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Einbürgerung ab wann möglich (Gelesen: 2.430 mal)
Werther
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26.01.2015 um 13:53:38
 
Hallo liebe Experten,

ich lebe seit 2009 in Deutschland (Aufenhaltserlaubnis wegen Ehegattennachzug zu Deutschen). Ich war von 2010 bis 2012 selbstständig aber wegen finanziellen Gründen musste ich mein Geschäft schließen. Den Integrationskurs habe ich 2009 erfolgreich abgeschlossen und demzufolge das B1 Zertifikat erhalten. 2013 hat mir (da ich keine Ausbildung bisher gemacht habe) das Jobcenter den Führerschein CE (LKW-Führerschein) durch einen Bildungsgutschein gefördert (ich habe 2013 und 2014 ALG II bezogen). Oktober 2014 habe ich bei einer Spedition angefangen zu arbeiten und ich verfüge über einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich verdiene nicht so gut aber es reicht, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, also knapp über was ich vom Jobcenter bezogen habe. Meine Frau arbeitet nicht, da wir drei Kinder haben und eine von denen an Autismus leidet. Meine Frau bekommt von der Krankenkasse Pflegegeld Pflegestufe I.

So hier meine Berechung:

1450 € Nettoverdienst
558 € Kindergeld
305€ Pflegegeld
_____
2313 € Nettoeinkommen

Wir leben in Dresden

Nun meine Fragen:

Besteht es die Möglichkeit, dass ich mich dieses Jahr einbürgern lasse?

Wie lange muss ich arbeiten haben um mich einbürgern lassen zu können?

Gilt das Pflegegeld auch als Sozialleistung oder als Einkommen?

Reicht mit diesen Einkommen um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Ich bedanke mich ganz Herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und Antworten.



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Werther
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Antwort #1 - 27.01.2015 um 07:44:18
 
Griesgrämig Kann mir jemand helfen?
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Antwort #2 - 27.01.2015 um 08:36:55
 
Hast du noch Anspruch vom Jobcenter? Also der Fall ist mMn ungewöhnlich. Ich würde mit der einbürgerungsbehörde  sprechen und fragen ob es ausreicht und wenn nicht ob es irgendein ermessen gibt.

hat deine Frau 60 rentenbeiträge? Wahrscheinlich schon oder?

ansonsten noch 1 Jahr warten. Was man aber ggf. Auch mit der einbürgerungsbehörde abstimmen kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 27.01.2015 um 11:43:35
 
Hallo,

danke für Ihre Antwort. Also, ob meine Frau 60 Rentenbeiträge weiß ich aber nicht, ich habe mich erkundigt und ich habe schon 60 Rentenbeiträge. Die Meisten der Beiträge wurden vom Jobcenter bezahlt.

Als ich Leistungen vom Jobcenter bezogen habe, bekam ich monatlich ca. 1280€. Nun dass ich 1450€ Netto verdiene, gehe ich davon aus, dass ich keinen Anspruch mehr darauf habe, oder?

Wie lange muss ich gearbeitet haben um mich einbürgern lassen zu können?

Viele Grüße!
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Antwort #4 - 27.01.2015 um 12:03:23
 
Ok, wenn du 60 Rentenbeiträge hast, dann ist diese formelle Frage geklärt.

Werther schrieb am 27.01.2015 um 11:43:35:
Nun dass ich 1450€ Netto verdiene, gehe ich davon aus, dass ich keinen Anspruch mehr darauf habe, oder?


Kommt drauf an, da man den Freibetrag berechnen muss. Und dann könnte immernoch ein Anspruch von (ich schätze mal) 300 € schlummern.

Werther schrieb am 27.01.2015 um 11:43:35:
Wie lange muss ich gearbeitet haben um mich einbürgern lassen zu können?


Aus der Probezeit sollte man schon sein.
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Antwort #5 - 27.01.2015 um 12:09:29
 
Herzlichen Dank für Ihre Antowort. Nun eine Letzte Frage. Gilt das Pflegegeld als Einkommen? Wie oben gesagt, wir haben eine pflegebedürftige Tochter, dafür bekommt meine Frau Pflegegeld i.h.v 305€. Kann dieses Geld auch als Einkommen mitberechnet werden? Da meine Frau deswegen nicht in der Lage ist, eine Vollzeit Stelle anzunehmen.
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Antwort #6 - 27.01.2015 um 12:23:08
 
Ich geh mal davon aus, dass Einkommen im Sinne von ALG 2 gemeint ist?

Wegen ALG 2, siehe Seite 39
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/m...

Für die Einbürgerung ist es wahrscheinlich unschädlich, da es ja dem Wohle des Kindes zukommen soll. Aber da kann dir bestimmt der Benutzer Odysseus genaueres schreiben.
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Antwort #7 - 27.01.2015 um 18:24:36
 
Für Einkommen meinte ich das Minimum das ich verdienen muss um meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und demzufolge die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen also:
"Aras schrieb am 27.01.2015 um 12:03:23:
Kommt drauf an, da man den Freibetrag berechnen muss. Und dann könnte immernoch ein Anspruch von (ich schätze mal) 300 € schlummern.


ich dachte mir es wäre möglich die 305 € Pflegegeld die meine Frau bekommt, als Einkommen mitzuberechnen, sodass wir keinen Anspruch auf ALG II hätten.
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Antwort #8 - 27.01.2015 um 19:55:55
 
Verstehe ich leider nicht. Entweder ihr habt Anspruch oder kein Anspruch. Du kannst ja auch einfach ALG2 beantragen und dann siehst du ja ob ihr Geld kriegt oder nicht. Und wenn kein Anspruch gibt...
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