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Mädchen aus Gambia (Gelesen: 5.687 mal)
grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 22.02.2015 um 11:56:02
 
Leni11 schrieb am 22.02.2015 um 11:30:55:
Das muss ich ihn fragen. Das weiß ich jetzt nicht. 


Es muss aber nun erstmal ein Antrag auf einen RP gestellt werden oder Kontakt mit dem DEU Konsulat aufgenommen werden. Die sagen dann schon was sie ggf. zusätzlich noch haben möchten.

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #16 - 22.02.2015 um 14:13:03
 
Leni11 schrieb am 22.02.2015 um 11:30:55:
Das muss ich ihn fragen. Das weiß ich jetzt nicht.


Die Behörden werden prüfen:
1.) ob evtl. doch eine wirksame Eheschließung vorlag (dazu kann eine "Stammeshochzeit" u.U. sogar genügen, aber ob das 1.) in Gambia damals ging und 2.) das dann auch ordnungsgemäß gem. damaligen gambischen Rechts gemacht wurde, müsste geprüft werden. Wenn positiv, dann eheliches Kind und von Geburt an dt. StAng und der Vater hat dann vermutlich(!) jetzt ein Sorgerecht - aber auch das müsste man dann noch genauer prüfen.

2.) wenn keine wirksame Eheschließung vorlag, dann müsste geprüft werden, ob nach gambischen Recht so etwas wie eine "Vaterschaftsanerkennung" erfolgt ist und zwar auch hinsichtlich der Form in einer Weise, die das gambische Recht fordert. Ggf. also persönliche Erklärungen gegenüber einem Urkundsbeamten etc. Wenn das geklärt ist, dann müsste als nächstes geprüft werden, ob diese "Vaterschaftsanerkennung" auch wirksam geworden ist - insbes. wäre zu fragen, ob die Mutter ggf. inzwischen "anderweitig" verheiratet war und daher ein anderer (Ehe-)Mann zum rechtlichen Vater wurde. Wenn dabei keine Zweifel an der rechtlichen Vaterschaft auftachen, wäre alles ok. Wenn doch, müsste evtl. so etwas wie eine Vaterschaftsanfechtung/Vaterschaftsfeststellung gemacht werden.
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Leni11
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Antwort #17 - 22.02.2015 um 15:53:12
 
Also was ich sich weiß ist, das es keinen anderen Mann in dem Leben der Mutter gab.
Sie hat nicht noch einmal geheiratet.
Vielen Dank für die Infos.
Jetzt heißt es sich informieren bei den Behörden, telefonieren, email schreiben usw.
Werde dann berichten Smiley
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reinhard
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Antwort #18 - 22.02.2015 um 16:17:27
 
Besser wäre es, Du schickst ihm einen Link. Dann kann er sich hier registrieren und die notwendigen Informationen geben. Dann bekommt er viel präzisere Tipps, was er tun muss.
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