen und den Vorgang des Anrufers heraussuchen. Besonders störend ist das während eines Kundengesprächs.

@TS
Meiner Ansicht nach liegt in Deinem Fall schon einiges an Besonderheiten vor. Jedoch sehe ich derzeit nicht den geringsten Anlaß für Nachfragen. Die ABH hat den Vorgang gerade eben bearbeitet. Und wenn die Antwort an die AV heute nicht abgeschickt wird, kann das auch an störenden Anrufen liegen  Zwinkernd

Etwas Geduld bitte, ich habe noch niemanden in einer Behörde arbeiten sehen, der Vorgänge bewußt hat herumliegen lassen.
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blubb


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Antwort #17 - 31.03.2015 um 17:39:38
 
kasimir123 schrieb am 31.03.2015 um 03:12:46:
sollte ich die ABH vielleicht anrufen um zu fragen ob Sie die email mit dem ok an die Botschaft geschickt hat oder wenn sich in einer woche niemand von seiten der Botschaft meldet die Botschaft mal selber anrufen und fragen


Hallo,

die ABH musst Du, m.E., nicht mehr kontaktieren, was dies angeht. Die Zustimmung ist offensichtlich erteilt. Das kannst Du der Sachbearbeiterin dann, wenn sie es so gesagt hat, auch glauben.
Falls Du echte Zweifel hättest, könntest Du per Nachfrage beim BVA den Sachstand erfragen ("Stellungnahme ABH übermittelt oder nicht"), wobei ich dies, wie gesagt, für verzichtbar halte.

Zitat:
ware den denkbar das die Botschaft mich noch einladen würde auch wenn die ABH ihre zustimmung gegeben hat


M.M.n. zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber unwahrscheinlich. Welchen Zweck sollte es haben? Scheinehe-Befragung separat macht jetzt keinen Sinn mehr; Deine Dokumente sind offensichtlich soweit durchgeprüft. ABH hat zugestimmt. Der Fisch sollte seitens der AV eigentlich gelutscht sein.

Zitat:
was sollte ich jetzt machen
verzeiht meine vielen fragen 


Ruhe bewahren und zumindest etwas in Geduld üben.
Du könntest, wenn Du denn "auf glühenden Kohlen" sitzt, nach einer Weile, falls Du nichts hörst, die Botschaft kontaktieren und nach dem Sachstand fragen. Aber wie hier auch schon geschrieben wurde - besser per E-Mail als per Anruf.

Aber angesichts der Tatsache, dass Ostern vor der Tür steht, solltest Du der Botschaft schon Zeit geben bis zur zweiten April-Woche bzw. bis Mitte April.
Auch wenn es schwer fällt, was ich nachvollziehen kann.

Just my 2 cents.

Gruß
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kasimir123
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Antwort #18 - 01.04.2015 um 01:52:38
 
T.P 2013 vielen dank erst mal für deine antwort
Jetzt hast du mir aber wieder einige Fragezeichen im kopf gemacht

Du sagtes das es nicht völlig ausgeschlossen aber unwarscheinlich ist das die Botschaft mich einläd OK

Wie sieht es den mit mir und meiner Frau zusammen aus also das Sie erneut von der ABH eingeladen wird  ???

Jetzt versteh ich nicht weil du sagtest welchen zweck es haben sollte da der Fisch von seiten der Botschaft gelutscht sein sollte ???

Und wieso macht eine Scheinehebefragung seperat keinen Sinn mehr ???

Wer schlägt den die Scheinehebefragung vor die Botschaft wenn die Akte zur ABH kommt oder die ABH wenn Sie die Akte bearbeitet ???

Also ist eine regel Zeit wenn die Botschaft das Ok von seiten der ABH hat zwei Wochen bis man näheres neues erfahren kann weil ich mich garnicht traue die Botschaft zu kontaktieren das überlasse ich dann lieber mal meiner Frau
entschuldigt meine neugier oder die nervösität
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blubb


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Antwort #19 - 01.04.2015 um 03:37:06
 
kasimir123 schrieb am 01.04.2015 um 01:52:38:
Du sagtes das es nicht völlig ausgeschlossen aber unwarscheinlich ist das die Botschaft mich einläd OK

Wie sieht es den mit mir und meiner Frau zusammen aus also das Sie erneut von der ABH eingeladen wird???


Hallo,

die zuständige Sachbearbeiterin der zuständigen ABH hat, wie von Dir geschildert, ihre Zustimmung zum Visum signalisiert und die Übermittlung dieser Entscheidung an die Botschaft zugesagt.
Damit ist seitens der ABH ein Scheineheverdacht offensichtlich vom Tisch.
Erneute Einladung dazu also, solange kein "neuer" Anlass (z.B. getrennte Wohnsitznahme in DEU...) entsteht, mit Wahrscheinlichkeit gegen 0.

Zitat:
Jetzt versteh ich nicht weil du sagtest welchen zweck es haben sollte da der Fisch von seiten der Botschaft gelutscht sein sollte ???


Die Botschaft hat bei Antragsannahme die Dokumente und Fakten geprüft und ihr Ergebnis / ihre Stellungnahme der ABH mitgeteilt. Seitens der ABH gab es, außer der erfolgten "Befragung", keine weiteren Nachfragen.
Die ABH hat zugesagt, ihre positive Entscheidung der Botschaft entsprechend zu übermitteln.

Also Botschaft hat geprüft. Hatte keine Probleme mit Euch (sonst wäre es bei der ABH zur Sprache gekommen).
ABH hat geprüft. Hatte keine Probleme mit Euch (positive Entscheidung wurde ja mitgeteilt).

Alle beteiligten Behörden hatten kein Problem mit dem Antrag, positive Entscheidungen wurden offensichtlich von allen getroffen. Somit ist alles erledigt (dies bedeutet der Ausdruck: "Der Fisch ist gelutscht").

Zitat:
Und wieso macht eine Scheinehebefragung seperat keinen Sinn mehr ???


Zum Abgleich der Antworten und Aufdeckung möglicher unterschiedlicher Angaben müssen die Fragen an beide Ehepartner im Kern dieselben sein.
Wenn Deine Frau nun gefragt worden ist, kann sie Dir die Fragen und ihre Antworten ja mitteilen.
Wenn die Botschaft Dich nun im Nachhinein fragen würde, wüsstest Du natürlich Fragen und Antworten und würdest entsprechend deckungsgleich antworten.
Es könnten also keine Widersprüche aufgedeckt werden.
Deshalb macht eine separate Befragung (im Sinne "zeitversetzt") keinen Sinn, weshalb Befragungen zur Abklärung einer Scheinehe i.d.R. auch zeitgleich in ABH und AV durchgeführt werden.

Zitat:
Wer schlägt den die Scheinehebefragung vor die Botschaft wenn die Akte zur ABH kommt oder die ABH wenn Sie die Akte bearbeitet ???


Beide Instanzen können den Verdacht einer Scheinehe schöpfen und eine entsprechende Befragung veranlassen.

Zitat:
Also ist eine regel Zeit wenn die Botschaft das Ok von seiten der ABH hat zwei Wochen bis man näheres neues erfahren kann


Nein, die 2 Wochen sind keine Regel. Es kann schneller gehen, kann aber auch länger dauern.
Die von mir vorgeschlagenen 2 Wochen halte ich nur persönlich angesichts der anstehenden Osterfeiertage für sinnvoll und angemessen.

Gruß
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Antwort #20 - 01.04.2015 um 12:47:21
 
T.P 2013 Du bist der coolste vielen dank für deine antworten

Ich hab heute morgen beim BVA angerufen und man sagte mir das die Nachricht der ABH weiter geleitet wurden aber mit welcher entscheidung OB Positiv oder Negativ man mir nicht sagen dürfte aber ich mich schon mit der Botschaft in verbindung setzen sollte

Und seh einer an 2std später klingelt das Telefon der anruf von der Botschaft juhuuuuuuuu juhuuuuuuuu ich kann mein Visum abhollen
Ich kann das garnicht glauben    Smiley

Vielen dank an alle hier die einem soooooo die Nerven beruhigen
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