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befristeter Aufenthalt §18 - Kündigung durch Arbeitgeber (Gelesen: 1.145 mal)
Stella Diver
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Brasilianisch
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22.01.2015 um 09:48:32
 
Hallo zusammen,

ich habe hier schon ein wenig gesucht, aber es sind immer so viele verschiedene Situationen, dass ich doch lieber direkt frage.

Ein Freund von mir (nicht aus der EU), lebt und arbeitet in Deutschland seit 4,5 Jahren. Letztes Jahr hat er den Job gewechselt, und leider wurde ihm zum Ende der Probezeit gekündigt.

Sein Aufenthalt nach §18 läuft bis Ende Februar, und sein letzter Arbeitstag wird einige Tage vorher sein.

Da er sehr unwahrscheinlich so schnell eine neue Stelle findet, fragt er sich nun wie es um seinen Aufenthalt steht.

Wird ihm sein Aufenthalt verlängert? Oder bekommt er eine FB?

Er hat ja Anrecht auf Alg1 (wird er schnellsten beim Amt beantragen), und da er 4,5 Jahre durchgehend eingezahlt hat, wird er ja schon durch Alg1 etwas länger gesichert sein (also sein Lebensunterhalt).

Trotzdem ist er sich nicht sicher, wie die ABH mit solchen Situationen umgeht. Könnt ihr uns ein wenig aufklären?

Er lebt in Bayern.

Danke!
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Aras
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Antwort #1 - 22.01.2015 um 09:59:17
 
Er beantragt einfach erneut einen Aufenthaltstitel gemäß § 18. Er zeigt auch seinen ALG 1 Bescheid vor, damit man sieht, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Der Antrag wird dann angenommen, aber nicht beschieden. Zur Bescheinigung erlaubten Erwerbstätigkeit holt er sich eine Fiktionsbescheinigung. Er sucht sich einen passenden Job. Sobald er den hat, legt er den Arbeitsvertrag der Ausländerbehörde vor. Dann bescheidet die Ausländerbehörde den Antrag und er kriegt die Aufenthaltserlaubnis.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Stella Diver
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Antwort #2 - 22.01.2015 um 10:04:17
 
Das heißt also, dass er - während er Alg1 bezieht - sich auf jeden Fall normal aufhalten kann (nach Antrag in de ABH natürlich) und einen Job suchen kann?

Sei gesagt, dass er schon 2 Telefoninterviews hat, und wir gehen davon aus, dass es keine 6 Monate dauert, bis er eine neue Stelle hat (IT Fachmann), aber ihr wisst ja, wie es manchmal sein kann.

Danke für deine Antwort Smiley
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Aras
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Antwort #3 - 22.01.2015 um 10:58:59
 
Stella Diver schrieb am 22.01.2015 um 10:04:17:
Das heißt also, dass er - während er Alg1 bezieht - sich auf jeden Fall normal aufhalten kann (nach Antrag in de ABH natürlich) und einen Job suchen kann?


Ja Smiley
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