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Heirat Deutscher + Ami-Frau. Wie bekommt sie am schnellsten Aufenthalt in DE? (Gelesen: 3.043 mal)
TheMan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.04.2015 um 02:08:49
 
Hallo Freunde,
ein deutscher Freund ist mit einer Amerikanerin zusammen (Distanzbeziehung). Er möchte sie gerne hierherholen und in DE mit ihr leben.

Folgende Fragen:

1.) Wie holt er sie so einfach wie möglich hierher?
2.) Muss sie einen Sprachtest machen?
3.) Muss sie beim deutschen Konsulat in den USA ein spezielles Visum zum heiraten beantragen oder kann sie als Touristin hierher und wir gehen zusammen aufs Einwohnermeldeamt zum heiraten?
4.) Welche Schritte muss sie durchlaufen? (welche ämter, orte in USA, und welche ämter in DE) ?
5.) Müssen die beiden "Heiraten" oder bekommt sie auch Aufenthalt wenn sie eine "Eheähnliche Gemeinschaft" anmelden?


Vielen Dank!!!



Als Einstieg habe ich folgende Seite gelesen:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/heirat-zwischen-nicht-eu-buerger-und-deutschen-...
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.04.2015 um 02:15:08
 
TheMan schrieb am 01.04.2015 um 02:08:49:
1.) Wie holt er sie so einfach wie möglich hierher? 

Er kauft ein Flugticket für sie.

TheMan schrieb am 01.04.2015 um 02:08:49:
2.) Muss sie einen Sprachtest machen?

Ja.

TheMan schrieb am 01.04.2015 um 02:08:49:
3.) Muss sie beim deutschen Konsulat in den USA ein spezielles Visum zum heiraten beantragen oder kann sie als Touristin hierher und wir gehen zusammen aufs Einwohnermeldeamt zum heiraten?

Nein. US-Amerikaner können ohne Visum hier heiraten und auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

TheMan schrieb am 01.04.2015 um 02:08:49:
4.) Welche Schritte muss sie durchlaufen? (welche ämter, orte in USA, und welche ämter in DE) ?

Frag beim örtlichen deutschen Standesamt nach.

TheMan schrieb am 01.04.2015 um 02:08:49:
5.) Müssen die beiden "Heiraten" oder bekommt sie auch Aufenthalt wenn sie eine "Eheähnliche Gemeinschaft" anmelden?

Eine eheähnliche Gemeinschaft begründet kein Aufenthaltsrecht. Wenn die Frau aber gut ausgebildet ist bzw. hier arbeiten möchte, könnte Sie auch eine Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätigkeit beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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TheMan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.04.2015 um 09:05:50
 
Hi Aras, danke schonmal für deine antworten, allerdings steht das in meiner quelle etwas anders beschrieben.




Bzgl 2: Zum Sprachtest:

Wann muss sie den Sprachtest machen? In DE oder in den USA (vor Visumantrag)?


Bzgl 3 (Visum):

Zitat:
1. Aufenthalt vor Eheschließung
...

Wer sich nicht schon mit einer Aufenthaltsgenehmigung - z. B. als ausländischer Student, Familienangehöriger oder Arbeitnehmer - in Deutschland aufhält, benötigt in der Regel zur Einreise ein Visum der deutschen Auslandsvertretung.

Zu beachten ist, dass die Einreise zwecks Heirat mit einem Schengen-Visum nicht erlaubt ist. Vielmehr ist ein nationales Visum zwecks Heirat in Deutschland bei der jeweiligen ausländischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zu stellen. Dieses Visum und die damit verbundene Aufenthaltserlaubnis ist zunächst für 3 Monate gültig und wird ohne Probleme von der zuständigen Ausländerbehörde auf weitere 3 Monate verlängert. Dieser Zeitraum reicht um in Deutschland heiraten zu können. Liegen berechtigte Gründe vor, kann die Ausländerbehörde auch über die 6 Monate hinaus die Aufenthaltsgenehmigung verlängern.

Es ist sehr wichtig, die Einreise zur Eheschließung und den Termin der Heirat sorgfältig zu koordinieren, da im Einzelfall die Beschaffung der notwendigen Dokumente und auch das standesamtliche Verfahren sich zeitlich lange hinziehen können. Unter Umständen muss (auch bei einem anfangs rechtmäßigen Besuchsaufenthalt) eine Ausreise und eine - gegebenenfalls visumspflichtige - erneute Einreise zum Termin der Eheschließung in Deutschland hingenommen werden.



Bzgl. 5:

In meiner oben beschriebenen Quelle steht aber folgende Info:

Zitat:
III. Eingetragene Lebenspartnerschaften

...

Hinsichtlich des Unterhalts, des gemeinsamen Namens und des Erbrechts begründet die Eintragung einer Lebenspartnerschaft weitgehend die gleichen Rechte und Pflichten wie eine Eheschließung. Die ausländischen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben sowohl aufenthaltsrechtlich - mit Ausnahme des bei der Beendigung einer ehelichen Lebensgemeinschaft in besonderen Härtefällen möglichen Bleiberechts - als auch arbeitsgenehmigungsrechtlich den gleichen Status wie Ehegatten. Zudem haben die eingetragenen ausländischen Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger das Recht, unter den gleichen Voraussetzungen wie Ehepartner von Deutschen eingebürgert zu werden.

...


Wie muss man das verstehen? Eine eheähnliche Beziehung zwischen den beiden ist nach meinem Verständnis komplett gleichgestellt?


Danke schonmal
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Mick
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Antwort #3 - 01.04.2015 um 09:17:20
 
TheMan schrieb am 01.04.2015 um 09:05:50:
eheähnliche Beziehung 


"eheähnliche Beziehung" oder "eheähnliche Lebensgemeinschaft" ist etwas
anderes als eine "(eingetragene) Lebenspartnerschaft".

Klickmichan
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.04.2015 um 09:27:47
 
TheMan schrieb am 01.04.2015 um 09:05:50:
Wann muss sie den Sprachtest machen? In DE oder in den USA (vor Visumantrag)?


für US-Amerikaner gilt § 41 Abs. 1 AufenthV; insofern brauchen sie auch dann kein Visum für die Einreise, wenn ein Daueraufenthalt angestrebt wird (bzgl. der konkreten Bezeichnung in Deutschland: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1286741984/0#0). Es reicht also, wenn sie visumfrei einreist und die Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung hier beantragt. Die Sprachtest kann sie nachreichen, bei einem rechtzeitig gestellten Antrag innerhalb von 90 Tagen nach Einreise gilt der Aufenthalt dann bis zur Entscheidung als erlaubt (§ 81 Abs. 3 AufenthG).
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TheMan
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Antwort #5 - 01.04.2015 um 13:10:43
 
Vielen Dank an Euch. Das ist ja alles sehr komplex.


Bzgl2 (Sprachtest), habe ich aus verschiedenen Quellen gelesen, dass es bei USA auch nicht nötig ist:

Zitat:
Der Sprachtest war umstritten, seit er 2007 ins Aufenthaltsgesetz geschrieben wurde.

...

Die Staatsangehörigen von elf Ländern, die im Gesetz genannt sind, müssen den Sprachtest nämlich nicht ablegen, darunter die Bürgerinnen und Bürger der USA, aus Israel, Japan und Korea.

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/familiennachzug-sprachtest-kein-dauerhinderni...


Zitat:
Den Test muss bestehen, wer zu seinem deutschen oder in Deutschland lebenden Ehepartner ziehen möchte. Denn seit August 2007 ist Gesetz, dass ausländische Ehepartner bereits in ihrem Herkunftsland Deutschkenntnisse per Test nachweisen müssen. Ausnahmen gibt es nur bei einem Hochschulabschluss, einer Behinderung und für Bürger von Staaten wie Japan, Israel, Australien und die USA, für die keine Visumspflicht besteht.


Quelle: http://www.taz.de/!131929/

Ist das richtig, dass bei USA also auch Sprachtest erspart bleibt?


Ich suche jetzt nach dem passenden Paragraphen für die bevorzugten Länder (USA), damit ich diesen im Falle eines späteren Problems beim Amt nennen kann.


§30 AufenthG nennt diese "bevorzugten Länder" nicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html
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Antwort #6 - 01.04.2015 um 13:14:27
 
TheMan schrieb am 01.04.2015 um 13:10:43:
Ist das richtig, dass bei USA also auch Sprachtest erspart bleibt?


Nein.

Die Zeitung, aus der Du zitierst, hat alles genau falsch rum verstanden.

Der Sprachtest entfällt, wenn Du hier lebender US-Bürger bist und dann eine Frau (egal welche Staatsangehörigkeit) Dich heiratet und eine AE beantragt.

Wenn Du Deutscher bist und die Frau US-Staatsbürgerin, muss sie den bestandenen A1-Test vorlegen, um die AE zu bekommen.
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Antwort #7 - 01.04.2015 um 13:17:55
 
TheMan schrieb am 01.04.2015 um 13:10:43:
Ist das richtig, dass bei USA also auch Sprachtest erspart bleibt?


Nein. Wenn du US-Amerikaner wärst, und dein Ehegatte zu dir ziehen möchte, ist kein A1 nötig. Du bist aber Deutscher, und darum ist A1 nötig.

TheMan schrieb am 01.04.2015 um 13:10:43:
§30 AufenthG nennt diese "bevorzugten Länder" nicht: 


Zitat:
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1.
beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2.
der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und
[...]
Satz 1 Nr. 1 und 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
[...]
4.
der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf oder[...]


der Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, wird z.B. in dem von Bayraqiano erwähnten § 41 Abs. 1 AufenthV erklärt.

Der "Ausländer" ist die Referenzperson im Inland. "Ehegatte eines Ausländers" ist der Ausländer im Ausland. Muss man öfters lesen um es zu verstehen.

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Antwort #8 - 01.04.2015 um 13:22:38
 
reinhard schrieb am 01.04.2015 um 13:14:27:
Der Sprachtest entfällt, wenn Du hier lebender US-Bürger bist und dann eine Frau (egal welche Staatsangehörigkeit) Dich heiratet und eine AE beantragt.

Ich bin hier lebender Deutscher mit Greencard
Wird auch die US-Greencard (USA Permanent Residency Status) anerkannt? Diese habe ich nämlich seit Jahren und so lernten wir uns kennen







Aras schrieb am 01.04.2015 um 13:17:55:
Nein. Wenn du US-Amerikaner wärst, und dein Ehegatte zu dir ziehen möchte, ist kein A1 nötig. Du bist aber Deutscher, und darum ist A1 nötig. 


Es geht hier nicht um micht, sondern "einen Freund"  Laut lachend Laut lachend Laut lachend
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Antwort #9 - 01.04.2015 um 13:31:24
 
TheMan schrieb am 01.04.2015 um 13:22:38:
Es geht hier nicht um micht, sondern "einen Freund"  Laut lachend Laut lachend Laut lachend


Das ist egal. Es geht nur um die Staatsangehörigkeit:

Beim Zuzug zu US-Bürgern wird auf den A1-Test verzichtet.
Beim Zuzug von US-Bürgern nicht.
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Antwort #10 - 01.04.2015 um 13:32:59
 
wobei man dazu sagen muss, dass viele Ausländerbehörden bei Deutschverheirateten Amerikanern tatsächlich "inoffiziell" kein A1 verlangen. Sollte die zuständige ABH das aber fordern, wäre es eben rechtmäßig.
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Antwort #11 - 01.04.2015 um 13:33:10
 
TheMan schrieb am 01.04.2015 um 13:22:38:
Ich bin hier lebender Deutscher mit Greencard


Ich schreibs mal ganz formal: Die US-Greencard entfaltet in Deutschland keine Rechtswirkung.

TheMan schrieb am 01.04.2015 um 13:22:38:
Es geht hier nicht um micht, sondern "einen Freund" 

ändert am Sachverhalt nichts  Cool
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Antwort #12 - 01.04.2015 um 18:09:36
 
Danke mein Freund.
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