Vielen Dank an Euch. Das ist ja alles sehr komplex.
Bzgl2 (Sprachtest), habe ich aus verschiedenen Quellen gelesen, dass es bei USA auch nicht nötig ist:
Zitat: Der Sprachtest war umstritten, seit er 2007 ins Aufenthaltsgesetz geschrieben wurde.
...
Die Staatsangehörigen von elf Ländern, die im Gesetz genannt sind, müssen den Sprachtest nämlich nicht ablegen, darunter die Bürgerinnen und Bürger der USA, aus Israel, Japan und Korea.
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/politik/familiennachzug-sprachtest-kein-dauerhinderni... Zitat:Den Test muss bestehen, wer zu seinem deutschen oder in Deutschland lebenden Ehepartner ziehen möchte. Denn seit August 2007 ist Gesetz, dass ausländische Ehepartner bereits in ihrem Herkunftsland Deutschkenntnisse per Test nachweisen müssen. Ausnahmen gibt es nur bei einem Hochschulabschluss, einer Behinderung und für Bürger von Staaten wie Japan, Israel, Australien und die USA, für die keine Visumspflicht besteht.
Quelle:
http://www.taz.de/!131929/Ist das richtig, dass bei USA also auch Sprachtest erspart bleibt?
Ich suche jetzt nach dem passenden Paragraphen für die bevorzugten Länder (USA), damit ich diesen im Falle eines späteren Problems beim Amt nennen kann.
§30
AufenthG nennt diese "bevorzugten Länder" nicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html