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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Deutsche Behoerde stellt kein Ehefaehigkeitszeugnis aus
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Beitrag begonnen von Claudia Massongy am 11.02.2015 um 10:19:02

Titel: Deutsche Behoerde stellt kein Ehefaehigkeitszeugnis aus
Beitrag von Claudia Massongy am 11.02.2015 um 10:19:02
Ich habe im Ausland ( Zypern )geheiratet, und mich im Ausland (UAE, Dubai) auch wieder scheiden lassen. Die Ehe wurde in Deutschland nie registriert und wir haben mit meinem Ex-mann auch nie in Deutschland gelebt.
Als ich mich bei meiner Rueckkehr nach Deutschland wieder angemeldet habe, habe ich mich auf dem Meldeschein als 'geschieden' eingetragen, was der Standesbeamte ohne jegliche Vorlage eines Dokumentes meinerseits registriert hat, und ich bin daher davon ausgegangen, dass Alles rechtens ist, und habe mir diesbezueglich keine Sorgen gemacht. Und jetzt habe ich ein Riesen Problem !
Ich lebe jetzt nun schon seit 5 Jahren in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft in Frankreich, und wir wollten eigendlich  dieses Fruehjahr heiraten, und als ich zu meiner Meldestelle in Deutschland ging, um ein Ehefaehigkeitszeugnis zu beantragen, haben diese sich geweigert, weil auf meinem Meldeschein 'geschieden' steht.  Nun  verlangen sie  von mir, ein 'grosses Scheidungsanerkennungsverfahren' einzuleiten, was nicht nur sehr langwierig, sondern auch mit erheblichen Kosten (urch die Uebersetzungen)verbunden ist !   Meine Frage an euch heute ist, da meine Heirat und Scheidung nie in Deutschland gemeldet waren, und da die Meldestelle ohne Vorlage jeglichen Dokumentes meinen Familienstand von 'ledig' auf 'geschieden' umgewandelt hat, kann ich zum Einwohnermeldeamt gehen, und darauf bestehen, meinen Familienstand wieder in 'ledig' umzuwandeln, oder mache ich mich dadurch strafbar ? Vielen Dank im Vorraus fuer Eure Hilfe !

Titel: Re: Deutsche Behoerde stellt kein Ehefaehigkeitszeugnis aus
Beitrag von Muleta am 11.02.2015 um 10:30:12
in Kurzform:

Du warst verheiratet. Punkt. Und diese Ehe war nach deutschem Recht im deutschen Rechtsraum auch wirksam - dazu bedarf es nämlich keinerlei "Registrierung" oder "Anmeldung" oder sonstwas. Ausländische Eheschließungen sind in Deutschland nämlich "sofort" wirksam, wenn im Ausland die dort notwendige Form eingehalten wurde.

Folglich kannst du in Deutschland nicht mehr ledig sein. Denn "ledig" bedeutet in Deutschland "noch nie verheiratet". Also bleibt nur ein "geschieden" (im besten Falle übrig). Ein Änderung des Eintrags im Melderegister auf "ledig" ist daher ausgeschlossen.

Und nun zu deinem Problem: im Gegensatz zu einer Eheschließung ist eine Ehescheidung keineswegs immer gleich auch in Deutschland wirksam. Details: http://www.berlin.de/sen/justiz/struktur/a2_ausl_scheidg_hinw.html

ach ja:

Claudia Massongy schrieb am 11.02.2015 um 10:19:02:
Als ich mich bei meiner Rueckkehr nach Deutschland wieder angemeldet habe, habe ich mich auf dem Meldeschein als 'geschieden' eingetragen, was der Standesbeamte ohne jegliche Vorlage eines Dokumentes meinerseits registriert hat


bei der Meldestelle sitzt kein Standesbeamter (jedenfalls nicht in dieser Funktion). Wenn also der Mitarbeiter der Meldestelle damals einfach Deine Angaben ungeprüft ins Melderegister übernommen hat, dann kannst Du daraus keinerlei Ansprüche ableiten. Wäre die Eintragung damals sachrichtig vorgenommen worden, hätte es ohnehin "getrennt lebend" heißen müssen - und damit wäre dir ja auch nicht gedient.

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