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Familienzusammenführung-> Visum Ehefrau (Gelesen: 4.387 mal)
Jan38
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i4a rocks!


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Peking, China
Peking
China

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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09.03.2015 um 12:54:56
 
Hallo Zusammen!

Ich habe diesen Beitrag ursprünglich bei "forum.chinaseite" gepostet. Leider konnte mir dort nicht geholfen werden und mir wurde der Rat gegeben, mich hier an die Experten zu wenden!Ich bitte um Verständnis und Danke dafür!

Momentan weiß ich aber nicht mehr so recht weiter.
Ich bin Student, deutsche Staatsangehörigkeit, keine Wohnung in Deutschland- wohnhaft bei meinen Eltern, absolviere gerade ein Auslandssemester in Peking und werde demnächst meine Verlobte in China heiraten. Wir sind seit ca. 2 Jahren ein Paar und haben entschlossen in Deutschland zu leben. Die Luftverschmutzung wird einfach unerträglich Griesgrämig

Wie gesagt, wir heiraten demnächst in China und stellen dann den Antrag auf FZF (?) bei der Deutschen Botschaft. Wir haben alle Unterlagen zusammen und den Sprachtest A1 hat sie auch erfolgreich bestanden. Da ich Student bin und meine Verlobte freie Übersetzerin (Chin-Russich) ist, benötigen wir mit Sicherheit eine Verpflichtungserklärung für die Finanzsituation + Wohnraum.

1.) Kann die Verpflichtungserklärung im Vorfeld durch einen Dritten, meinen Vater beantragt werden und benötigen wir überhaupt eine?Als meine Verlobte mich letztes Jahr besucht hat, haben wir es genau so gemacht. Jedoch weiß ich nicht, ob es bei der FZF andere Vorschriften gibt. Eigentumshaus mit genügend Wohnraum ist vorhanden und ebenso gesichertes Einkommen im Falle von,...

2.) Ich habe des öfteren hier im Forum gelesen, dass die ABH einen kontaktiert oder der Antragsteller selbst die ABH kontaktiert hat. Unsere Planung ist es, zusammen nach Deutschland zu reisen.Da wir momentan ja auch zusammen in China sind und ich möchte meine zukünftige Ehefrau ja nicht im Stich lassen. Muss ich mich in Deutschland befinden oder reicht es aus, wenn ich der ABH meine Situation per E-Mail ausführlich erkläre oder anrufe? Eigentlich möchte ich nicht ohne meine Ehefrau nach D. reisen!! In diesem Punkt weiß ich leider wirklich nicht, was ich machen soll!

Über einen Ratschlag bin ich sehr dankbar.

Beste Grüße aus Peking,
Jan
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« Zuletzt geändert: 09.03.2015 um 13:11:02 von Jan38 »  
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.03.2015 um 13:05:06
 
Wenn ihr in China heiratet benötigt Deine dann Ehefrau keine VE, um im Rahmen der FZF nach D kommen zu dürfen. Sie kann dann hier auch HartzIV, Wohngeld oder was auch immer beantragen.

Wenn Deine dann Frau das Visum beantragt gibt sie die Adresse von Deinen Eltern als zukünftigen Wohnsitz an. Und Du legst ein Schreiben dazu, dass Du Dich z.Z. nicht in D befindest und wie Du bei Rückfragen erreicht werden kannst (E-Mail-Adresse).
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Jan38
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i4a rocks!


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Peking, China
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 09.03.2015 um 13:14:53
 
Hallo Lottchen,

danke für die schnelle Antwort. Du hast mir sehr weiter geholfen.

Ich habe nur das mulmige Gefühl, das eventuell doch eine VE seitens der ABH verlangt wird und wir dann unnötig Zeit verlieren. Anscheinend sind meine Besorgnisse unbegründet.

Besten Dank!
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reinhard
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Antwort #3 - 09.03.2015 um 13:31:18
 
Wenn Ihr verheiratet seid, seid Ihr gegenseitig unterhaltspflichtig. Insofern ist innerhalb der Ehe eine VE bedeutungslos.

Wenn ein Deutscher beteiligt ist, ist die Aufenthaltserlaubnis unabhängig davon, ob der Lebensunterhalt gesichert ist. Insofern hat das Unterschreiben einer VE oder die Verweigerung einer VE (Eurerseits) keine Auswirkungen auf die Entscheidung über den Antrag auf ein nationales Visum (= Einwanderungsvisum).
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Jan38
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 09.03.2015 um 14:18:38
 
Hallo, danke für die Antworten.

Kann es denn sein, dass die ABH mich trotzdem fragt wie wir uns gegenseitig finanzieren werden, da ich nur Student bin und kein geregeltes Einkommen habe und meine Frau auch keinen Job vorweisen kann.
Dann wird der Antrag doch mit Sicherheit abgelehnt?
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reinhard
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Antwort #5 - 09.03.2015 um 14:46:51
 
Eine Ablehnung aus diesem Grund wäre mit Sicherheit rechtswidrig.

Ich denke, du musst nicht befürchten, dass eine deutsche Behörde offen gegen ein deutsches Gesetz verstößt. Und wenn, dann hast Du alle Gerichte auf Deiner Seite.

Außerdem: Dass ein Student und eine Studentin heiraten, ist für alle Ausländerbehörden Routine. Und die Einkommenssituation von Stundentinnen und Studenten ist bekannt. Mach Dir keine Gedanken, Ihr seid da nur zwei von Zehntausend.
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Jan38
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Antwort #6 - 10.03.2015 um 07:27:52
 
Danke Reinhard.

Das macht Mut!
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Jan38
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Peking, China
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Antwort #7 - 30.03.2015 um 11:10:18
 
Hallo,
ich hätte eine neue Frage bzgl. des EFZ.

Ich habe heute das EFZ in D. beantragt und die Sachbearbeiterin wusste leider nicht, ob ich dieses für die Botschaft in Peking legalisieren muss?
Bei der Botschaft kann ich leider keinen erreichen und Recherche im Forum hat mich nicht wirklich weiter gebracht.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar,

Jan

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 30.03.2015 um 11:12:25
 
wenn Du damit die deutsche Botschaft in Peking meinst, dann sicher nicht denn dt. Behörden brauchen für deutsche Urkunden so etwas nicht.

Solltest du die chin. Botschaft meinen, wäre dies dort zu erfragen - vgl. http://www.china-botschaft.de/det/lsfw/t169699.htm.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 30.03.2015 um 11:13:34
 
Wenn, dann musst du das deutsche Ehefähigkeitszeugnis bei der chinesischen Vertretung legalisieren lassen, damit es in China akzeptiert wird.

Merkblatt zur Legalisation:
http://www.china-botschaft.de/det/lsfw/t169699.htm
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Cronenberger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 30.03.2015 um 13:27:06
 
Jan38 schrieb am 30.03.2015 um 11:10:18:
Hallo,
ich hätte eine neue Frage bzgl. des EFZ.

Ich habe heute das EFZ in D. beantragt und die Sachbearbeiterin wusste leider nicht, ob ich dieses für die Botschaft in Peking legalisieren muss?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar,

Jan



Jan,

Ich habe in deinem ersten Post gelesen, dass ihr in China heiraten wollt. Dann musst du mit dem EFZ zur deutschen Botschaft und dir unter Vorlage des EFZ eine Konsularbescheinigung ausstellen lassen. Diese lässt du dir im gleichen Atemzug in der Botschaft legalisieren.

Mit der  legalisierten Konsularbescheinigung gehst du zum Weiban (deine Verlobte weiss was das ist) und lässt die Konsularbescheinigung ins Mandarin übersetzen und die Übersetzung beglaubigen.

Nun benötigt ihr einen Termin im "Standesamt für Eheschließung mit ausländischer Beteiligung". Zum Termin nehmt ihr eure Pässe, die Übersetzung der  Konsularbescheinigung, die Konsularbescheinigung  und ihr Hokuo, 4 Bilder die euch beide zeigen mit rotem Hintergrund (deine Verlobte weiss schon, wo man die machen lassen kann) und die Unsumme von 8 Yuan mit.

Nach der Hochzeit von einem der Hochzeitsbücher beim Notar eine Urkunde anfertigen lassen, ins Deutsche übersetzen lassen, beglaubigen lassen. Damit zum Weiban, die Übersetzung überbeglaubigen lassen und in der Botschaft legalisieren lassen.

Anschließend Antrag auf FZF abgeben.

Wir haben in Schanghai geheiratet. Hochzeitszeremonie 45 Sekunden, Urkunde bis Legalisierung eine Woche. Visum FZF 6 Wochen. Als Anhaltswerte, hängt natürlich von der Arbeitslast und von der Vollständigkeit der Dokumente ab.

Viel Erfolg

Cronenberger
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greenock
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 30.03.2015 um 18:16:55
 
Cronenberger schrieb am 30.03.2015 um 13:27:06:
Jan,

Ich habe in deinem ersten Post gelesen, dass ihr in China heiraten wollt. Dann musst du mit dem EFZ zur deutschen Botschaft und dir unter Vorlage des EFZ eine Konsularbescheinigung ausstellen lassen. Diese lässt du dir im gleichen Atemzug in der Botschaft legalisieren.


Nicht jedes Standesamt benötigt unbedingt eine Konsularbescheinigung. Legalisieren kann die deutsche Botschaft die nicht.
Manchen Standesämtern reicht auch das EFZ.

Cronenberger schrieb am 30.03.2015 um 13:27:06:
Mit der  legalisierten Konsularbescheinigung gehst du zum Weiban (deine Verlobte weiss was das ist) und lässt die Konsularbescheinigung ins Mandarin übersetzen und die Übersetzung beglaubigen.


Auch hier gilt, nicht jedes Standesamt berlangt eine chinesische Übersetzung.
Vorher lieber nachfragen, dann kann man sich die Übersetzung sparen.

Cronenberger schrieb am 30.03.2015 um 13:27:06:
Nun benötigt ihr einen Termin im "Standesamt für Eheschließung mit ausländischer Beteiligung".


Auch das wird in China verschieden gehandhabt.
Oftmals brauchst du keinen Termin, einfach hingehen und sich trauen lassen.  Zwinkernd



Cronenberger schrieb am 30.03.2015 um 13:27:06:
Nach der Hochzeit von einem der Hochzeitsbücher beim Notar eine Urkunde anfertigen lassen, ins Deutsche übersetzen lassen, beglaubigen lassen. Damit zum Weiban, die Übersetzung überbeglaubigen lassen und in der Botschaft legalisieren lassen.


Nicht der Weiban, sondern das chinesische Außenministerium in Beijing macht die Überbeglaubigung.  Zwinkernd




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Jan38
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i4a rocks!


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Peking, China
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 01.04.2015 um 02:35:41
 
Klasse Antworten!

Wir haben unser zuständiges Standesamt kontaktiert und wir benötigen nur das EFZ und keine Konsularbescheinigung zur Heirat.
Dann werden wir  das EFZ nun zur  Beglaubigung, Überbeglaubigung und Legalisation etc. verschicken.

Eine Frage beschäftigt mich noch,  bezgl. der Kontaktaufnahme mit der ABH.
Da wir beide zur Antragstellung zur FZF in China sein werden, muss ich natürlich irgendwie die ABH darüber informieren.
Wie teile ich der ABH meine Abwesenheit mit?
Anrufen, E-Mail schreiben oder bei Antrag auf FZF ein zusätzliches Schreiben beifügen, dass ich mich zur Zeit noch in China befinde um meine Master-Thesis zu schreiben und  das Sie mich jedoch jederzeit via E-Mail kontaktieren können?

Besten Dank an Euch!

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blubb


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Antwort #13 - 01.04.2015 um 04:11:48
 
Jan38 schrieb am 01.04.2015 um 02:35:41:
Wie teile ich der ABH meine Abwesenheit mit?
Anrufen, E-Mail schreiben oder bei Antrag auf FZF ein zusätzliches Schreiben beifügen, ...?


Hallo,

ich persönlich würde dem Antrag auf FZF ein entsprechendes Schreiben beifügen mit dem von Dir angeführten Inhalt.
Ist aber m. E. Geschmackssache, etwas falsch machen kannst Du weder auf die eine, noch auf die andere Art und Weise.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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