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Familienrecht - Sie möchte mit Kind zurück ins Heimatland (Gelesen: 4.089 mal)
MsShrek
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09.01.2015 um 16:00:09
 
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zu einem derzeitigen Problem (nicht mein eigenes).

Sie (Ausländerin aus Asien) lebt hier bei ihrem Mann. Der wiederum wohnt mit ihr und deren Kind (ca. 1 Jahr und in Deutschland geboren) bei seinem asiatischen Onkel und deutscher Tante mit mehreren Kindern im Haus.
Er ist bei seiner Familie in der Firma als Koch angestellt, lebt seit über 10 Jahren hier, hat aber noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.

Die Tante des Mannes spielt beide gegeneinander aus und nutzt sie praktisch als Sklavin für den Haushalt (schlägt sie auch ab und zu mal). Sie darf sich nichtmal um ihr eigenes Kind kümmern, das aber sehr wohl noch seine Mutter braucht, da es noch sehr klein ist.
Die Tante erzählt dem Mann nur Unwahrheiten und schlechte Dinge über seine Frau, so dass er nicht mehr auf ihrer Seite ist und sagt, sie soll gefälligst tun, was die Tante ihr sagt.

Sie möchte einfach nur wieder zurück zu ihrer Familie nach Asien, die auch Bescheid weiß, was hier passiert. Sie möchten auch, dass sie mit ihrem Baby zurückkommt.

Die deutsche Tante aber sagt, sie könne gehen. Aber nicht mit dem Kind.

Nun wird versucht, sie zu einer Unterschrift auf einem Dokument zu zwingen, was sie vorher nicht lesen darf.
Sie ist sich ziemlich sicher, dass es sich hierbei um das Kind handelt (dass Sie das Sorgerecht abtritt o.ä.), weiß es aber nicht genau, weil sie es eben nicht lesen darf (!).
Momentan stellt sie sich noch quer, aber wie lange das noch gut geht, weiß ich nicht, da sie natürlich große Angst hat.
Der "offizielle Termin" für diese Unterschrift soll irgendwann nächste Woche sein.

Ist es überhaupt möglich, dass sie z.B. einfach ihr Kind nimmt und nach Hause ins Ausland geht oder fällt sowas unter Kindesentführung?

Was kann sie tun, wenn der Vater sich querstellt und sein Einverständnis nicht gibt, dass sie das Kind mitnimmt?

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Aras
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Antwort #1 - 09.01.2015 um 16:09:09
 
Mit dem Kind ins Frauenhaus?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tiggger
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Antwort #2 - 09.01.2015 um 16:32:46
 
Hat das Kind überhaupt schon einen Reisepass?
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reinhard
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Antwort #3 - 09.01.2015 um 16:54:28
 
Beide Eltern entscheiden gemeinsam, ob das Kind ins Ausland reisen darf. Einigen sie sich nicht, bleibt das Kind wo es ist.

Der richtige Weg ist tatsächlich ins Frauenhaus oder zumindest zur Beratungsstelle des Frauenhauses, von dort vielleicht zur Anwältin (z.B. mit Beratungsschein), die weiter hilft.
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MsShrek
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Antwort #4 - 09.01.2015 um 17:00:34
 
Danke. Ja.. ich hab da grad etwas herumtelefoniert und das auch herausgefunden.
Geht wohl alles nur über das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Den Beratungsschein könnte man für sie wo bekommen? Dadurch dass ihr Mann ja in der Firma der Familie angestellt ist, leben Sie ja nicht von ALG II.
Aber sie hat keinen Zugang zu eigenen Mitteln. Kann sie da überhaupt einen Beratungsschein bekommen?
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Aras
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Antwort #5 - 09.01.2015 um 17:10:48
 
Ja. Niemand soll ohne Rechtsbeistand bleiben - auch nicht der Arme.

Nach der Trennung wird sie ja kein Geld vom Ehemann bekommen.

Wahrscheinlich wird das Frauenhaus bzw. die Beratungsstelle helfen. Im Zweifel kann sogar der Anwalt den Beratungshilfeschein beantragen.
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MsShrek
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Antwort #6 - 09.01.2015 um 17:15:45
 
Ah ok. Das sind ja schonmal gute Nachrichten.

Mir wurde von der Frauenberatungsstelle gesagt, dass sie sich selbst kümmern muss, wenn sie ins Frauenhaus möchte. Das ist nicht das Problem. Das könnten wir arrangieren, aber sie darf das Haus nicht mit ihrem Kind verlassen - da passt immer jemand auf.

Angenommen sie geht ins Frauenhaus - kann sie dann mit polizeilichem Beistand (zum Beispiel) zurück und ihr Kind und ihren Pass abholen oder kann da jemand sagen, dass sie ihr Kind nicht mitnehmen darf?
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Antwort #7 - 09.01.2015 um 17:20:08
 
Sie sollte lieber (bei der nächsten Eskalation) die Polizei anrufen und sagen: "Hallo, ich heiße XYZ. Ich wohne in XY Str. 99. Ich brauche Hilfe. Kommen Sie bitte schnell". Ganz wichtig "Ich brauche Hilfe!". Das ist quasi das Stichwort, wo die Polizei aktiv werden muss.

Und dann kommt die Polizei und sie sagt sie möchte ins Frauenhaus mit ihrem Kind.
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Antwort #8 - 09.01.2015 um 17:22:04
 
Anders geht es nicht? Ich glaube, sie hätte zuviel Angst, das so zu machen..
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Antwort #9 - 09.01.2015 um 17:35:06
 
Typisch. Aber darum sagte das Frauenhaus auch, dass sie das selber schaffen muss.

Das Frauenhaus kann für sie nicht die Polizei rufen oder für sie das Kind mit nehmen.
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reinhard
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Antwort #10 - 09.01.2015 um 17:35:07
 
Es nützt aber nichts: Wenn sie etwas ändern möchte, muss sie das tun. Entweder geht sie zur Beratungsstelle oder ins Frauenhaus oder ruft die Polizei.

Wenn sie nichts macht, kann ihr auch niemand helfen.
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MsShrek
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Antwort #11 - 09.01.2015 um 18:03:34
 
Nee, das ist richtig. Montag hab ich erstmal einen Termin mit der F-Beratungsstelle für sie vereinbart.
Sie würde es machen, nur mit dem Kind wird es eben schwierig, wenn sie sich nicht traut die Polizei zu rufen.
Daher die Frage, ob man das später holen könnte...

Ich danke euch auf jeden Fall schon mal bis hierhin!!

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Reni
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Antwort #12 - 10.01.2015 um 07:53:05
 
Da muss ich warnen: geht sie ohne das Kind, wird es extrem schwer, es nachzuholen. Normalerweise sollten das auch die Beraterinnen im FH sagen. Denn: wenn sie es erst einmal dort lässt, braucht sie einen Gerichtsbeschluss, um es abzuholen. Bei der geschilderten Konstellation hat der Mann anscheinend Zeugen, die ihn unterstützen könnten, und dann wird es sehr schwer, das Gericht davon zu überzeugen, dass das Kind an sie herauszugeben ist - insbesondere, wenn es dann heißt, sie wolle es dann mit ins Ausland nehmen.
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reinhard
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Antwort #13 - 11.01.2015 um 13:45:15
 
MsShrek schrieb am 09.01.2015 um 18:03:34:
Sie würde es machen, nur mit dem Kind wird es eben schwierig, wenn sie sich nicht traut die Polizei zu rufen. Daher die Frage, ob man das später holen könnte...


Nein, schon die Frage ist falsch.

Es kommt wirklich nur darauf an, was sie will und was sie tut.

Um "man könnte" geht es in solchem Fall überhaupt nicht.
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