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D-Visum und Herumreisen in Europa (Gelesen: 3.824 mal)
Afreakana
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12.01.2015 um 19:25:50
 
Tagchen beisammen!

Ich weiß jetzt nicht ob ich hier in diesem Subforum richtig bin mit meiner Frage... Falls nein, dann bitte verschieben. Smiley

Meine Ehefrau (Senegalesin) hat heute endlich ihr D-Visum mit Gültigkeit für Deutschland von der deutschen Botschaft in Dakar in den Reisepass geklebt bekommen zum Familiennachzug (Mein Dank dafür an deren Mitarbeiter!). Nun wollen wir sobald sie hier ist noch unsere Flitterwochen nachholen und dazu eventuell nach Italien/Frankreich/Spanien oder England (ist noch nicht klar derzeit) reisen.

Nun meine Frage, da ich davon ausgehe, daß sich in diesem Fall die Gültigkeit tatsächlich nur auf Deutschland bezieht.

Was müssen wir nun tun, um unsere Flitterwochen in einem anderen europäischen Land verbringen zu können? Braucht es da für meine Frau dann vom jeweiligen Land bzw den Transitländern auch die jeweiligen Visa? Oder was ist da sonst erforderlich?

Ich seh grad, daß England kein Schengenmitglied ist. Was ist der Unterschied zu den anderen genannten Ländern für meine Frage?

Lieben Gruß vom Afreakana
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Einbeck
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Antwort #1 - 12.01.2015 um 19:55:29
 
Das D-Visum ist schengenfähig und gilt daher auch für alle Schengener Staaten., d.h. im Rahmen der Gültigkeit können andere Schengen-Staaten bereist werden.
England, als nicht Schengen-Staat, da braucht Sie ein Visum,
bzw. bei gemeinsamer Reise mit Ehemann .... aber dazu gibt es hier eine besonderen Thread..
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Afreakana
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Antwort #2 - 12.01.2015 um 20:04:47
 
Danke für die schnelle Antwort! Smiley

Und wie finde ich den anderen von dir erwähnten Thread bitte? Welche Suchbegriffe muss ich benutzen? War da ergebnislos.
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Einbeck
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Antwort #3 - 12.01.2015 um 20:14:18
 
Thread zu Eu/Freizügigkeit und Visaerfordernis..
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1416391846

Visa beantragen, da von Briten gefordert...
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Afreakana
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Antwort #4 - 13.01.2015 um 15:51:47
 
Erneut herzlichen Dank für deine Antwort!

LG, Afreakana
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Antwort #5 - 13.01.2015 um 18:16:07
 
Was steht denn bei Anzahl der Einreisen auf dem Visum?

MULT oder 1 ?
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Daddy
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Antwort #6 - 13.01.2015 um 20:17:29
 
MaxPower schrieb am 13.01.2015 um 18:16:07:
Was steht denn bei Anzahl der Einreisen auf dem Visum?


Spielt das eine Rolle? Nein, das D- Visum ist seit 2010 (VO (EG) 265/2010) schengenrechtlich einem nationalen Aufenthaltstitel gleichgestellt... http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1285707089/15#15

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MaxPower
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.01.2015 um 22:02:35
 
Selsbtverständlich hat man mit dem D Visum die Reiserechte gemäß Art 21 SDÜ.

Falls jedoch nur eine Einreise eingetragen sollte und die Person extra Schengen versucht einzureisen. Könnte je nach Land zu Problemen kommen und im schlimmsten Fall zu einer Zurückweisung.

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Daddy
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Antwort #8 - 14.01.2015 um 09:37:04
 
MaxPower schrieb am 13.01.2015 um 22:02:35:
Könnte 

Könnte, müsste, sollte oder vielleicht auch nicht...
Fakt ist, dass die Reiserechte bestehen unabhängig der eingetragenen Anzahl der Einreisen (steht zumeist ohnehin "MULT" drauf). Wenn irgendein Grenzer in irgendeinem Land irgendeinen Fehler macht, dann kann und muss das hier nicht diskutiert werden.

Aber schön, du hast drauf hingewiesen, die Schallwellen schwingen noch etwas nach, dem TS ist damit nicht geholfen und wir belassen es nunmehr dabei!

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Antwort #9 - 14.01.2015 um 11:02:09
 
Nur noch um die Frage zu klären, es steht MULT beim Punkt Einreisen.

Und herzlichen Dank an alle die sich hier eingebracht haben! Ich bin immer froh wenn mir jemand bei Sachen hilft, wo ich keinen blassen Schimmer hab... Zwinkernd

LG, Afreakana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 21.02.2015 um 12:38:07
 
Ich kann mir kaum vorstellen das ein D- Visum zum zwecke der Familienzusammenführung MULT eingedruckt stehen hat.
Ausserdem ist bei einem Visum zum zwecke der Familienzusammenführung unmittelbar nach Einreise die Ausländerbehörde zu kontaktieren.
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Antwort #11 - 21.02.2015 um 12:47:00
 
hajo57 schrieb am 21.02.2015 um 12:38:07:
Ich kann mir kaum vorstellen das ein D- Visum zum zwecke der Familienzusammenführung MULT eingedruckt stehen hat.


Doch, praktisch immer. Wenn Du es Dir nicht vorstellen kannst, guck einfach nach. Steht da. Immer.


Zitat:
Ausserdem ist bei einem Visum zum zwecke der Familienzusammenführung unmittelbar nach Einreise die Ausländerbehörde zu kontaktieren.


Nein. Das ist empfehlenswert, aber das Visum ist seit 2005 ein AT. Die Ausländerbehörde "muss" während der Gütligkeit, also spätestens nach 89 Tagen kontaktiert werden.

Praktischer ist es, es sofort zu machen, die AE zu beantragen. Aber gleich danach darf man eine Rundreise machen, mit diesem Visum kein Problem in allen anderen Schengenstaaten. Mit der Antragstellung gilt das Visum auch über die 90 Tage hinaus, das kann man sich mit einer FB bestätigen lassen.
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