Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind (Gelesen: 8.213 mal)
morii
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
10.11.2014 um 15:27:45
 
Hallo, wir wollen nächste Woche in der Deutschen Botschaft in Beirut den Antrag der FzF zum Deutschen ungeborenen Kind stellen. Alle Papiere sind vorhanden.
Nur habe ich noch ein Paar fragen:

Was wird meine Frau in der Botschaft eventuell gefragt?

Machen sie mir Ihr einen Schwangerschaftstest?

Trifft die geschätzte bearbeitungszeit von 2-3 Monaten i.d.R zu?

Und wie lange dauert es ungefähr den Antrag abzugeben, wird er ihr einfach abgenommen und ihr wird gesagt sie kann jetzt gehen?

Würde mich auf Antworten freuen danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.210

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Antwort #1 - 10.11.2014 um 15:37:28
 
Den Nachweis der Schangerschaft und der Staatsangehörigkeit des Kindes muss sie mit haben. In der Botschaft gibt es keinen Test.

Das Visum soll (bei rechtzeitiger Antragstellung) so gegeben werden, dass sie noch nach Deutschland kommt, um das Kind dort zur Welt zu bringen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
morii
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Antwort #2 - 17.11.2014 um 08:40:03
 
So, den Termin hat sie heute gut überstanden, sie war eine Stunde im Raum und wurde befragt, sie konnte alles gut beantworten.
Die Anträge wurden gecheckt und entgegen genommen.
Ihr wurde gesagt, dass sich in 4 (!!) Monaten bei ihr gemeldet wird.
Nicht das wir so ungeduldig sind, aber 4 Monate sind ne echt lange zeit, dauert das wirklich so lange?

Edit: Ich meine in 4 Monaten wäre sie schon im 8. Monat da kann man doch nichtmehr ins Flugzeug steigen, ist doch völliger unfug oder nicht?
Ich habe mit 2-3 Monaten gerechnet aber 4 ist wirklich ärgerlich
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Antwort #3 - 17.11.2014 um 09:56:21
 
morii schrieb am 17.11.2014 um 08:40:03:
Die Anträge wurden gecheckt und entgegen genommen.Ihr wurde gesagt, dass sich in 4 (!!) Monaten bei ihr gemeldet wird.Nicht das wir so ungeduldig sind, aber 4 Monate sind ne echt lange zeit, dauert das wirklich so lange?

Darauf hatte man Dich aber schon vor geraumer Zeit hingewiesen:

reinhard schrieb am 09.03.2014 um 21:25:00:
Aber: Die deutsche Botschaft im Libanon braucht viele, viele Monate, um einen Termin für einen Visumantrag frei zu haben. Es wäre vielleicht besser, wenn Ihr nur heiratet und die Familienzusammenführung mit A1-Zertifikat betreibt. Die Wartezeiten sind teils länger als eine Schwangerschaft dauert. 

Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
morii
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Antwort #4 - 17.11.2014 um 10:04:01
 
In Ordnung wir warten jetzt einfach ab.
Aber ein Monat mehr oder weniger ist ja jetzt auch nicht die Welt, Hauptsache es klappt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.210

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Antwort #5 - 17.11.2014 um 10:50:39
 
morii schrieb am 17.11.2014 um 10:04:01:
In Ordnung wir warten jetzt einfach ab.
Aber ein Monat mehr oder weniger ist ja jetzt auch nicht die Welt, Hauptsache es klappt.


Aber wenn sie per Flugzeug nicht mehr mitgenommen wird, nützt ihr das Visum für die Geburt nichts.

Also: Lass Dir von ihr die "Vorgangsnummer" geben. Die steht auf der Quittung. Mit dieser Nummer kannst Du in vier Wochen beim Bundesverwaltungsamt in Köln nachfragen, wie weit man mit dem Vorgang ist. Falls der gewünschte Flug nicht erreichbar scheint, kannst Du eine Mail mit Kurzbeschreibung und der Bitte um Beschleunigung an das Auswärtige Amt (dort: Bürgerservice) schicken. Sie können vielleicht helfen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
morii
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Antwort #6 - 17.11.2014 um 11:19:12
 
Alles klar ! Du hast Recht, es nützt nichts wenn sie erst nach der Geburt herkommt, das bringt nur nochmehr Bürokratie (weil dann ein Kind da ist, da müssen wir erstmal alles im Libanon und bei der Botschaft anmelden) und außerdem geht es an die nerven, eine Geburt im Libanon ist auch sehr teuer, hier in DE wäre sie durch meine Gesetzliche Versicherung ja Familienversichert, deshalb ist es mir wichtig, dass sie vor der Geburt herkommt.
Die Vorgangsnummer habe ich, ich werde wie von Ihnen empfohlen in ein paar Wochen da anrufen und denen unsere Lage schildern, danke für deine Tipps,
fals wieder irgendwas neues kommt schreib ich es hier rein, villeicht interessiert es ja paare in der gleichen Situation.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.400

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Antwort #7 - 17.11.2014 um 11:24:41
 
reinhard schrieb am 17.11.2014 um 10:50:39:
Mit dieser Nummer kannst Du in vier Wochen beim Bundesverwaltungsamt in Köln nachfragen, wie weit man mit dem Vorgang ist.

Das BVA kann nur die Auskunft geben, ob der Antrag schon durchgelaufen ist. Mit der Bearbeitung hat das nichts zu tun.

reinhard schrieb am 17.11.2014 um 10:50:39:
Bitte um Beschleunigung an das Auswärtige Amt (dort: Bürgerservice) schicken. Sie können vielleicht helfen.

Eher nicht.
Das AA - zunächst in Form der zuständigen AV - wartet wie auch die Antragsteller auf die erforderliche Zustimmung der ABH.

Viel sinnvoller ist daher die Kontaktaufnahme mit der ABH.
Sofern die nicht völlig überlastet ist und die Kontaktaufnahme in vernünftiger Form erfolgt, ist es nicht ausgeschlossen, daß dadurch die Antwort der ABH an die AV deutlich früher erfolgt als bei einfachem Abwarten durch den TS ...
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.142
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Antwort #8 - 17.11.2014 um 11:31:07
 
Nur der Vollständigkeit halber: "Deine Frau" ist auch tatsächlich Deine Ehefrau? Ihr seid verheiratet?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
morii
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Antwort #9 - 17.11.2014 um 13:39:13
 
Ja wir sind verheiratet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
morii
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Antwort #10 - 13.01.2015 um 16:54:16
 
Heute fast 2 Monate nach dem Antrag hat die ABH eine Aktuelle bescheinigung mit vorrausichtlichem Geburtstermin gefordert.  Meine Frau war beim Arzt und der hat ihr die Bescheinigung geschrieben und ich habe sie der ABH per mail geschickt. Nun die frage meine Frau ist jetzt im 5. Monat schwanger, was schätzt ihr wie lange kann es noch dauern?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Antwort #11 - 13.01.2015 um 18:17:59
 
morii schrieb am 13.01.2015 um 16:54:16:
Nun die frage meine Frau ist jetzt im 5. Monat schwanger, was schätzt ihr wie lange kann es noch dauern? 


Bis zur GEburt? na, schätzungsweise 4+ Monate.
Bis das Visum gegeben wird? wenn alle Unterlagen und Nachweise vorgelegt wurden, dann einige Tagen bis einige Wochen. Aber bis zum 7ten Monat sollte das Visum da sein.
AVwV dazu:
Zitat:
Die Einreise ist der Schwangeren zu ermög-
lichen, sobald die Geburt mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reise-
fähigkeit der Schwangeren – insbesondere im
Zusammenhang mit möglichen Gesundheits-
risiken – und die Reisemöglichkeiten sind dabei
zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Ein-
reise zwischen dem vierten und dem Ende des
siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht
werden
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
morii
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Antwort #12 - 23.01.2015 um 09:50:27
 
Es gibt was neues, nachdem ich alle Dokumente, die die ABH von mir gefordert hat eingereicht habe, hat Sie der Einreise meiner Frau nun zugestimmt (habe es schriftlich), wir sind sehr glücklich über diesen ersten kleinen "erfolg".
Nun habe ich noch ein paar fragen an euch:

1. Wie lange dauert es, bis die Botschaft sie Anruft?

2. Wie hoch sind die Chancen, dass die Botschaft trotz positiver Entscheidung der ABH, das Visum ablehnt?

3. Wir sind im Libanon verheiratet, aber beim Deutschen Standesamt noch nicht, ist sie trotzdem Familienversichert? (Alle libanesischen Dokumente haben wir übersetzt)

4.Kriegt sie schon vor der Geburt eine Aufenthaltserlaubnis?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.142
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Antwort #13 - 23.01.2015 um 10:06:00
 
1. ein paar Stunden bis ein paar Tage meist, kann aber auch länger dauern (jetzt bist Du genauso schlau wie vorher)

2. gering

3. Hast Du bereits Kontakt mit Deiner Krankenkasse aufgenommen, das Formular für Familienversicherung ausgefüllt und hingeschickt usw.? Das macht jede Kasse etwas anders. Meine wollte die übersetzte Heiratsurunde haben und nach Einreise meines Mannes noch seine Anmeldung hier in D. Das wars. Andere Kassen wollen dann die AE sehen... 

4. Natürlich. Sie ist doch Deine Frau.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Antwort #14 - 23.01.2015 um 11:47:09
 
Sie kriegt vor der Geburt nur eine AE für das Zusammenleben mit dir, wenn sie A1 nachweisen kann, sonst gibt es die AE erst nach der Geburt für das Zusammenleben mit ihrem Kind.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema