Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Aufenthalt (Gelesen: 7.972 mal)
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt
Antwort #15 - 01.10.2010 um 10:56:55
 
Hi...

Zitat:
§19 ist doch normalerweise eine NE oder täusche ich mich da?

Mag sein, spielt das im vorliegenden Fall eine erwähnens- und somit diskussionswürdige Rolle?

Zitat:
Ist dumm gelaufen, warum habt ihr nicht gewartet bis ihr die AE hattet, bzw. seid vorher zur ALB und habt um eine zügige Bearbeitung gebeten.

Wenn der Hund nicht geschissen hätte, hätte er den Hasen gefangen...  Augenrollen

Was soll diese was-wäre-gewesen-wenn-Diskussion...?
Der Fall liegt hier anders, der TS kann es eh nicht mehr ändern und insofern ist eine Fortführung dieses Gedanken entbehrlich...


Zitat:
Nun, da vermutlich kein multiple entry visum - müsst ihr ein neues Visum beantragen.

Müssten sie so oder so, da das Visum ohnehin zeitlich abgelaufen ist.

tariktj schrieb am 29.09.2010 um 10:31:12:
mein Frau hat ein Familienzusammenführung Visum und war gültig bis 28.09.2010


Im Übrigen erlaube ich mir hinsichtlich der Schengenwirksamkeit von D- Visa auf diesen Thread hinzuweisen.
Laut Europäische Kommission sind mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 265/2010 die Inhaber von D-Visa den Inhabern nationaler Aufenthaltstitel im Hinblick auf die schengenweiten Reiserechte in vollem Umfang gleichgestellt. Die im D-Visum eingetragene Anzahl der Einreisen ist somit nicht mehr von Bedeutung für das Reiserecht nach Art. 21 Abs. 2 a SDÜ.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Anzahl der Einreisen auch für die Einreise nach D keine Rolle mehr spielen kann.
Es wäre ja gerade zu widersinnig, wenn der Inhaber eines deutschen -schengenwirksamen- AT sich legal im Schengengebiet aufhält und die Rückkehr nach D eine unerlaubte Einreise wäre.

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt
Antwort #16 - 01.10.2010 um 11:07:17
 
Daddy schrieb am 01.10.2010 um 10:56:55:
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Anzahl der Einreisen auch für die Einreise nach D keine Rolle mehr spielen kann.
Es wäre ja gerade zu widersinnig, wenn der Inhaber eines deutschen -schengenwirksamen- AT sich legal im Schengengebiet aufhält und die Rückkehr nach D eine unerlaubte Einreise wäre.

Beim Gedanken "Multi oder "Anzahl der Einreisen 1" geht es doch darum, ob bei einer Ausreise aus dem Schengen Gebiet man dort wieder einreisen kann oder nicht. Bei einem Schengen Visum mit "Anzahl der Einreisen 1" kann man sich auch innerhalb der Schengen Staaten frei bewegen. Ebenso ist eine (Rück) Einreise nach Deutschland möglich, nicht aber wenn man das Schengen Gebiet komplett verläßt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt
Antwort #17 - 01.10.2010 um 11:32:27
 
steini007 schrieb am 01.10.2010 um 11:07:17:
Beim Gedanken "Multi oder "Anzahl der Einreisen 1" geht es doch darum, ob bei einer Ausreise aus dem Schengen Gebiet man dort wieder einreisen kann oder nicht. Bei einem Schengen Visum mit "Anzahl der Einreisen 1" kann man sich auch innerhalb der Schengen Staaten frei bewegen. Ebenso ist eine (Rück) Einreise nach Deutschland möglich, nicht aber wenn man das Schengen Gebiet komplett verläßt.


Du vermischt da zwei unterschiedliche Bereiche...
Reiserechte mit Schengenvisum = Art. 19 SDÜ
Reiserechte mit AT = Art. 21 SDÜ...

Das D- Visum hinsichtlich wird der Reiserechte schengenrechtlich einer NE / AE gleichgestellt (Art. 21 Abs. 2a SDÜ)... und dabei kommt es nicht auf den Ort der Einreise in den anderen Schengenstaat an.
Insofern kann man mit einem D- Visum nach Ausreise aus dem Schengengebiet wieder in einen anderen Schengenstaat einreisen, selbst wenn das Visum nur für eine einmalige Einreise ausgestellt wurde.

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
burma
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt
Antwort #18 - 01.10.2010 um 11:59:52
 
Daddy schrieb am 01.10.2010 um 10:56:55:
m Übrigen erlaube ich mir hinsichtlich der Schengenwirksamkeit von D- Visa auf diesen Thread hinzuweisen.



Es ist mir neu, dass nationale D-Visen jetzt auch schengenweite Gültigkeit haben. Die geänderte Verordnung war mir neu.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt
Antwort #19 - 01.10.2010 um 12:26:49
 
Zitat:
Es ist mir neu, dass nationale D-Visen jetzt auch schengenweite Gültigkeit haben. Die geänderte Verordnung war mir neu. 

Diese Thematik wurde in diesem Thread behandelt:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1270022396
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt
Antwort #20 - 01.10.2010 um 12:37:46
 
steini007 schrieb am 01.10.2010 um 12:26:49:
Diese Thematik wurde in diesem Thread behandelt:


..., den Daddy in Antwort # 15 schon mal verlinkt hatte  Augenrollen -

Leute lest doch die threads wenigstens aufmerksam, wenn schon über soviele "wenns" und "abers" diskutiert wird, die mit dem Ursprung der Fragestellungen nur am Rande zu tun haben.

*tiefseufzender*

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema