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Regeleinbürgerung (§ 9 StAG) & Rentenversicherung (Gelesen: 1.555 mal)
Burhan
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.01.2015 um 02:36:21
 
Hallo zusammen,

zunächst muss ich sagen, dass es hier ein tolles Forum ist. Obwohl ich über das Thema "Einbürgerung & Rentenversicherung" was gefunden und gelesen habe, habe ich noch meine Frage, und zwar welche rentenrechtliche Zeiten (60 Monate) benötigt wird, um diese Voraussetzung zu erfüllen? Oder noch konkreter: Spielt die Anrechnungszeiten wie die Zeiten der Studien (4+1,5 J.) oder die versicherten Zeiten in einem Land (7 J.), mit dem Deutschland ein Abkommen hat, eine Rolle? Da ich soweit in Deutschland noch nicht richtig gearbeitet habe, hoffe ich, dass diese Anrechnungszeiten mir was bringen können.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Schöne Grüße,
Burhan
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.01.2015 um 13:37:40
 
was verlangt die zuständige Behörde denn konkret?
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Burhan
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.01.2015 um 14:32:25
 
Hallo Bayraqiano,

vielen Dank für deine Antwort/Frage!

Also, die EHB hat gesagt, dass sie daüber Gesetze schauen und mir die verlangten Dokumente schrifftlich per Post senden werden. Aber soweit, in diesen zwei Wochen habe ich nichts bekommen.

Ja, deswegen hoffe ich, hier gibt's vielleicht jemand, der die ähliche Erfahrungen hat wie ich. Aber natürlich bin ich ja dankbar für jede Vorschläge Smiley

Schöne Grüße,
Burhan
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.01.2015 um 16:48:27
 
die Klärung der Rentenanwartschaften und die Anrechnung des Auslandszeiten sollte ja schon in Angriff genommen werden (Informationen müsste die DRV liefern können); § 9 StAG fordert jedenfalls keine starre Anzahl von Beiträge, es reicht i.d.R wenn ersichtlich ist, dass der LU prognostisch auf Dauer gesichert sein wird (sei es auch durch einen der beiden Ehegatten). Ansonsten musst Du die Antwort der EBH abwarten.
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Burhan
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.01.2015 um 16:53:51
 
erst mal vielen Dank für Deine Antwort,  Bayraqiano.

gestern war ich noch mal bei der EBH. was sie genau verlangen ist

- Verlauf der Rentenversicherungszeiten von beiden Ehegatten mit Ankunft über die Höhe der zu erwartenden Altersversorgung!

Also, bei meiner Seite, da ich fast keine gezahlte Pflichtbeiträge bei der DRV habe, plane ich die Beiträge als Nachweiss zu zeigen, die ich in der Türkei bezhalt habe. Da es einen Abkommen gibt, hoffe ich, es wird ok sein.. Hat jemand vielleicht eine Erfahrung bei diesem Weg?

Allerdings, was mir verwirrt ist, hat die Dame bei der Behörde gesagt, dass monatlich ungefähr 420 Eur Rentenanspruch gewährt werden soll! Natürlich gibt es eine Korrelation zwischen wie höher die Beiträge man bezalt, desto höher der Anspruch ist aber ist es normal, dass man mit einer durchschnittlichen Arbeit in fünf Jahren so viel Anspruch für Rente haben kann?

Danke & Gruß
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