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Fragen zu Visum für thailändische Freundin (Gelesen: 4.012 mal)
Seidendachs
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18.01.2015 um 16:44:29
 
Hallo zusammen,

nachdem ich mich nun viele Tage durch das Internet gelesen habe, bezüglich eines Visums für meine Freundin aus Thailand und alle Fälle doch immer irgendwie individuell sind, hoffe ich, dass ein weiterer Post zu diesem Thema ok ist.

Kurz etwas zur Vorgeschichte:
Ich bin im letzten Jahr das erste Mal in Thailand gewesen, um dort Strandurlaub zu machen.
Dort jemanden kennen zu lernen, für den ich jetzt all diese Mühen auf mich nehme, wäre mir im Traum nicht eingefallen.
Ich bin also, wie die Jungfrau zum Kind an meine Freundin geraten.

Nachdem ich aus dem Urlaub zurück war und der Kontakt nicht abbrach und sich intensivierte, bin ich kurze Zeit später erneut zu ihr geflogen.

Für alle, die jetzt reflexartig denken mögen, dass sich hier wieder ein Farang vom Lächeln der hübschen Thais blenden lässt, kann ich nur sagen, dass das mit Nichten der Fall ist. Sie lächelt nämlich eher selten. Zwinkernd
Fakt ist, dass für uns die Reise noch nicht vorüber ist und das Leben ist viel zu kurz, um auf die nächste Möglichkeit zu warten, vielleicht Zufriedenheit zu erlangen.
Egal, jeder mag denken was er will.

Aber da sie meine Seite noch nicht kennt, sprich, sie noch nie in Deutschland war, möchte ich ihr mein Land zeigen und wie ich lebe. Auch wäre es von unschätzbarem Wert, zu sehen, wie man zusammen im Alltag agiert.
Ich denke, ohne diese Erfahrung wird es auch schwierig für sie, eine Entscheidung zu treffen, ob sie sich auf lange Sicht vorstellen könnte, mir vielleicht irgendwann nach Deutschland zu folgen.
Allerdings steht für mich auch noch nicht fest, ob ich nicht auswandern würde. Ist ja schon was kühler hier und das hat mich ja auch erst nach Thailand getrieben...

Für ein Besuchsvisum sollte es von meiner Seite aus keine Bedenken geben, für die VE
- Mietvertrag und aktuelle Heizkostenabrechnung
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z.B letzte drei Gehaltsabrechnungen)   
- Auslandskrankenversicherungsnachweis des Besuchers (würde ich halt hier abschliessen)

Wenn ich den Hinweis vom auswertigen Amt richtig lese, muss ich den Nachweis für die Auslandskrankenversicherung nicht nach Thailand schicken.
Zitat: "Der Krankenversicherungsnachweis kann hier oder bei der Botschaft vorgelegt werden."

Allerdings habe ich auch gelesen, dass es vorkommen kann, dass eine Einreise verweigert werden kann, wenn auf Verlangen, sowohl die VE, als auch KV nicht vorgezeigt werden kann.

Da also von meiner Seite aus keine Schwierigkeiten zu erwarten sind, liegen diese, welch Überraschung auf Seiten meiner Freundin und der Glaubhaftigkeit zur Rückkehrbereitschaft.

- Sie hat einen minderjährigen Sohn (9 Jahre), der allerdings nicht in ihrem Haushalt lebt, sondern beim geschiedenen Vater. Sie liebt ihren Sohn aber sehr, nur die Umstände erlauben es nicht, dass er bei ihr lebt. Das mag ich an Thailand schon mal gar nicht.
- Sie arbeitet als Masseurin (ja, nur als Masseurin), in einem Touristenort und dort gibt es so gut wie keine Arbeitsverträge. Sie arbeitet dort seit über einem Jahr.
- Sie hat allerdings ein Angebot erhalten, in Bangkok an einer Schule für Masseure als Lehrerin zu arbeiten. Diesen Job wollte sie verständlicher Weise aber erst annehmen, wenn sie wieder von ihrem Besuch bei mir zurück in Thailand ist. Ich habe hier in einem Post gelesen, dass eine Kopie vom Arbeitsvertrag hilfreich sein könnte, sofern sie ihn dann auch annimmt.
- Bankkonto ist vorhanden.
- Kein Grundbesitz

Nun noch ein paar Fragen:
- Kann es helfen, wenn ich diese Umstände und meine Beweggründe in einem persönlichem Schreiben an die Botschaft formuliere?
- Ist es immer noch nötig, eine Hinflug-Reservierung vorzuweisen? Wenn ja, wie exakt muss die sein. Ich weiß ja nicht genau, bis wann die Botschaft entschieden hat.
- Würde es helfen, wenn ich eine Rückflug-Reservierung für uns beide machen würde? Ich würde nämlich im Anschluß an Ihren Besuch, noch ein paar Wochen mit ihr zurück fliegen wollen.
- Gibt es noch irgendwelche Unterlagen, die ich ihr zuschicken muss?
- Wenn ja, müssen diese im Original zugeschickt werden oder reicht es, wenn sie diese als Ausdruck hat?
- Vielleicht noch andere Hinweise / Möglichkeiten, die ich übersehen haben könnte?

Vielen Dank für eure Hinweise
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Antwort #1 - 18.01.2015 um 17:07:41
 
Beim Visaantrag wird kein Antrag des Einladers/Gastgebers sondern des ausl. Gastes/Eingeladenen entschieden.
Dies vorweg da viele Einlader die Ablehnung des Gastes persoenlich nehmen..

Das Problem hier duerfte die Rueckkehrbereitschaft/Verwurzelung im Heimatland sein, diese wird oft im Zusammenhang mit dem geplanten Reisezeitraum gesehen.
Du sagst nichts dazu fuer wie lange sie dich besuchen soll.

Deine Ausfuehrungen zu Deiner Freundin geben keine starken Anhaltspunkte zu Rueckkehrbereitschaft oder Verwurzelung.
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Seidendachs
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Antwort #2 - 18.01.2015 um 20:58:42
 
Da hast Du natürlich Recht.
Mir ist schon klar, dass nicht über mich, sondern über sie entschieden wird.

Beim Zeitraum habe hatte ich noch nicht konkret entschieden, ob 2-3 Monate.

Und das die Anhaltspunkte zur Rückkehrbereitschaft für die Botschaft nicht plausibel genug sein können, kann ich verstehen, auch wenn ich sie nicht für gerechtfertigt halte.
Aber die können den Menschen sowieso nur vor den Kopf schauen.
Im Endeffekt kann man es nur versuchen und hoffen, dass es widererwarten klappt.


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Seidendachs
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Antwort #3 - 18.01.2015 um 21:30:45
 
Wäre ein Visum für einen Sprachkurs eine Alternative?
Also Spracherwerbs-Visum?
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Antwort #4 - 18.01.2015 um 21:37:54
 
wozu braucht eine Masseurin Deutschkenntnisse?
Wieso können diese Deutschkenntnisse nicht in Thailand erworben werden?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 19.01.2015 um 00:28:37
 
Ich verstehe Deine Frage nicht ganz.
Wenn jemand deutsch lernen will, ist es nicht ideal das da zu machen, wo die Sprache auch aktiv genutzt wird?!
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Aras
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Antwort #6 - 19.01.2015 um 00:53:11
 
Ich mag mexikanisches Essen. Ich kann also a) ins lokale mexikanische Restaurant gehen oder b) nach Mexiko fliegen und dort in die Restaurants zum speisen gehen. Warum fliege ich wohl nicht nach Mexiko?

also es geht mir um die Analogie. Die Freundin kann kein deutsch, und will deutsch lernen? Sie hat kaum Klientel, dass  mit ihr interessante Gespräche führen möchte. Sie massiert nur. Wäre sie tourguide, dann wäre es was anderes. Aber ist sie nicht.

es wäre einfacher und ehrlicher ein Heiratsvisum zu beantragen und dann am ende der dreimonatigen Gültigkeitsdauer zu heiraten oder es sein zu lassen. Um zu schauen ob man kompatibel ist, gibt es nunmal kein Visum. Und dass ist leider so,dass man bei binationalen Paaren solche Probleme hat.
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Antwort #7 - 19.01.2015 um 07:32:57
 
Also, dass heißt, wenn man jemanden nach Deutschland einladen will, muss man quasi in der Botschaft lügen?!
So tun, als ob man nur "befreundet" ist.
Die sind doch auch nicht blöd.

Ich finde sowas echt schon diskriminierend
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Antwort #8 - 19.01.2015 um 08:38:56
 
Es ist nunmal so, dass Thailand keine Visafreiheit hat und somit keinen "Vertrauensvorschuss".

Wäre es nicht schon anlügen der Botschaft, wenn man sie ein Sprachlernvisum beantragen wollte, und nur dich besuchen wollen würde?

Deutschland ist bei der Vergabe von Besuchsvisa ziemlich knickrig.
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Antwort #9 - 19.01.2015 um 10:41:48
 
Im Falles dass ihr tatsächlich vorhaben solltet ein Visum für einen Sprachkurs zu beantragen, der eigentliche Besuchsgrund aber rein touristischer Natur ist, dann möchte ich dich mal ganz dezent auf die Straftatbestände der Visaerschleichung und deren Folgen hinweisen.
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Antwort #10 - 19.01.2015 um 11:09:12
 
Seidendachs schrieb am 18.01.2015 um 20:58:42:
Beim Zeitraum habe hatte ich noch nicht konkret entschieden, ob 2-3 Monate.


2-3 Monate ... für ein erstes Besuchsvisum dürfte der Schuss nach hinten losgehen. Wer hat schon 2-3 Monate Urlaub?
Da wird mit Sicherheit an der Rückkehrbereitschaft gezweifelt.
Wenn sie 2-3 Monate abkömmlich ist, dann vielleicht auch länger ... vielleicht für immer.

2-3 Wochen beim ersten Antrag auf ein Besuchsvisum sind ein Zeitraum, der für einen ersten Besuch ins Auge gefasst werden sollte.
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Antwort #11 - 19.01.2015 um 12:23:39
 
Aras schrieb am 19.01.2015 um 08:38:56:
Wäre es nicht schon anlügen der Botschaft, wenn man sie ein Sprachlernvisum beantragen wollte, und nur dich besuchen wollen würde?
Ja, aber es ist doch nicht weniger unehrlich, ein Heiratsvisum zu beantragen, wenn die Freundin den TS nur besuchen will. Oder?

Aras schrieb am 19.01.2015 um 00:53:11:
es wäre einfacher und ehrlicher ein Heiratsvisum zu beantragen und dann am ende der dreimonatigen Gültigkeitsdauer zu heiraten oder es sein zu lassen.


Seidendachs schrieb am 18.01.2015 um 16:44:29:
1 Kann es helfen, wenn ich diese Umstände und meine Beweggründe in einem persönlichem Schreiben an die Botschaft formuliere?
2 Ist es immer noch nötig, eine Hinflug-Reservierung vorzuweisen? Wenn ja, wie exakt muss die sein. Ich weiß ja nicht genau, bis wann die Botschaft entschieden hat.
3 Würde es helfen, wenn ich eine Rückflug-Reservierung für uns beide machen würde? Ich würde nämlich im Anschluß an Ihren Besuch, noch ein paar Wochen mit ihr zurück fliegen wollen.
4 Gibt es noch irgendwelche Unterlagen, die ich ihr zuschicken muss?
5 Wenn ja, müssen diese im Original zugeschickt werden oder reicht es, wenn sie diese als Ausdruck hat?
6 Vielleicht noch andere Hinweise / Möglichkeiten, die ich übersehen haben könnte?
1. Ein langes Schreiben dürfte wenig bringen. Einfach ein oder zwei kurze Sätze wie "Das ist meine Freundin seit 20xx. Ich habe nicht soviel Urlaub sie ständig in ihrem Herkunftsland zu besuchen und lade sie deswegen für n Wochen ein."
2. Einfach eine unverbindliche Flugreservierung/itinerary für eine Flugverbindung. Die Reservierung kann ruhig verfallen.
3. egal
4. die VE
5. VE im Original, den Versicherungsschein für Reisekrankenversicherung kann sie sich als pdf ausdrucken
6. das Besuchsvisum ist schon das richtige für den vorgesehenen Aufenthaltszweck. Wenn ihr, wie es vorgeschlagen wurde, nach einer eventuellen Verweigerung des Besuchsvisums, ein Heiratsvisum beantragt und vorgebt heiraten zu wollen, nur damit sie dich für ein paar Monate besuchen kann, wäre dessen Nutzung wohl wieder strafbar.
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Antwort #12 - 19.01.2015 um 16:48:17
 
Ich danke euch vielmals für eure Antworten.
Mir liegt es fern, irgend etwas illegales machen zu wollen.
Und ich habe das mit dem Sprachvisum nur gehört und nicht verstanden, warum man es nicht auf diese Weise machen kann.
Aber es ist schon zum verzweifeln, wie viele Steine einem in den Weg gelegt werden.
Denn eigentlich befindet man sich immer in einer Zwickmühle.
Bei dem Einen macht man sich strafbar, bei dem Anderen wird einem nicht geglaubt und der Besucher anscheinend unter Generalverdacht gestellt.

Was ich nicht verstehe, ist dass ich ja eine VE abgeben muss und wenn denn dann der Besuch verduften würde, ich doch die ganzen Kosten und den Ärger am Hals hängen hätte.
Ich bürge doch schließlich für meinen Gast und da sollte es mir ja auch ein Anliegen sein, dass er nicht abhaut, sofern überhaupt der Wunsch danach bestehen würde.

Und ein längerer Aufenthalt wäre schon allein aus Kostengründen für den Flug sinnvoll. Und da eine Masseurin ja nicht zu den Top-Verdienern gehört, könnte man als "Farang" diesen Verdienstausfall schon schultern. Auch über mehrere Monate.
Die Touristen gehen ja nicht ohne Grund jeden Tag zur Massage. Die meisten Masseure haben ja eben noch nicht mal einen Arbeitsvertrag und leben von der Hand in den Mund und wenn sie gefeuert werden, müssen sie sich am nächsten Tag was neues suchen.
Somit ist das mit "Urlaub" haben ja eh so eine Sache.
Habe ich bei der Tante von meiner Freundin erlebt, die innerhalb eines Monats von Krabi, nach Bangkok, Ko Samui, Bangkok, etc. pp. gependelt ist, bis sie jetzt mal auf Phi Phi eine Anstellung gefunden hat. Und die ist wirklich eine Fachkraft!

Aber, um es auf den Punkt zu bringen, bleibt mir also fast nichts anderes übrig als mich aus meinem, ach so "gastfreundlichem" Land zu verdrücken, sofern ich das weiter führen möchte.
Und wenn ich es dann noch weiter führen möchte und mit ihr nach Deutschland will, ihr einen Deutschkurs zu verpassen und sie zu heiraten.

Ich erinnere mich gerade noch an den schönen Spruch von der WM 2006.
"Die Welt zu Gast bei Freunden".

Bisher habe ich mir zu diesem Spruch nichts gedacht. Doch jetzt weiß ich, wie fehl am Platze er ist...
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Antwort #13 - 19.01.2015 um 17:11:39
 
Seidendachs schrieb am 19.01.2015 um 16:48:17:
... Und ein längerer Aufenthalt wäre schon allein aus Kostengründen für den Flug sinnvoll. Und da eine Masseurin ja nicht zu den Top-Verdienern gehört, könnte man als "Farang" diesen Verdienstausfall schon schultern. Auch über mehrere Monate.


Ein Freund von mir hat seine Verlobte seit einem Monat zu Besuch - der erste! Und sie hat noch einen Monat. Geht offebar doch!
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