Claudia Massongy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Ich habe im Ausland ( Zypern )geheiratet, und mich im Ausland (UAE, Dubai) auch wieder scheiden lassen. Die Ehe wurde in Deutschland nie registriert und wir haben mit meinem Ex-mann auch nie in Deutschland gelebt. Als ich mich bei meiner Rueckkehr nach Deutschland wieder angemeldet habe, habe ich mich auf dem Meldeschein als 'geschieden' eingetragen, was der Standesbeamte ohne jegliche Vorlage eines Dokumentes meinerseits registriert hat, und ich bin daher davon ausgegangen, dass Alles rechtens ist, und habe mir diesbezueglich keine Sorgen gemacht. Und jetzt habe ich ein Riesen Problem ! Ich lebe jetzt nun schon seit 5 Jahren in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft in Frankreich, und wir wollten eigendlich dieses Fruehjahr heiraten, und als ich zu meiner Meldestelle in Deutschland ging, um ein Ehefaehigkeitszeugnis zu beantragen, haben diese sich geweigert, weil auf meinem Meldeschein 'geschieden' steht. Nun verlangen sie von mir, ein 'grosses Scheidungsanerkennungsverfahren' einzuleiten, was nicht nur sehr langwierig, sondern auch mit erheblichen Kosten (urch die Uebersetzungen)verbunden ist ! Meine Frage an euch heute ist, da meine Heirat und Scheidung nie in Deutschland gemeldet waren, und da die Meldestelle ohne Vorlage jeglichen Dokumentes meinen Familienstand von 'ledig' auf 'geschieden' umgewandelt hat, kann ich zum Einwohnermeldeamt gehen, und darauf bestehen, meinen Familienstand wieder in 'ledig' umzuwandeln, oder mache ich mich dadurch strafbar ? Vielen Dank im Vorraus fuer Eure Hilfe !
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