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Ledigkeitsbescheinigung aus Serbien von ehem.Kosovaren jetzt deutsch/serbisch gefordert (Gelesen: 7.437 mal)
Eliza
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ledigkeitsbescheinigung aus Serbien von ehem.Kosovaren jetzt deutsch/serbisch gefordert
09.12.2014 um 14:24:28
 
mein Verlobter ist im jetzigen Kosovo geboren.  Er lebt seit 1992 in Deutschland. Seine Staatsangehörigkeit hat sich 2008 von jugoslawisch in serbisch geändert. Er hat dann einen Pass benötigt, weil der alte jugoslawische nicht mehr gültig war und hat dann die kosovarische Staatsangehörigkeit angenommen.  Er wurde im Oktober 2014 in Deutschland eingebürgert und musste dafür die kosovarische Staatsangehörigkeit ablegen. Nun hat er die deutsche und serbische Staatsangehörigkeit. 

Wir benötigen für die Eheschließung in Deutschland eine Ledigkeitsbescheinigung aus Serbien. Der Sinn dahinter leuchtet mir nicht ein. Wenn jemand überprüfen kann, ob er ledig ist, �dann doch nur die Gemeinde wo sein Geburtenregister geführt wird und das ist im Kosovo.
Nun dann haben wir überlegt in Dänemark zu heiraten. Der Termin steht sogar schon fest. Nun teilte man uns mit,  dass wir im Anschluss eine Erklärung zur Namensführung im Standesamt hier vor Ort ablegen müssen.  Ich habe dann erfragt, was dann benötigt wird und fiel aus allen Wolken.  Die Standesbeamtin verlangt die selben Unterlagen wie für eine Eheschließung vor Ort d.h. sie prüft also ob wir unter gegeben Umständen auch hier heiraten hätten können. Unglaublich. Ich bin seht wütend und traurig. Anstatt der Ledigkeitsbescheinigung wird sie dann eine Familienstandsbescheinigung verlangen aus Serbien. Denn ledig ist er dann ja nicht mehr.

Wir haben über 2000 Euro für die Einbürgerung bezahlt.  Sie dauerte 1 1/2 Jahre. Er ließ sich hauptsächlich wegen der Umgehung der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses, einbürgern.. hätte das Standesamt uns damals gesagt,  dass das Problem mit der Ledigkeitsbescheinigung bleibt,  hätten wir als er noch kosovarisch war, im Kosovo geheiratet und wir hätten unserer Tochter nicht meinen sondern direkt seinen Nachnamen gegeben. Dann wäre ich nach einer Hochzeit in Dänemark eben mit meinem Mädchennamen einigermaßen zufrieden gewesen. Aber so  weinend


Ich weiß es gibt hier zig Beiträge,  aber exakt unsere Konstellation habe ich nicht finden können. Wir sind fast 10 Jahre ein paar und wollen doch einfach nur heiraten. Hätte nie im leben gedacht,  dass das so eine Tortur wird.

Ich habe bereits einen Anwalt in Belgrad kontaktiert. Er wollte per email eine Kopie der Geburtsurkunde und des alten jugoslawischen Passes haben. Zu den Kosten sagte er mir noch nichts. Weiß jemand wie teuer das werden könnte?
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Antwort #1 - 09.12.2014 um 14:34:15
 
Schon mit der Fachaufsicht vom Standesamt gesprochen?

BTW. Deine Tochter kann auch den Nachnamen des nicht-ehelichen Vaters annehmen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 09.12.2014 um 14:40:20
 
Die Fachaufsicht wäre dann die Aufsichtsbehörde? Wie findet ich heraus wer die  Fachaufsicht ist?

Wie können wir den Nachnamen von unserer Tochter ändern?  Sie ist 2014 geboren.
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Antwort #3 - 09.12.2014 um 14:45:58
 
Der Vater wird ja in der Geburtsurkunde stehen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1617b.html

Ich hoff mal, dass die Frist noch nicht vorbei ist.

Bzw. später
http://dejure.org/gesetze/BGB/1617c.html

Normalerweise muss der Sachbearbeite auf die Frage nach der Fachaufsicht auch die Fachaufsicht benennen. Normalerweise ist diese beim Rechtsamt der jeweiligen kreisfreien Stadt oder beim Landkreis verortet.
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Antwort #4 - 09.12.2014 um 17:57:14
 
@Aras
Ich habe nun mit 3 weiteren Standesämtern im Umkreis telefoniert. Alle würden genau dasselbe verlangen wie unser Standesamt. Zur Fachaufsicht brauch ich also nicht gehen.

Unsere Tochter ist 6 Monate alt. Ich habe bisher die alleinige Sorge. Wenn wir also die gemeinsame Sorge(ist damit das Sorgerecht gemeint?) Jetzt beim Jugendamt begründen,  dürfen wir den Nachnamen ändern?
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Antwort #5 - 09.12.2014 um 18:06:41
 
Denke schon. So sagt es jedenfalls das Gesetz.

Aber wenn das Sorgerecht nicht geteilt wurde gilt
http://dejure.org/gesetze/BGB/1617a.html

Da steht keine Frist drin.

ob das aber bedeutet, dass man das unmittelbar nach der Geburt erledigen muss,weiss ich nicht. Hab gleich einen Termin und kann erst später im gesetzeskommentar schauen.

Ansonsten würde ich die eheliche Namenserklärung per Notar machen.

ich glaube sogar, dass die Namenserklärung für das erste Kind auch für die folgenden gemeinsamen Kinder gelten wird.

Ohne Gewähr
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Antwort #6 - 09.12.2014 um 19:53:43
 
Danke für die Antwort.  Bevor du den Kommentar studierst:

Ich habe eine Antwort vom Anwalt in Belgrad erhalten. Er kann mit den Unterlagen die er hat ein Beschaffungsverfahren starten und uns die benötigte Bescheinigung besorgen. Er versucht es zunächst ohne Vollmacht,  ansonsten sendet er uns ein entsprechendes Formular zu welches wir dann zurück schicken sollen. Das ganze kostet pauschal 250 €.
Die Standesbeamtin war leider nur bis heute da und kommt erst Montag wieder in den Dienst. Wollte dem Anwalt gern nochmal die genaue Bezeichnung des Dokuments senden. Ich glaube nämlich stark,  dass die Ledigkeitsbescheinigung mit Apostille versehen werden muss. Davon sagte man mir aber nichts. Ich muss das noch erfragen.  Nun ist die Dame erst Montag da. Weiß das zufällig jemand?

Ich denkr sowieso,  dass der Anwalt nichts bekommen wird außer höchstens ein schreiben wo drin steht, dass sie zu meinem Verlobten keine Einträge haben und seinen Familienstand nicht bestimmten können.  Also eine Negativbescheinigung. Und das weiß die Standesbeamtin auch,  denn das ist ihr kurz ausgerutscht.
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Antwort #7 - 09.12.2014 um 21:34:55
 
Naja... er wird ja wohl in Kosovo geboren sein? Welche Matrikelbehörde in Serbien ist wohl für ihn zuständig?

Wahrscheinlich keine.

Wahrscheinlich muss er das Zeug eigentlich vom Kosovo beibringen.

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Antwort #8 - 10.12.2014 um 01:48:01
 
Eliza schrieb am 09.12.2014 um 14:24:28:
Er wurde im Oktober 2014 in Deutschland eingebürgert und musste dafür die kosovarische Staatsangehörigkeit ablegen. Nun hat er die deutsche und serbische Staatsangehörigkeit.

Seltsam, normalerweise hätte ER sich aus beiden Staatsangehörigkeiten -aus der serbischen UND aus der kosovarischen- vor der deutschen Einbürgerung ausbürgern lassen müssen.
Normalerweise haben (bzw. hatten) die Kosovaren immer beide Staatsangehörigkeiten, denn Serbien hat die Kosovaren nie aus der serbischen Staatsangehörigkeit entlassen, weil es den Kosovo bis heute nicht als unabhängigen Staat anerkennt.

Eliza schrieb am 09.12.2014 um 14:24:28:
Wir benötigen für die Eheschließung in Deutschland eine Ledigkeitsbescheinigung aus Serbien. Der Sinn dahinter leuchtet mir nicht ein. Wenn jemand überprüfen kann, ob er ledig ist, �dann doch nur die Gemeinde wo sein Geburtenregister geführt wird und das ist im Kosovo. 

Serbien hat vor der Unabhängigkeit des Kosovo mW sämtliche Personenstandsregister nach Nis ausgelagert.
Das serbische Äquivalent zum EFZ ist die "Nulla Ostae" http://www.gksrbijedis.de/public2/?page_id=52
Das dürfte in Nis ausgestellt werden können.

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« Zuletzt geändert: 10.12.2014 um 02:02:46 von HeFi »  
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Antwort #9 - 10.12.2014 um 05:47:30
 
@Aras das habe ich der Standesbeamtin auch gesagt,  dass wenn dann nur Kosovo sowas ausstellen kann. Dennoch verlangt sie es aus Serbien weil er eben die serb. Staatsangehörigkeit hat.

@Hefi. Nein. Ich habe mit der AB gesprochen um zu erfahren wieso er überhaupt die serb. SA hat. Sie sagte dass eine ausbürgerung aus der serbischen nicht zumutbar ist weil es eben kein Abkommen zwischen Serbien und Kosovo gibt. Als er sich für die kosovarische SA entschied,  war er für Serbien sozusagen kein Staatsbürger mehr. So ähnlich hat sie es erzählt.  Die Auflage war ganz klar in der Einbürgerungszusicherung: ablegung der kosovarischen Staatsangehörigkeit.
Das ist nun auch nicht das Thema.

Das Nulla Ostae scheint ein Ehefähigkeitszeugnis zu sein. Genau das brauchen wir nicht.  Dort steht, dass dafür die Ledigkeotsbescheinigung eingereicht werden muss. Nur diese benötigen wir. Nicht das Nulla Ostae.

Ehefähigkeitszeugnis und Ledigkeotsbescheinigung sind 2 paar Schuhe.
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Antwort #10 - 10.12.2014 um 18:19:41
 
Eliza schrieb am 10.12.2014 um 05:47:30:
Sie sagte dass eine ausbürgerung aus der serbischen nicht zumutbar ist weil es eben kein Abkommen zwischen Serbien und Kosovo gibt. Als er sich für die kosovarische SA entschied,war er für Serbien sozusagen kein Staatsbürger mehr.

Für diese Auffassung würde ich gern eine Rechtsgrundlage sehen.

Eliza schrieb am 10.12.2014 um 05:47:30:
Ehefähigkeitszeugnis und Ledigkeotsbescheinigung sind 2 paar Schuhe. 

DAS weiß doch Jeder und ich auch.
Ein Ehefähigkeitszeugnis EFZ geht inhaltlich über eine bloße Ledigkeitsbescheinigung hinaus.
ZU einer Ledigkeitsbescheinigung ist zusätzlich immer auch noch eine OLG-Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis erforderlich, bevor damit geheiratet werden kann, mit einem EFZ kann dieser OLG-Beschluß entfallen.

Es ging hier aber um den Ort, an dem ein serbischer Staatsangehöriger aus dem Kosovo diese Bescheinigung(en) bekommen könnte.
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« Zuletzt geändert: 10.12.2014 um 18:33:29 von HeFi »  
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Antwort #11 - 25.12.2014 um 14:28:45
 
Aras schrieb am 09.12.2014 um 21:34:55:
Naja... er wird ja wohl in Kosovo geboren sein? Welche Matrikelbehörde in Serbien ist wohl für ihn zuständig?

HeFi schrieb am 10.12.2014 um 18:19:41:
Es ging hier aber um den Ort, an dem ein serbischer Staatsangehöriger aus dem Kosovo diese Bescheinigung(en) bekommen könnte. 


Die zuständige Matrikelbehörde in Serbien könnte hier http://www.forum-verlag.com/dokzuw/Rechtsanwaelte.pdf
im Zitat:
Verzeichnis der Städte, in welchen die Personen-
standsregister (Geburts-, Heirats-  und Sterberegis-
ter) sowie Staatsangehörigkeitsregister aus dem
Territorium der autonomen Provinz Kosovo und
Metochien ausquartiert sind

zu finden sein.
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Antwort #12 - 27.12.2014 um 18:25:37
 
Eliza schrieb am 09.12.2014 um 19:53:43:
Danke für die Antwort.  Bevor du den Kommentar studierst:

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zahlt die 250eu der anwalt wird euch die papiere sehr schnell besorgen.meine unterlagen waren in kragujevac. die sind zuständig für dukagjini.
und 250 ist wirklich nicht viel.er wird da rum fahren müssen und gleich vor ort papiere holen.uns für sowas wird der anwalt keine vollmacht brauchen.die urkunde kostet nciht mal 5eu aber was solls
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