erne schrieb am 19.02.2015 um 12:28:00:es sein lassen oder die Gebühren bezahlen -- was sonst?
Oha, der berühmt berüchtigte Herr Witzig, der auf rhetorische Fragen eingeht - ich habe schon auf Sie gewartet
Nehmen Sie es nicht persönlich. Ich bin nur von den ganzen Kosten, Wartezeiten und "Diskussionen", die mit dem gesamten Thema verbunden sind, bereits genug gereizt.
Leider kann ich mich momentan ohne die "berichtigte" Abschrift meiner Geburtsurkunde nicht vorwärts bewegen.
Und ich übe keine Kritik an der deutsche Bürokratie oder den fälligen Gebühren aus, falls Sie es so aufgenommen habe. Mir ist nur besonders das ausländische Standesamt ein Dorn im Auge. Denn als ich ihnen im Detail erklärt habe, worum es sich bei dem Beschluss handelt, wollten sie mir keine Auskunft über die Möglichkeiten einer Änderung der Geburtsurkunde geben. Erst als sie die Übersetzung vorliegen hatten, durfte ich mir anhören, dass sie nichts machen werden/ können. Dabei wussten sie auch schon vorher bescheid, dass mein Vorname natürlich auf Grundlage des deutschen Gesetzes geändert wurde. Sie hätten mir also auch ruhig ohne die teure nutzlose Übersetzung bescheidsagen können, dass sie die falsche Anlaufstelle sind. Sie haben mich zwar bereits vor der Übersetzung an das ausländische Gericht geschickt, allerdings teilte man mir dort mündlich mit, dass sie für meine Person nicht (mehr) zuständig wären und dass das Standesamt halt eigentlich den deutschen Beschluss akzeptieren müsste.
Ich war/ bin mit dem Gesetz/ den Gesetzen nicht genug vertraut.
Mir scheint es immer noch kurios zu sein, dass für solche "harmlosen" Fälle der Beschluss vom deutschen Gericht keine internationale Gültigkeit hat.
Die Prozedur im betroffenen Land wäre, auch ohne diese paar Paragraphen, ohnehin sehr, sehr ähnlich. Die Bedingungen, die gegeben sein müssen, damit der Vorname in meinem Fall geändert werden kann, sind identisch - dort sogar in einer Hinsicht etwas "milder".
Vielleicht hätte ich mich auch erkundigen sollen, ob eine Möglichkeit besteht, dass das ausländische Gericht offiziell beschließt, was sie mir bereits mündlich mitgeteilt haben. Aber das wäre sicherlich auch mit Kosten und noch viel mehr Wartezeit verbunden.
Ansonsten gibt es natürlich auch Gesetze, bei denen ich vollkommen verstehen kann, dass sie im Ausland nicht gelten und dort das jeweilige Gesetz greift.
So, genug ausgeweint
Ich bin momentan dabei, den Antrag auf die Erteilung einer Apostille zu stellen. Die Kosten dafür scheinen dort immerhin ziemlich gering zu sein, wie ich heute erfahren habe.
Nochmal ein "Danke" an die ersten beiden Verfasser.