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Mädchen aus Gambia (Gelesen: 5.625 mal)
Leni11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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21.02.2015 um 20:02:40
 
Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig und man kann mir weiterhelfen,
Ein Freund von uns kommt gebürtig aus Gambia. Er lebt seit 20 Jahren hier in Deutschland. In Gambia war er verheiratet. Allerdings nicht offiziell. Nach Gambianischen Ritualen. Nun ist leider die Mutter verstorben im Dez. 2014. Nun möchte er seine 2 jährige Tochter nach Deutschland holen. Er wollte einen deutschen Pass bei der deutschen Botschaft im Senegal beantragen. Gestaltet sich aber schwierig. Welche Möglichkeiten gäbe es noch?
Er selbst hat seit 2004 die deutsche Staatsangehörigkeit.

Vielen Dank für eure Hilfe

fons' Änderung:
Im Kern geht es ja wohl um den Kindernachzug - dass damit evtl
andere Problem (z.B. Passbeschaffung) verbunden sind, ändert da
ja nix dran - hab's daher hierher verschoben
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« Zuletzt geändert: 21.02.2015 um 21:41:16 von N/V »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.02.2015 um 20:25:07
 
Leni11 schrieb am 21.02.2015 um 20:02:40:
Welche Möglichkeiten gäbe es noch? 


was meinst du mit "noch"?

Es gibt nur diese eine:
Vaterschaftsanerkennung, die Mutter stimmt dem zu und das Kind ist durch Abstammung Deutsche.
Dann muss man natürlich den deutschen RP für das Kind beantragen

Da wird natürlich ggf. eine Urkundenprüfung notwendig

Leni11 schrieb am 21.02.2015 um 20:02:40:
Gestaltet sich aber schwierig.


und was bitte meinst du damit?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.02.2015 um 20:25:52
 
Reichlich sparsam mit Informationen.

Ist z. B. seine Vaterschaft bekannt oder ebenso "nicht offiziell"?
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Antwort #3 - 21.02.2015 um 20:38:08
 
Leni11 schrieb am 21.02.2015 um 20:02:40:
In Gambia war er verheiratet. Allerdings nicht offiziell. Nach Gambianischen Ritualen.


Also ist er weder nach gambischen noch deutschen Recht verheiratet.

Ich wage mal zu Fragen ob es zumindest eine gambische Geburtsurkunde gibt, in der die Vaterschaft eingetragen ist. Und wenn nein, welche denn?

erne schrieb am 21.02.2015 um 20:25:07:
die Mutter stimmt dem zu und das Kind ist durch Abstammung Deutsche.


Wohl eher schwer, wenn sie im Dezember 2014 verstorben ist.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 21.02.2015 um 20:38:33
 
erne schrieb am 21.02.2015 um 20:25:07:
Es gibt nur diese eine:
Vaterschaftsanerkennung, die Mutter stimmt dem zu und das Kind ist durch Abstammung Deutsche.


Problem ist halt nur, dass die KiMu verstorben ist und damit jedenfalls nach dt. Recht die strittige Frage, wie man mit § 1595 BGB umgehen soll (vgl. weitere Nachweise https://books.google.de/books?id=B6Lvx1DbaR8C&pg=PA49&lpg=PA49&dq=StAZ+2003,+303
).

Wie die Rechtslage in Gamiba aussieht...keine Ahnung (z.B. wäre zu klären, wann dort überhaupt eine wirksame Eheschließung zustande kommt).
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 21.02.2015 um 23:39:01
 
Hallo,

der jetzt faktisch noch verbleibende Weg wird vermutlich schlicht und ergreifend der sein, dass der Vater mittels Abstammungsgutachten ("DNA-Test") seine biologische Vaterschaft und damit die Eigenschaft des Kindes als "deutsch" nachweist.
Dann Anerkennung der Vaterschaft als biologischer Vater zugleich gesetzlicher Vertreter nach §1596 (2) BGB (falls das überhaupt erforderlich sein sollte).
Ich lasse mich hier aber belehren, falls ich irren sollte.

Adressen von Instituten, die mit Abstammungsgutachten mit Auslandsbezug Erfahrung haben, kann er bei einer ABH einer größeren Stadt erfragen.
Über den Ablauf und die Kosten wird er dann vom gewählten rechtsmedizinischen Institut informiert.

Kostenpunkt etwa zwischen 400,- und 1000,- EUR.

Gruß
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« Zuletzt geändert: 21.02.2015 um 23:51:22 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Leni11
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Antwort #6 - 22.02.2015 um 07:45:48
 
Hallo,

Die Mutter ist verstorben kann also somit nicht zustimmen.
Es gibt eine Geburtsurkunde des Mädchens in dem er als Vater benannt ist.
Es gibt eine Sterbeurkunde der Mutter.
Wir haben uns auf dem Jugendamt informiert.
Die sagte uns das er den Deutschen Pass bei der Deutschen Botschaft im Senegal beantragen muss um das Mädchen hierher zu holen.
Hatten jetzt eine Email dorthin geschrieben. Dort wurden wir auf eine Webside verwiesen welche Unterlagen benötigt werden, zum Teil gibt es diese aber nicht.
z.b. einen Auszug aus dem Familienstammbuch.
Er ist nicht nach deutschem Recht verheiratet. Es gibt glaub ich nicht einmal eine Heiratsurkunde.
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erne
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Antwort #7 - 22.02.2015 um 08:55:37
 
Leni11 schrieb am 22.02.2015 um 07:45:48:
Er ist nicht nach deutschem Recht verheiratet. Es gibt glaub ich nicht einmal eine Heiratsurkunde.


Das macht nichts.
Die dt. Staatsangehörgikeit hat das Kind aufgrund der Vaterschaft, nicht aufgrund einer Ehe der Eltern.
Dass er in der Geburtsurkunde als Vater aufgeführt ist, ist gut.

Ihr müsst dann zur Botschaft, die Unterlagen die Ihr habt vorlegen und den RP für sie beantragen.

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Antwort #8 - 22.02.2015 um 10:27:17
 
Vielen Dank für die Infos.
Dann müsste er nochmal direkt vor Ort zur deutschen Botschaft gehen. Ist immer besser als per Mail.
Gibts Erfahrungen wie lange sowas dauern kann bis man den RP dann bekommt?
Müsste man dann hier vor Ort nochmal die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?
Wir wollen nicht das die Kleine dann wieder zurück muss.
Ich hab davon keine Ahnung, man macht sowas ja nicht jeden Tag. Deswegen muss ich bißle blöd fragen  unentschlossen
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Antwort #9 - 22.02.2015 um 10:48:40
 
Leni11 schrieb am 22.02.2015 um 10:27:17:
Gibts Erfahrungen wie lange sowas dauern kann bis man den RP dann bekommt?


Das kann man nicht wissen, hängt davon ab was an Unterlagen vorhanden ist, wie bange die Beschaffung dauert von dem was fehlt, ob alles anerkannt wird etc.

Leni11 schrieb am 22.02.2015 um 10:27:17:
Müsste man dann hier vor Ort nochmal die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?


Wieso? Wenn Sie den deutschen RP bekommt ist die Staatsbürgerschaft festgestellt.

Leni11 schrieb am 22.02.2015 um 10:27:17:
Wir wollen nicht das die Kleine dann wieder zurück muss


Wie ist das gemeint? Im Anfang ist geschrieben die Kleine ist in Gambia und nicht in D
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Antwort #10 - 22.02.2015 um 10:52:42
 
Ja die kleine ist in Gambia. Soll nach Deutschland geholt werden.
Er hat aber Angst das es irgendwelche Probleme gibt und sie Deutschland wieder verlassen muss
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Antwort #11 - 22.02.2015 um 11:06:04
 
T.P.2013 schrieb am 21.02.2015 um 23:39:01:
schlicht und ergreifend der sein, dass der Vater mittels Abstammungsgutachten ("DNA-Test") seine biologische Vaterschaft und damit die Eigenschaft des Kindes als "deutsch" nachweist.


das ist Unsinn - denn selbst bei nachgewiesener biologischer Abstammung wäre er weder der Vater im Rechtssinne, noch wäre das Kind dann "deutsch".

Ein positiver DNA-Test würde aber evtl dazu führen, dass deutsche Behörden insgesamt kooperativer werden, weil ja ein "krummes Ding" dann ausgeschlossen ist.

Leni11 schrieb am 22.02.2015 um 07:45:48:
Es gibt eine Geburtsurkunde des Mädchens in dem er als Vater benannt ist. 


dann werden die deutschen Behörden prüfen, *warum* er dort als Vater drinsteht. Sprich: ob das nur eine "Gefälligkeit" eines Standesbeamten war oder ob es nach gambischen Recht wirklich eine wirksame Vaterschaftsanerkennung gab - darüber müsste es dann ja eigentlich weitere Urkunden geben. Ohne entsprechende Nachweise ist es aussichtslos - darum müsste man sich also, ggf. vor Ort, kümmern.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #12 - 22.02.2015 um 11:10:54
 
Warum wäre er nicht Vater im Rechtssinne wenn der DNA Test positiv ist?
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Antwort #13 - 22.02.2015 um 11:19:29
 
Weil es drei Arten der Vaterschaft gibt:
- biologisch, also wenn man der "Erzeuger" ist
- rechtlich, wenn man in der Geburtsurkunde steht durch eheliche Geburt oder Vaterschaftsanerkennung
- sozial, wenn man sich um das Kind kümmert als wäre es das eigene Kind

Im Idealfall hat man alle drei Vaterschaften in sich vereint.

Für die deutsche Staatsangehörigkeit zählt die rechtliche Vaterschaft. Das wäre halt durch eine eheliche Geburt möglich gewesen. Da es wohl eine traditionelle gambische Ehe war und keine standesamtlich, kann es also sein, dass er das er die Vaterschaft durch eine gambische Vaterschaftsanerkennung anerkannt hat?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #14 - 22.02.2015 um 11:30:55
 
Das muss ich ihn fragen. Das weiß ich jetzt nicht.
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