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Reisen außerhalb des Schengenraums mit Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.987 mal)
Silke123
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Beiträge: 53

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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24.02.2015 um 09:24:05
 
Hallo Zusammen,
wenn ein Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hat, in die USA reisen möchte als Besucher, welche Einreisebestimmungen gelten dann? Ich meine, kann er dann so einreisen, wie wir Deutsche als Besucher in die USA reisen (das heisst mit Touristenvisum, das online beantragt wird) oder gelten für ihn weiterhin die Bestimmungen aus seinem Heimatland, das würde bedeuten, Einladung von einem Amerikaner, Sicherung des Lebensunterhalts usw.
Ich meine mich zu erinnern, dass ich mal irgendwo so etwas gelesen habe, finde es aber nicht mehr und finde kaum Informationen darüber.
Vielleicht weiß hier ja jemand mehr dazu?
Schon einmal vielen Dank
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.02.2015 um 09:35:56
 
Nein. Eine deutsche Aufenthaltserlaubnis macht einen Ausländer nicht zum Deutschen. Der Ausländer muss sich um Visa etc. kümmern.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 24.02.2015 um 09:39:28
 
Die Einreisevorschriften richten sich nach seiner Staatsangehörigkeit - ein deutscher AT ist, was das notwendige Visum und das formale Verfahren angeht, letztlich belanglos. Könnte höchstens sein, dass der dt. AT ihm dann eine günstigere Beurteilung seines Visumsantrags beschert.

Überblick international: http://www.iatatravelcentre.com/
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Niedersax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.02.2015 um 12:59:07
 
Auch wenn es mit dem aktuellen Fall der TS nichts zu tun hat, möchte ich ergänzend hinzufügen, dass es durchaus Staaten gibt, die einen Drittstaatler mit deutscher NE (nicht AE!) wie einen Deutschen behandeln und auf Visaerlangung verzichten (z.B. Dominikanische Republik).
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fxba77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indonesisch
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Antwort #4 - 24.02.2015 um 14:25:32
 
und Mexiko....

ich habe Daueraufenthalt EU. Ohne Daueraufenthalt-EU muss ich VISUM für Mexiko beantragen. Da ich Daueraufenthalt-EU habe, kann ich nach Mexiko ohne VISUM einreisen.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #5 - 24.02.2015 um 16:14:25
 
man sollte mit solchen Aussagen zur Visumsfreiheit bei bestimmten dt. Aufenthaltstiteln aber sehr vorsichtig sein:

gem. http://www.consulmexhh.de/aduanas/touristenvisum-fur-staatsangehorige-der-europa... gilt das für Mexico z.B. dann nicht, wenn mit deutschen Ausweispapieren gereist wird (z.B. Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlingspass).
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