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Bearbeitungszeit nach Abgabe des Bekenntnisses... (Gelesen: 7.455 mal)
Ikh34
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16.01.2015 um 22:38:24
 
Hallo Ihr Lieben!

Mein Mann wurde zur Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung geladen und hat dieses heute abgegeben. Wie lange dauert - der Erfahrung nach - die Bearbeitung nun noch?
Einbürgerung nach Paragraph 9, läuft seit Juli '14, keine Entlassung nötig (Indien - automatischer Verlust), keine Strafen o.ä.
Ihm wurde gesagt, dass er bald Bescheid bekommt, es müssten noch die üblichen Abfragen gemacht werden (dachte das passiert vorher?) ...
Um aufn Punkt zu kommen: ne grobe von-bis Angabe? (Jaja, bis 52 Wochen oder länger ..aber mal ernsthaft).
Vielen Dank im Voraus.
*ungeduldig*  Laut lachend
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Saxonicus
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Antwort #1 - 17.01.2015 um 03:19:36
 
Da wir hier nicht wissen, wie lange die verschiedenen Behörden brauchen, um die Abfragen zu beantworten, wir auch nicht   erahnen können wie viele "Fälle" Eure EBH noch zu erledigen hat und uns ebenfalls nicht bekannt ist wie diese EBH personalmäßig ausgestattet ist, empfiehlt sich ein Blick in die Glaskugel oder eine Anfrage bei dieser Dame Wahrsagerin

Am Ehesten hätte es die EBH selbst beantworten können, warum habt Ihr nicht gefragt ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ikh34
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Antwort #2 - 17.01.2015 um 22:16:47
 
Haben wir doch  Zwinkernd Auf die Frage wie lange es jetzt noch dauern würde, kam die Rückfrage wann der Antrag gestellt wurde und das halt noch die Abfragen gemacht werden - und "bald" war das genaueste.
Mir ist schon klar, dass ihr das auch nicht hellsehen könnt, aber ein gewisser Erfahrungsschatz ist ja doch vorhanden...was wo abgefragt wird und was da so normale Zeiten sind Zwinkernd.
Aber schön, dass sich nach all den Jahren die Dame mit der Glaskugel immer noch hierher verirrt  Laut lachend  Kuss
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reinhard
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Antwort #3 - 18.01.2015 um 13:29:24
 
Erfahrung kann nur haben, wer bei der gleichen Einbürgerungsbehörde, eventuell der gleichen Sachbearbeiterin (arbeitet sie halbtags? ganztags?), in der gleiche sozialen und familiären Situation, aus dem gleichen Herkunftsland ist. Und was nützt Dir eine parallele Erfahrung, wenn sie aus 2011 ist?

Solch eine Frage kann niemand beantworten.
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Odysseus
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Antwort #4 - 19.01.2015 um 09:48:24
 
Naja, erfahrungsgemäß dauern die Anfragen bei den Sicherheitsbehörden 2-6 Wochen.

Aber in welcher Art und Weise, in welcher Reihenfolge die EBH vor Ort nun arbeitet, kann hier keiner sagen.
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Ikh34
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Antwort #5 - 23.01.2015 um 22:43:52
 
Danke euch trotzdem. Schauen wir mal, ob/was sich bis Ende Februar tut.
Geduld ist eine Tugend  Laut lachend
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ruqa
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Antwort #6 - 24.01.2015 um 07:20:01
 
wir haben den prozess einen monat vor euch gestartet, haben anfang januar die zusicherung erhalten. drücke euch die daumen, dass ihr im selben zeitraster bleibt. da wir uns jetzt um die entlassung kümmer müssen, hat dein mann gute chancen, die staatsangehörigkeit schneller zu erlangen als der meine. viel erfolg!
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sessif
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Antwort #7 - 24.01.2015 um 16:31:31
 
ich habe auch heute ein bekenntnis und loyalitätserklärung bekommen und ich wurde zu einen Termin für Befragung oder sowas eingeladen aber ich weiß nicht wie  geht es weiter, kann mir jemandem erklären wie wird das Verfahren weiterlaufen.

ich bedanke mich vorab.
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Ikh34
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Antwort #8 - 24.01.2015 um 21:26:05
 
Hast du den Zettel mitbekommen? Dann fleißig lesen und lernen - zumindest bei meinem Mann war  es ein kurzes Gespräch, wo die Begrifflichkeiten quasi ein bisschen abgefragt wurden. Das Gespräch begann mit "Na dann legen Sie mal los" ...und dann waren nur noch wenige Fragen offen.
(Ob's überall so läuft wie hier im Staate Bayern kann ich natürlich nicht sagen Zwinkernd )

ruqa - Danke fürs Daumen drücken. Euch auch alles Gute!
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sessif
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Antwort #9 - 25.01.2015 um 19:05:31
 
Ikh34 Ja das habe ich bekommen und gelesen, was für Fragen werden die gestellt ist das ein Test ? ich habe schon die Einbürgerungstest bestanden soll das heiße ,dass wie eine mündliche Prüfung wird?
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Odysseus
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Antwort #10 - 26.01.2015 um 12:04:34
 
Es ist kein Test, aber wenn z.B. gefragt wird, was Gewaltenteilung ist, solltest Du entsprechend antworten können.
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erne
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Antwort #11 - 26.01.2015 um 16:23:22
 
Odysseus schrieb am 26.01.2015 um 12:04:34:
Es ist kein Test, aber wenn z.B. gefragt wird, was Gewaltenteilung ist, solltest Du entsprechend antworten können. 


hmmm ... wenn es kein Test ist:
was passiert, wenn man nicht antwortet - oder falsch antwortet?

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Antwort #12 - 26.01.2015 um 20:50:25
 
ich habe heute die Besprechung durchgeführt, es wurde mir viele Fragen gestellt, es wurde mir gesagt nach vier Wochen kriege ich die Antwort.
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Odysseus
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Antwort #13 - 27.01.2015 um 08:10:56
 
erne schrieb am 26.01.2015 um 16:23:22:
hmmm ... wenn es kein Test ist:
was passiert, wenn man nicht antwortet - oder falsch antwortet?



Dann wird er sich die Frage gefallen lassen müssen, warum er unterschrieben hat - was ja wohl voraussetzt, dass er es gelesen und verstanden hat.
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erne
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Antwort #14 - 27.01.2015 um 13:42:21
 
Odysseus schrieb am 27.01.2015 um 08:10:56:
Dann wird er sich die Frage gefallen lassen müssen, warum er unterschrieben hat - was ja wohl voraussetzt, dass er es gelesen und verstanden hat.


dann kann er ja auch antworten, dass die Antwort in dem Dokument steht, welches er gelesen und verstanden hat.


sorry, aber entweder ist es ein Test oder nicht ... und wenn nicht, dann sollte die Antwort keine Rolle spielen.
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