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Eheschließung - Mit welchen Folgen muss gerechnet werden? (Gelesen: 4.411 mal)
JohnArkham
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung - Mit welchen Folgen muss gerechnet werden?
02.01.2015 um 12:30:13
 
Sehr geehrtes info4alien - Forum,

zunächst eine kleine Anmerkung vorab. Ich bin mir durchaus darüber im Klaren, dass einige Aspekte, die ich im folgenden nennen werde, nicht unbedingt in dieses Forum passen. Bislang habe ich jedoch immer hilfreiche Beiträge zu meinen Fragestellungen bekommen. Sollte es nicht möglich sein mir hier bei meinem Anliegen zu helfen, bin ich auch sehr dankbar für Verweise auf andere Foren.

Nun zu meinem Anliegen:

Etwas Vorgeschichte: Ich bin zurzeit Auszubildender in ersten Lehrjahr, verdiene ca. 700 Netto im Monat und meine Freundin ist Amerikanerin (zurzeit in Deutschland mit einem Studienbewerber - Visum, welches im März ausläuft).

Ursprünglich war es geplant, dass ich die Ausbildung wie gewohnt zu Ende führe und weiterhin bei meinen Eltern wohnen bleibe. Meine Freundin sollte sich bei einem Studienkolleg bewerben und in einer WG/1 Zimmer Wohnung wohnen und innerhalb von einem Jahr die Feststellungsprüfung ablegen und dann studieren.

Aus Gründen die ich jetzt einmal nicht so genau erläutere (ACT, Wunsch - Studienfach, etc.), ist es nicht so einfach ein Studienkolleg für meine Freundin zu finden und wir befürchten, dass sie zum Zeitpunkt des Erlöschen des Visums, keinen Studienkollegplatz haben wird und somit wieder in die USA müsste.

Nun zu meinem eigentlichen Anliegen: Unser aktueller Plan sieht so aus, dass wir uns eine Wohnung in der Umgebung um Köln suchen (wir haben ein Objekt in Aussicht für ca. 300€ Miete warm) und nach dem Umzug heiraten (innerhalb der verbleibenden drei Monate).

Persönlich erscheint mir der Plan sehr waghalsig, auch weil ich kein Rechtsexperte bin und nicht weiß, was auf uns noch zukommt. Wir haben grob überschlagen, dass wir jeden Monat ca. 800€ zum Leben bräuchten. Neben meinem Gehalt von ca 700€, haben wir gemeinsame Ersparnisse von ca. 7000€ und meine Freundin möchte nach der Heirat in Teilzeit (450€ - Job) arbeiten und dann den ACT-Test nachholen, sodass sie sich direkt an einer Universität bewerben kann.

Ich würde nun gerne wissen was von rechtlicher / staatlicher Seite auf uns zukommen würde, sollten wir dem oben genannten Plan folgen.

Soweit ich weiß würde ich ja noch Kindergeld von meinen Eltern bekommen, da es sich bei meiner Ausbildung um eine Erstausbildung handelt und ich noch unter 25 Jahre alt bin, allerdings nur wenn ich unverheiratet bleibe, stimmt das?

Wohngeld oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) kommen für uns, laut meinem aktuellen Wissensstand anscheinend auch nicht in Frage, da mein Einkommen als Auszubildender recht hoch ist und wir ja auch noch das angesprochene "Vermögen" haben. Sollte ich dennoch bei den Ämtern Anfragen stellen?

Wenn meine Freundin wieder in die USA zurück reisen müsste, wann dürfte Sie wieder nach Deutschland einreisen und einen "Neuversuch" starten?

Vielen Dank im Voraus!  Smiley
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.01.2015 um 12:54:39
 
Ihr könnt natürlich heiraten wenn die Voraussetzungen gegeben sind, hierfür informiert ihr euch bei dem für euch zuständigem Standesamt. Die Finanzen spielen keine Rolle bei der Heirat eines Deutschen mit einem Ausländer, es ist egal ob Du Hartz 4 beziehst oder 10.000 Euro / Monat als Einkommen erhälst. Ihr benötigt einen gemeinsamen Wohnsitz (wo auch immer, zB im Elternhaus) und das war es schon fast.

Nach der Heirat könnt ihr bei der zuständigen ABH einen Antrag auf Umschreibung des Visums auf §28... stellen als Ehefrau eines Deutschen. Hierfür ist kein Ausreisen und Visum zum Familiennachzug aus den USA notwendig.
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Aras
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Antwort #2 - 02.01.2015 um 13:20:42
 
Es gibt Freibeträge und so, die du nicht beachtet hast. Unabhängig davon wird ja deine Zukünftige keine Ausbildung haben. Primär wird das Jobcenter darauf drängen, dass sie eine Ausbildung aufnimmt. D.h. Dass die Bemühungen für Spracherlernen und Studienkolleg, ACT oder Abendgymnasium eigentlich unter stützt werden. Man sollte nur schlau sein, dass entsprechend im Eingliederungsvertrag zu verhandeln.

Kindergeld kriegt man doch auch verheiratet oder? kindergeld dient zur Entlastung der Eltern im Sinne des Unterhalts. Der Anspruch auf Unterhalt verliert man nicht weil man verheiratet ist, sondern erst wenn man eine Erstausbildung hat. Hoffe das ist jetzt kein schmarrn Zwinkernd.


Ansonsten.. Ich hab mit meiner Frau auch mit BAB und Ausbildungsvergütung auch 3 Monate bis zum ausbildungsende überlebt... Aber am Anfang der Ausbildung?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 02.01.2015 um 13:45:59
 
Aras schrieb am 02.01.2015 um 13:20:42:
Eingliederungsvertrag


was bitte ist das?

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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JohnArkham
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Antwort #4 - 02.01.2015 um 17:44:39
 
Eins schrieb am 02.01.2015 um 12:54:39:
Nach der Heirat könnt ihr bei der zuständigen ABH einen Antrag auf Umschreibung des Visums auf §28... stellen als Ehefrau eines Deutschen. Hierfür ist kein Ausreisen und Visum zum Familiennachzug aus den USA notwendig.


Vielen Dank Nonjo, für die Informationen dazu!  Smiley

Aras schrieb am 02.01.2015 um 13:20:42:
Es gibt Freibeträge und so, die du nicht beachtet hast.


Was hat es mit den Freibeträgen auf sich, könntest du mir das vielleicht etwas genauer erläutern oder mir einen Verweis auf spezifisches Informationsmaterial geben?

Aras schrieb am 02.01.2015 um 13:20:42:
Kindergeld kriegt man doch auch verheiratet oder? kindergeld dient zur Entlastung der Eltern im Sinne des Unterhalts. Der Anspruch auf Unterhalt verliert man nicht weil man verheiratet ist, sondern erst wenn man eine Erstausbildung hat. Hoffe das ist jetzt kein schmarrn .


Ein Blick in das "Merkblatt Kindergeld" des Bundeszentralamtes für Steuern hat deine Aussagen noch einmal bestätigt. Kindergeldanspruch besteht bis zum 25. Lebensjahr und bis zum "erfolgreichen Abschluss" der Erstausbildung.


Aras schrieb am 02.01.2015 um 13:20:42:
Ansonsten.. Ich hab mit meiner Frau auch mit BAB und Ausbildungsvergütung auch 3 Monate bis zum ausbildungsende überlebt... Aber am Anfang der Ausbildung?


Ich persönlich würde auch viel lieber erst später mit meiner Freundin zusammen ziehen, da es ja nicht nur reicht den monatlichen Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn, wie du sagtest, das Jobcenter darauf pochen wird, dass sie die Bemühungen in Richtung Studienkolleg und dergleichen beibehält, müssten wir ja finanziell dafür auch noch aufkommen.
Zumal es für den Fall, dass sie den ACT mit der erwünschten Punktzahl nicht schaffen sollte, kein passendes Studienkolleg in NRW gibt (wurden ja, soweit ich weiß alle abgeschafft).

Problem ist dabei nur, dass mein Freundin ungerne in die USA zurück möchte, da sie dort zwar bereits ein Studium angefangen hatte (soweit ich weiß ca. ein halbes Jahr (College)), dies aber nicht mehr weiterführen kann/will, da sie in ihrem Heimatort (Florida) keine Unterkunft mehr hat. Von Seiten ihrer Eltern bekommt sie keine Unterstützung.
Ich denke nicht, dass, sollte Sie in die USA zurück müssen, sie obdachlos sein wird, sie könnte mit Sicherheit bei Verwandten in St.Louis unterkommen.

Sie hält nicht viel von dieser Option, da diese sie in ihren Augen nur zurückwirft in dem Bestreben endlich in Deutschland zu lernen und zu leben.

Andererseits würde uns das etwas mehr Zeit verschaffen uns nach einem Studienkolleg und gegebenenfalls einer WG für sie umzuschauen und sie dann für das Wintersemester noch einmal einreisen zu lassen.  unentschlossen

Vielen Dank für die hilfreichen Beitrage bis jetzt, Nonjo und Aras.  Smiley

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Antwort #5 - 02.01.2015 um 20:24:43
 
http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/berufsausbildungsbeihilfe/anrechnung-von-e...

Wenn deine Frau einkommen von 450 € hat, dann ist das unter dem Freibetrag von 535€. Es würde sogar eine Unterdeckung von 85€ fest gestellt werden. Sollte sie kein Einkommen haben, werden 535€ von deinem Einkommen abgezogen.

Also rechne mal aus. Kann also gut sein, dass ihr genug bekommt, ohne ALG 2 beantragen zu müssen.

in nrw gibt es Zwei studienkollegs.

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Antwort #6 - 03.01.2015 um 06:25:57
 
Ich sehe aber ein Problem: Studenten können kein ALG II beziehen. Studium wird auch nicht gefördert - kenne Leute, die kurz vor dem Examen abbrechen mussten, da das Jobcenter sagte, ohne Exmatrikulation kein Geld. Nada.
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Aras
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Antwort #7 - 03.01.2015 um 09:14:58
 
Sie ist aber bis jetzt keine Studentin. Sie ist auch keine Studienkolleg-Besucherin.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 03.01.2015 um 22:59:40
 
Mit der AE nach der Heirat kriegt sie BAFoeG. Dann braucht sie kein ALG2.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 05.01.2015 um 11:14:21
 
JohnArkham schrieb am 02.01.2015 um 17:44:39:
Ich persönlich würde auch viel lieber erst später mit meiner Freundin zusammen ziehen,

Dann sollst Du Dir wirklich überlegen, ob Du sie jetzt schon heiraten willst.

JohnArkham schrieb am 02.01.2015 um 17:44:39:
Zumal es für den Fall, dass sie den ACT mit der erwünschten Punktzahl nicht schaffen sollte, kein passendes Studienkolleg in NRW gibt (wurden ja, soweit ich weiß alle abgeschafft).

Laut die ZAB muß der ACT im gleichen Jahr (oder davor) mit dem High School Diploma abgelegt sein. Der ACT jetzt zu schreiben hat daher wenig Sinn.

Es ist auch möglich ohne HZB in NRW zu studieren. Bei der Cologne Business School kann man ohne HZB einen Vorbereitungskurs ablegen und danach in NRW studieren. Das Programm kostet aber ca. 10,000€ für ein Jahr.



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Aras
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Antwort #10 - 05.01.2015 um 11:29:10
 
engelchen+ schrieb am 05.01.2015 um 11:14:21:
Laut die ZAB muß der ACT im gleichen Jahr (oder davor) mit dem High School Diploma abgelegt sein. Der ACT jetzt zu schreiben hat daher wenig Sinn.


Wo steht das geschrieben?
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