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Geburtsurkunde für Namensänderung immer erforderlich? (Gelesen: 6.835 mal)
Obst88
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07.01.2015 um 10:29:45
 
Meine Frau (chinesische Staatsangehörige) würde gern meinen Familiennamen annehmen. Vorerst hatten wir darauf verzichtet, da sie ihre Geburtsurkunde nicht ohne weiteres beschaffen kann.
Wie sieht es im Falle einer Adoption aus (leibliche Mutter hat neuen Mann geheiratet der sie adoptiert hat). Sie steht jetzt im Hukou des neuen Ehemannes der Mutter. Benötigt sie dann immernoch eine Geburtsurkunde aus ihrer Geburtsstadt oder gibt es dann eine neue Geburtsurkunde bzw. Adoptionsurkunde vom neuen Wohnort nach der Adoption?
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tiggger
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Antwort #1 - 07.01.2015 um 10:31:49
 
Obst88 schrieb am 07.01.2015 um 10:29:45:
Vorerst hatten wir darauf verzichtet, da sie ihre Geburtsurkunde nicht ohne weiteres beschaffen kann.

Unbedingt jetzt darum kümmern. Ansonsten gibt es später keine Geburtsurkunde für die eigenen Kinder (und dann hat man dann den Stress wenn man ihn am wenigsten braucht)
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Obst88
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Antwort #2 - 07.01.2015 um 10:39:17
 
tiggger schrieb am 07.01.2015 um 10:31:49:
Unbedingt jetzt darum kümmern. Ansonsten gibt es später keine Geburtsurkunde für die eigenen Kinder (und dann hat man dann den Stress wenn man ihn am wenigsten braucht)


Abgesehen davon, dass wir beide keiner Kinder möchten, war das ja genau meine Frage. Benötigt man die Geburtsurkunde aus der Geburtsstadt auch wenn man Adoptiert wurde oder bekommt man dann irgendeinen anderen Wisch vom neuen Wohnort an dem die Adoption durchgeführt wurde?

Zum Geburtsort gibts es keine Verbindung mehr und keine Verwandschaft zu der Kontakt besteht. Da das nicht gerade um die Ecke ist kommt da Niemand so schnell hin. Und eine chinesische Bekannte sagt, man kann sich in China keine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn man das Original verloren hat hat man einfach Pech gehabt.
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« Zuletzt geändert: 07.01.2015 um 10:54:23 von Obst88 »  
 
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Antwort #3 - 07.01.2015 um 11:02:30
 
Meinst doch wohl eher, dass das Hukou nicht neu ausgestellt wird?
In China geht man soweit ich weiß mit dem Hukou zum Notariat und lässt sich dort eine Abschrift mit den Geburtsangaben machen und nennt  das dann "Geburtsurkunde".

Ansonsten:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1386744140/3#3
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Obst88
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Antwort #4 - 07.01.2015 um 11:21:08
 
Die Bekannte meinte schon, dass die Geburtsurkunde nicht neu ausgestellt wird.
Es gibt ja auch eine normale Geburtsurkunde in China, zumindest hatte meine Frau mal eine, nur ist die im Zuge der Adoption wohl abhanden gekommen.
Dann geht sie zum Notar, nimmt ihr neues Hukou mit und der stellt dann eine in Deutschland anerkannte Geburtsurkunde für sie aus? In dem neuen Hukou ist aber vom biologischen Erzeuger nichts mehr zu erkennen, dann würde wohl auch ihr neuer Vater in dieser Geburtsurkunde stehen. Ist das dann korrekt oder kann da irgendeine deutsche Behörde meckern?
Vermutlich weiß das hier Niemand, aber können auch ihre Eltern zu diesem Notar gehen oder muss sie das selbst machen?
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Antwort #5 - 07.01.2015 um 11:26:47
 
In einer deutschen Geburtsurkunde stehen auch nur die rechtlichen Eltern und nicht die biologischen.

Der User nixwissen kennt sich mit chinesischem Recht aus.
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Antwort #6 - 07.01.2015 um 12:07:53
 
Obst88 schrieb am 07.01.2015 um 10:39:17:
Zum Geburtsort gibts es keine Verbindung mehr und keine Verwandschaft zu der Kontakt besteht. Da das nicht gerade um die Ecke ist kommt da Niemand so schnell hin.

Aber Postamt oder eine Poststelle gibt es doch sicherlich.
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Obst88
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Antwort #7 - 07.01.2015 um 12:28:46
 
Saxonicus schrieb am 07.01.2015 um 12:07:53:
Aber Postamt oder eine Poststelle gibt es doch sicherlich.


Und was hilft das wenn man es nur persönlich beantragen kann?
Meine Frau meinte gerade, dass sich ihre Eltern schon informiert hatten und sie vom Notar keine Geburtsurkunde bekommen kann sondern nur von der Polizei an ihrem Geburtsort.
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Cronenberger
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Antwort #8 - 07.01.2015 um 14:13:03
 
Hallo Obst88,

wir hatten das geiche Problem. Meine chinesische Frau hatte keine Geburtsurkunde (und um es schlimmer zu machen, das Krankenhaus in dem sie geboren wurde, gab es nicht mehr - viel einem Neubaugebiet zum Opfer - und alle Unterlagen aus dem Krankenhaus waren vernichtet/unauffindbar).

Sie ist zur Polizei gegangen (das ist aber nicht die Polizei, wie wir sie kennen, sondern die Meldepolizei, die die gleichen Aufgaben wie unser Bürgerbüro/Meldeamt, wahrnimmt). Dort wurde aus den Angaben in dem Hukou ihrer Eltern eine Bescheinigung erstellt, die die Geburtsdaten enthielt. Damit zum Notar und eine Urkunde und eine deutsche Übersetzung erstellen lassen, beglaubigt, beim Weiban überbeglaubigen lassen und zu guter letzt im Konsulat (Botschaft) legalisieren lassen.

Gruß

Cronenberger
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Antwort #9 - 07.01.2015 um 14:41:15
 
Nur muss sie zur Polizei (ja das heißt Public Notary Office) am Ort ihres neuen Hukou oder des Geburtsortes? Vermutlich kommt diese Konstellation nicht so häufig vor, das Hukou wechselt man ja eher selten.
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Antwort #10 - 09.01.2015 um 07:46:12
 
Wir waren beim Standesbeamten. Erst meinte der er braucht die Geburtsurkunde für die Namenserklärung, telefonierte kurz und dann sollte es plötzlich auch ohne die Urkunde gehen.
Haben jetzt nächste Woche einen Termin, dann soll die Erklärung abgegeben werden. Hoffentlich ändert er seine Meinung nicht wieder  Daumen hoch
Muss ihr AT danach eigentlich zwingend geändert werden?
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Aras
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Antwort #11 - 09.01.2015 um 08:37:00
 
Ja, muss geändert werden. Kostet 60 €
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Antwort #12 - 09.01.2015 um 08:50:39
 
Aras schrieb am 09.01.2015 um 08:37:00:
Ja, muss geändert werden. Kostet 60 €


Die ABH hat mir gerade per Email bestätigt, dass er nicht geändert werden muss weil immer der Name zählt der im Pass steht und der bleibt in ihrem Fall ja gleich da China keine Namenänderung anerkennt.
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Aras
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Antwort #13 - 09.01.2015 um 08:54:39
 
Auf der eAT kommt normalerweise ein "Führt nach deutschem Recht den Namen LiShen Müller".

Oder soll deine Frau immer die Bescheinigung zur Namenserklärung mitnehmen, damit sie Rechtsgeschäfte mit ihrem deutschen Namen macht?
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Antwort #14 - 09.01.2015 um 09:02:34
 
Die ABH schrieb, dass die Namensänderung bei der nächsten Verlängerung auf einem Zusatzblatt eingetragen werden könnte. Nichts davon, dass die in den eAT kommt und eben ausdrücklich, dass der eAT nicht geändert werden muss.

Das das in der Praxis schwierig werden könnte wenn sie kein Ausweisdokument mit ihrem Namen hat, hatte ich ja schon bemerkt und dazu ein weiteres Thema in diesem Forum gestartet. Den eAT muss aber ja grundsätzlich auch Niemand als Ausweisdokument anerkennen.
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