Hallo zusammen,
ich habe hier schon ein wenig gesucht, aber es sind immer so viele verschiedene Situationen, dass ich doch lieber direkt frage.
Ein Freund von mir (nicht aus der EU), lebt und arbeitet in Deutschland seit 4,5 Jahren. Letztes Jahr hat er den Job gewechselt, und leider wurde ihm zum Ende der Probezeit gekündigt.
Sein Aufenthalt nach §18 läuft bis Ende Februar, und sein letzter Arbeitstag wird einige Tage vorher sein.
Da er sehr unwahrscheinlich so schnell eine neue Stelle findet, fragt er sich nun wie es um seinen Aufenthalt steht.
Wird ihm sein Aufenthalt verlängert? Oder bekommt er eine
FB?
Er hat ja Anrecht auf Alg1 (wird er schnellsten beim Amt beantragen), und da er 4,5 Jahre durchgehend eingezahlt hat, wird er ja schon durch Alg1 etwas länger gesichert sein (also sein Lebensunterhalt).
Trotzdem ist er sich nicht sicher, wie die
ABH mit solchen Situationen umgeht. Könnt ihr uns ein wenig aufklären?
Er lebt in Bayern.
Danke!